Wallis
Seit 2011 gilt im Kanton Wallis das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (GIDA), welches das Öffentlichkeitsprinzip verankert. In seinem Geltungsbereich ist das Walliser Gesetz zusammen mit dem Genfer Gesetz schweizweit eine Ausnhame, weil es auch privatrechtliche Organisationen erfasst, bei denen die öffentliche Hand «einen bestimmenden Einfluss innehat.»
Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (GIDA) des Kantons Wallis vom 9. Oktober 2008
Verfassungsrang? | Das Öffentlichkeitsgesetz geniesst im Kanton Wallis nicht Verfassungsrang. |
Gesetz in Kraft seit | 1. Januar 2011 |
Links | Gesetz Verordnung |
Kantonaler Öffentlichkeitsbeaufftragter | Sébastien Fanti Préposé cantonal à la Protection des données et à la Transparence par intérim Tel. 027 322 94 49 Website |
Grundsatz | Das Gesetz gilt für die Behörden des Kantons und der Gemeinden, sowie die kantonalen und komunalen öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Private, «bei welchen ein Gemeinwesen eine Mehrheitsbeteiligung oder einen bestimmenden Einfluss innehat» oder die behördliche Aufgaben wahrnehmen, sind dem Gesetz ebenfalls unterstellt. Würden die betroffenen Organe durch das Gesetz in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt, gilt es nicht. Gesetzestext |
Regierung | Ja Die Sitzungen des Staatsrats sind aber nicht öffentlich und ihre Protokolle unterstehen dem Gesetz nicht. Gesetzestext |
Verwaltung | Ja Gesetzestext |
Parlament | Ja Der Grosse Rat kann die Sitzungsprotokolle seiner Kommissionen allerdings vom Gesetz ausnehmen. Gesetzestext |
Justiz | Ja Gesetzestext |
Gemeinden | Ja Die Protokolle der Sitzungen der kommunalen Exekutiven unterstehen dem Gesetz nicht. Kommunale Legislativen können die Sitzungsprotokolle ihrer Kommissionen vom Gesetz ausnehmen. Gesetzestext |
Kirchen | Ja Gesetzestext |
Verwaltungsexterne, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen | Ja Gesetzestext |
Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand | Ja sofern die öffentliche Hand die Mehrheitsbeteiligung besitzt oder «einen bestimmenden Einfluss hat». Gesetzestext |
Private Organisationen, an deren Entscheidfindung Vertreter der öffentlichen Hand beteiligt sind | Ja sofern die öffentliche Hand die Mehrheitsbeteiligung besitzt oder «einen bestimmenden Einfluss hat». Gesetzestext |
Protokolle nicht öffentlicher Verhandlungen | Die Sitzungsprotokolle des Staatsrats und der kommunalen Exekutiven sind nicht zugänglich. Die kantonale und die kommunalen Legislativen können die Sitzugsprotokolle ihrer Kommissionen für nicht zugänglich erklären. Gesetzestext |
Dokumente zu hängigen Geschäften | Das Gesetz nimmt hängige Geschäfte – von laufenden gerichtlichen Verfahren abgesehen – nicht explizit vom Zugang aus. Gesetzestext |
Unfertige Dokumente | Nein Gesetzestext |
Dokumente zum persönlichen Gebrauch | Nein Gesetzestext |
Dokumente zu kommerziellen Zwecken | Nein Gesetzestext |
Dokumente, die älter sind als das Gesetz | Ja Das Gesetz gilt unbefristet rückwirkend. |
Öffentliche Sicherheit | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Äussere Beziehungen | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Entscheidfindung der Behörde | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Durchführung behördlicher Massnahmen | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Verhandlungsposition | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Privatsphäre | Soweit möglich, müssen Personendaten anonymisiert werden. Gesetzestext |
Berufs-, Fabrikations- und Geschäftsgeheimnis | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Informationen, die Dritte der Behörde freiwillig anvertraut haben | Hat eine Behörde Dritten Geheimhaltung zugesichert oder wurde ein Dokument der Verwaltung freiwillig zugestellt, greift das Öffentlichkeitsprinzip nicht. Gesetzestext |
Unverhältnismässiger Aufwand | Würde die Bearbeitung des Gesuchs offensichtlich unverhältnismässigen Aufwand verursachen, kann die Behörde das Gesuch ablehnen. Gesetzestext |
Missbräuchliche Gesuche | Ist ein Gesuch missbräuchlich, kann es die Behörde ablehnen. Gesetzestext |
