Luzern
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Der Kanton Luzern hat das Öffentlichkeitsprinzip 2025 als zweitletzter Schweizer Kanton eingeführt. Der Zugang zu amtlichen Informationen ist in sieben Paragrafen im Organisationsgesetz verankert. Ausgeschlossen sind Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen von Regierung und Verwaltung und die Landeskirchen. Der Zugang kann aufgeschoben werden, wenn die Behörde die Öffentlichkeit zuerst selbst informieren will.

Gesetz über die Organisation von Regierung und Verwaltung (Organisationsgesetz, OG) vom 13. März 1995

VerfassungsartikelArt. 35 Abs. 1 Kantonsverfassung Gesetzestext
Gesetz in Kraft seit1. Juni 2025
Links Gesetz
Verordnung
Verwaltungsinternes FAQ
Öffentlichkeitsbeauftragter
oder -beauftragte
Nein
Zuständig für Zugangsgesuche sind die Staatskanzlei oder die jeweilige Dienststelle. Das Justizdepartement sorgt über eine interdepartementale Arbeitsgruppe für eine einheitliche Umsetzungspraxis. Gesetzestext

Antrag im Kanton Luzern stellen


Transparenz-Geschichten aus dem Kanton Luzern

Alexander von Däniken, Luzerner Zeitung, 02.02.2026

Axpo profitiert von Millionenauftrag

Der Kanton Luzern hat beschlossen, für rund 8,8 Millionen Franken Serverkapazitäten bei der CKW zu mieten – ohne öffentliche Ausschreibung. Zusätzlich wurde ein Glasfaser-System im Wert von rund 657'000 Franken freihändig an die Axpo vergeben. Die Regierung stützt sich dabei auf eine Ausnahmeregelung im öffentlichen Beschaffungsrecht sowie auf sicherheits- und dringlichkeitsbedingte Gründe. Erst gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip konnte der entsprechende Regierungsratsbeschluss von der Urner Zeitung eingesehen werden. Dadurch wurde bekannt, wie hoch die finanziellen Verpflichtungen sind, dass keine Ausschreibung stattfand und wie die Regierung die Ausnahme juristisch begründet. Allerdings blieb die Einsicht teilweise eingeschränkt, da zahlreiche Stellen im Beschluss geschwärzt wurden und das interne Rechtsgutachten zur Ausnahmebestimmung nicht zugänglich ist.

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Lukas Nussbaumer, Luzerner Zeitung, 11.12.2025

Deshalb sagt die Regierung Ja zum EU-Paket

Gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip hat die «Luzerner Zeitung» Einsicht in die Stellungnahme der Luzerner Regierung an die KdK in Bezug auf die EU-Verträge erhalten. Die Luzerner Regierung hält das Verhandlungsergebnis mit der EU für geglückt. «Wir werten es als wichtigen Schritt zur Sicherung einer stabilen und massgeschneiderten Partnerschaft zwischen der Schweiz und der EU und begrüssen es entsprechend», heisst es in der Stellungnahme von Ende August. Auch in den weiteren Abschnitten gibt es viel Lob für die Landesregierung. Es sei ihr nämlich «gelungen, ein inhaltlich ausgewogenes und für die Schweiz insgesamt gutes Resultat zu erzielen». Positiv hervorzuheben seien auch die flankierenden inländischen Massnahmen. Sie würden «das Vertrauen in die Personenfreizügigkeit stärken, indem sie gezielt Missbrauch im Sozialbereich verhindern und den bewährten Lohnschutz gewährleisten».

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Kilian Küttel, Zentralplus, 03.12.2022

So liess die Regierung Villigers Arbeit untersuchen

Noch ehe Sicherheitsdirektor Beat Villiger zurückgetreten ist, hat die Zuger Regierung seine Amtsführung überprüfen lassen. Jetzt zeigen bisher unveröffentlichte Dokumente, wie diskret die Untersuchung ablaufen musste. «Zentralplus» konnte in das Protokoll der ausserordentlichen Regierungsratssitzung unter Berufung auf das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung Einsicht nehmen – zusammen mit den Protokollen aller Sitzungen seit dem 6. September, in denen die Regierung Villigers Gesundheitszustand, seine Auszeit und seinen Rücktritt thematisiert hat. Von der Untersuchung sollte möglichst nichts an die Öffentlichkeit gelangen. Nur so viele Personen wie unbedingt nötig sollten involviert werden. Was die Überprüfung gezeigt hat, wurde nicht öffentlich gemacht.

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Pascal Michel, Luzerner Zeitung, 28.02.2022

Profit ist oft grösser als die Busse

Wer in der Schweiz gegen Umweltgesetze verstösst, kommt oft mit einem blauen Auge davon. «CH Media» konnte eine Sammlung von 1331 Umweltdelikten, welche die Kantone im Jahr 2020 dem Bund gemeldet haben, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz einsehen und auswerten. So wies der Chef einer Luzerner Holzkooperative an, 12 Kubikmeter Altholz aus dem Abbruch einer Alphütte zu verbrennen. Das Holz hätte eigentlich entsorgt werden müssen. So sparte die Kooperative 2000 Franken. Der Geschäftsführer einer Baufirma in Sursee liess beim Bau eines Swimmingpools Baustellenabwasser ungefiltert in die Kanalisation pumpen und umging Entsorgungsgebühren von 2200 Franken. Der Inhaber einer Gossauer Firma fälschte sogar die Messwerte von verschmutzten Wasser um 32 000 Franken Entsorgungskosten zu vermeiden. Die zahlreichen Fälle zeigen, dass die Profite für Firmen oft grösser als die Bussen sind. Illegale Gewinne kaum eingezogen.

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Blog-Beiträge zum Kanton Luzern

29. Mai 2025Luzern führt Transparenzrecht mit Schwächen ein
20. Oktober 2023Transparentes Luzern: Ein Schritt vorwärts, zwei zurück?
15. Februar 2023Kein Bock: Behörden halten Namen von Gewählten geheim
18. Mai 2022Luzerner Parlament will ein «Öffentlichkeitsprinzip light»
19. September 2021Luzern: Neuer Anlauf für ein Öffentlichkeitsprinzip