Nidwalden

Der Kanton Nidwalden war der letzte Kanton der Schweiz ohne Öffentlichkeitsgesetz. Am 26. November 2025 beschloss der Landrat definitiv die Einführung eines solchen Gesetzes. Der Regierungsrat legt nun den Zeitpunkt des Inkrafttretens fest.
Im Verlauf der parlamentarischen Beratung wurde der ursprünglich als relativ fortschrittlich geltende Entwurf jedoch in mehreren Punkten abgeschwächt. So wurden Protokolle des Landratsbüros und der parlamentarischen Kommissionen vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Zudem ist der Zugang zu amtlichen Dokumenten nicht mehr grundsätzlich kostenlos: Stattdessen können Gebühren nach Zeitaufwand erhoben werden. Schliesslich wurden auch die Korporationen vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen.
Der vom Landrat verabschiedete Gesetzesentwurf ist hier abrufbar.