Dokumente zu hängigen gerichtlichen Verfahren | Über laufende Verfahren informieren die Gerichtsbehörden, «insofern das öffentliche Interesse dies rechtfertigt». Gesetzestext |
Hängige Geschäfte | Das Gesetz nimmt Dokumente zu hängigen Geschäften – von laufenden gerichtlichen Verfahren abgesehen – nicht explizit vom Zugang aus. Gesetzestext |
Dokumente zum persönlichen Gebrauch | Gelten nicht als Dokumente im Sinne des Gestzes. Gesetzestext |
Unfertige Dokumente | Gelten nicht als Dokumente im Sinne des Gestzes. Gesetzestext |
Zeitliche Beschränkung | Nein Das Gesetz gilt unbefristet rückwirkend. |
Weitere Ausschlussgründe | Ja Die Aufzählung öffentlicher und privater Interessen, die einer Offenlegung entgegenstehen können, ist nicht abschliessend. Weitere Gründe können vorgebracht werden. |
Andere gesetzliche Bestimmungen | Bleiben vorbehalten. Gesetzestext |
An wen ist das Gesuch zu richten? | An das Organ, das das Dokument erstellt hat oder besitzt. Die Adressen der Behörden sind im Staatskalender verzeichnet. Gesetzestext |
Wie ist das Gesuch einzureichen? | Formlos Gesetzestext |
Muss das Gesuch begründet werden? | Nein Jede Person hat ohne Nennung von Gründen Anspruch auf Aktenzugang. Gesetzestext |
Bis wann muss die Behörde ein Gesuch beantworten? | Innert 10, ausnahmsweise 20 Tagen. Gesetzestext |
Gibt es ein Schlichtungsverfahren? | Ja Der Öffentlichkeitsbeauftragte führt ein Mediationsverfahren durch. Gesetzestext |
Sind die Ergebnisse der Schlichtungsverfahren öffentlich? | Der Beauftragte publiziert die Empfehlungen grundsätzlich auf seiner Website, doch sind zur Zeit (Mai 2015) wegen eines Personalwechsels noch keine Empfehlungen aufgeschaltet. |
Wie sieht der Rechtsweg aus? | Wenn der kantonale Öffentlichkeitsbeauftragte in einem Schlichtungsverfahren eine Empfehlung erlassen hat, entscheidet die Behörde innert 10 Tagen, ob sie der Empfehlung folgt. Diese Entscheidung untersteht dem Verwaltungsverfahren. Gesetzestext |
Kosten | Ausnahmsweise Für Kopien sowie für «grossen Aufwand» kann eine Gebühr verlangt werden. Als «gross» gilt ein Aufwand von mehr als einer halben Stunde Arbeit. Gesetzestext |
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Blog-Beiträge zum Kanton Wallis
12. Juni 2019 | «Wir holten wichtige Fakten aus Behörden-Schubladen» |
01. März 2019 | Philippe Boeglin gewinnt den Prix Transparence 2018 |
02. Januar 2019 | Das sind die Nominierten für den Prix Transparence 2018 |
26. Dezember 2018 | Das Geld des Investors, die Bergbahnen und die Medien |
23. Februar 2018 | Das «Haus der Kantone» denkt über mehr Transparenz nach |
Transparenz-Geschichten aus dem Kanton Wallis
Grégoire Baur, Le Temps, 25.04.2019 Vitek a fait passer ses intérêts avant ceux de Crans-MontanaGestützt auf das Walliser Informationsgesetz haben mehrere Medien, darunter «Le Nouvelliste», einen Bericht zur Kapitalerhöhung bei den Bergbahnen von Crans-Montana (CMA) herausverlangt. Die von den beteiligten Gemeinden in Auftrag gegebene Untersuchung zeigt, wie der tschechische Finanzmogul Radovan Vitek und CMA-Präsident Philippe Magistretti die Interessen der Gemeinden vernachlässigt hätten. Die Gemeinden hatten sich gegen die Veröffentlichung gewehrt. |
Pauline Turuban, Yves Terrani, RTS, 25.04.2019 Des rapports secrets sur les remontées mécaniques de Crans-Montana révélésGestützt auf das Walliser Informationsgesetz haben mehrere Medien, darunter RTS, einen Bericht zur Kapitalerhöhung bei den Bergbahnen von Crans-Montana (CMA) herausverlangt. Die von den beteiligten Gemeinden in Auftrag gegebene Untersuchung zeigt, wie der tschechische Finanzmogul Radovan Vitek und CMA-Präsident Philippe Magistretti die Interessen der Gemeinden vernachlässigt hätten. Die Gemeinden hatten sich gegen die Veröffentlichung gewehrt. Download Artikel Link zum Beitrag Download befreites Dokument |
Mehr Geschichten |
Alexandre Beney, Le Nouvelliste, 25.04.2019 Les rapports secrets sur CMA enfin révélésGestützt auf das Walliser Informationsgesetz haben mehrere Medien, darunter «Le Nouvelliste», einen Bericht zur Kapitalerhöhung bei den Bergbahnen von Crans-Montana (CMA) herausverlangt. Die von den beteiligten Gemeinden in Auftrag gegebene Untersuchung zeigt, wie der tschechische Finanzmogul Radovan Vitek und CMA-Präsident Philippe Magistretti die Interessen der Gemeinden vernachlässigt hätten. Die Gemeinden hatten sich gegen die Veröffentlichung gewehrt. |
Roland Gamp, Martin Stoll, Sonntagszeitung, 28.10.2018 Lehrer trotz sexueller Übergriffe nicht am Radar95 Pädagogen stehen auf der schwarzen Liste der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK). Auf ihr landen Lehrerinnen und Lehrer, denen die Unterrichts-Berechtigung meist wegen Sexualdelikten entzogen wurde. Die «Sonntagszeitung» stellte, unterstützt von Öffentlichkeitsgesetz.ch, mehrere Zugangsgesuche. Erstmals macht die EDK die Liste anonymisiert zugänglich. Der Einblick offenbart, dass einige Kantone auch schwere Fälle nicht melden. |
Xavier Lambiel, Le Temps, 24.02.2018 L’histoire secrète des damnés du mercureLange weigerte sich die Walliser Kantonsverwaltung, einen Untersuchungsbericht zur Historie der Quecksilberverschmutzung durch das Chemiewerk Lonza offenzulegen. Gerichtlich wurde sie schliesslich dazu gezwungen, und eine Vereinigung von Westschweizer Medien, zu der auch «Le Temps» gehörte, brachten die verschwiegenen Fakten ans Licht. Die Medien zeigten, wie die Behörden das gravierende Umweltproblem lange ignoriert hatten. |
Julien Robyr, Le Nouvelliste, 24.02.2018 Ce mercure que le Valais n’a pas voulu voirLange weigerte sich die Walliser Kantonsverwaltung, einen Untersuchungsbericht zur Historie der Quecksilberverschmutzung durch das Chemiewerk Lonza offenzulegen. Gerichtlich wurde sie schliesslich dazu gezwungen, und eine Vereinigung von Westschweizer Medien, zu der auch «Le Nouvelliste» gehörte, brachten die verschwiegenen Fakten ans Licht. Die Medien zeigten, wie die Behörden das gravierende Umweltproblem lange ignoriert hatten. |
David Biner, Julien Robyr, Walliser Bote, 24.02.2018 Kanton wollte Grossgrundkanal schon vor 30 Jahren sanierenLange weigerte sich die Walliser Kantonsverwaltung, einen Untersuchungsbericht zur Historie der Quecksilberverschmutzung durch das Chemiewerk Lonza offenzulegen. Gerichtlich wurde sie schliesslich dazu gezwungen, und eine Vereinigung von Westschweizer Medien, zu der auch der« Walliser Bote» gehörte, brachten die verschwiegenen Fakten ans Licht. Die Medien zeigten, wie die Behörden das gravierende Umweltproblem lange ignoriert hatten. |
Marie Giovanola, RTS, 23.02.2018 Lonza et le Valais savaient pour la pollution au mercure depuis 40 ansLange weigerte sich die Walliser Kantonsverwaltung, einen Untersuchungsbericht zur Historie der Quecksilberverschmutzung durch das Chemiewerk Lonza offenzulegen. Gerichtlich wurde sie schliesslich dazu gezwungen, und eine Vereinigung von Westschweizer Medien, zu der auch RTS gehörte, brachten die verschwiegenen Fakten ans Licht. Die Medien zeigten, wie die Behörden das gravierende Umweltproblem lange ignoriert hatten. |
Kevin Gertsch, Dimitri Zufferey, Cecilia Mendoza, RTS, 12.09.2017 Jusqu à 275 000 francs par an, ce que gagnent les maires de Suisse romandePhilippe Varon, der Gemeindepräsident von Sion, verdient pro Jahr 274 950 Franken – deutlich mehr als sein Kollege Rémy Pagani, welcher der sechsmal grösseren Stadt Genf vorsteht. Eklatante Lohnunterschiede unter Westschweizer Gemeinden hat RTS in einer Umfrage unter 769 Gemeinden aufgedeckt. Die Journalisten beriefen sich dabei auf die geltenden Öffentlichkeitsgesetze. Die datenjournalistische Aufarbeitung stellt für die Kommunen eine wichtige Diskussionsgrundlage für kommende Lohngespräche dar. |
Michael Venetz, Walliser Bote, 21.02.2015 Chemie im BiotopBei einem Lastwagenunfall in Gamsen VS wurde ein nahegelegenes Biotop in Mitleidenschaft gezogen. Die Walliser Umweltbehörden wollten die Ergebnisse ihrer Messungen dem «Walliser Boten» in einer ersten Phase nicht aushändigen. Erst nach mehrmaliger Nachfrage bei den Behörden und einem Anruf beim Walliser Öffentlichkeitsbeauftragten kam die Zeitung zu den Informationen. |