Zürich
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Die neue Kantonsverfassung brachte im Kanton Zürich Anfang 2006 das Öffentlichkeitsprinzip. Zürich kennt (noch) keine Öffentlichkeitsbeauftragte und kein Schlichtungsverfahren. In Streitfällen ist je nach betroffener Behörde eine andere Rekursstelle zuständig. Die IDG-Koordinationsstelle der Staatskanzlei muss dabei beratend zugezogen werden. Der Informationszugang ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Zur Zeit wird das Gesetz revidiert. Künftig soll der Zugang zu Verwaltungsdokumenten ohne Gebühren möglich sein. Zudem soll die Stelle einer Öffentlichkeitsbeauftragten geschaffen werden. Die Regierung versucht in ihrem Entwurf, den Meinungsbildungsprozess strikt abzuschotten (Stand: August 2023).

Gesetz über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich (IDG) vom 12. Februar 2007

Verfassungsartikel Art. 17 Kantonsverfassung Gesetzestext
Gesetz in Kraft seit 1. Oktober 2008
Links Gesetz
Verordnung
Gesetzesko­mmentar
Kantonaler Öffentlichkeitsbeauftragter Keiner

Die Staatskanzlei unterhält eine Fachstelle. Sie hat keine Entscheidbefugnis. Die entscheidenden Stellen sollten sie aber bei ihren Entscheiden konsultieren.

Koordinationsstelle IDG der Staatskanzlei
Angela Candrian
Neumühlequai 10
8090 Zürich
Tel. 043 259 20 05
E-Mail E-Mail
Website Website Gesetzestext

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Transparenz-Geschichten aus dem Kanton Zürich

Sibylle Saxer, Alec Nedic, Thalwiler Anzeiger, 27.02.2026

«Rücktritt unausweichlich», steht im Bericht – doch Makay kandidiert erneut

Zu Beginn seiner Amtszeit 2022 leistete sich der Rüeschliker Finanzvorsteher David Makay (parteilos) einige Fehltritte. Wie Recherchen von «Tamedia» zeigen, erhoben elf Personen Vorwürfe gegen ihn. Das externe Gutachten dazu konnte «Tamedia» gestützt auf das kantonale Öffentlichkeitsgesetz einsehen. Die Fachstelle führte zwölf Befragungen durch und kommt zu einem deutlichen Schluss: Makay bestritt die meisten Vorwürfe pauschal, konnte sich vielfach nicht erinnern und widersprach sich während der Befragung wiederholt. Obwohl direkte Zeugen mehrheitlich fehlten, gelangt die Fachstelle aufgrund der Vielzahl ähnlich gelagerter Schilderungen zur Einschätzung, dass sich die Vorfälle mit überwiegender Wahrscheinlichkeit grösstenteils so zugetragen haben wie beschrieben. Makay habe sich zwar nicht absichtlich, aber alles andere als rollenkonform verhalten. Sein mehrfaches Fehlverhalten sei mit einer blossen Entschuldigung nicht wiedergutzumachen. Die Fachstelle empfiehlt deshalb seinen Rücktritt als Gemeinderat.

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Fabian Baumgartner, Giorgio Scherrer, NZZ, 07.02.2026

Der einsame Tod von Abdelmalek

Der 22-jährige Algerier ist der zweite Insasse, der innerhalb eines Monats im Zürcher Ausschaffungsgefängnis stirbt. Bereits 26 Tage zuvor, am 30. April 2025, fanden Betreuer einen 62-jährigen Ukrainer reglos im Badezimmer seiner Zelle. Wie es genau zu den Todesfällen kam, blieb zunächst ungeklärt. Die «NZZ» konnte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in die Untersuchungsberichte der Zürcher Staatsanwaltschaft erhalten. Die Dokumente zeigen erstmals, was Abdelmalek M. und der Ukrainer in den letzten Momenten ihres Lebens taten – und wie sie sich im Zentrum unbemerkt das Leben nehmen konnten.

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Lukas Lippert, Beobachter, 06.02.2026

Wie Zürich eine US-Techfirma hofiert

Gestützt auf das kantonale Öffentlichkeitsgesetz erhielt der Beobachter Einsicht in interne E-Mails und eine Aktennotiz zum Treffen zwischen der Zürcher Regierungsrätin Carmen Walker Späh und Vertretern von Meta. Die Dokumente zeigen, dass Meta am Tag der Beratung über eine KI-Regulierung in der nationalrätlichen Kommission um ein Treffen ersuchte. In der Aktennotiz ist festgehalten, dass Walker Späh die Bedeutung «kluger Regulierung» und des «hindernisfreien Marktzugangs» betonte sowie auf die Mitwirkung ihres Departements bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen hinwies. Die Unterlagen belegen damit den direkten Austausch zwischen der Zürcher Regierung und dem Techkonzern im Zusammenhang mit der KI-Regulierung.

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Jan Hudec, Karin Hofer, NZZ, 02.02.2026

Kavins langes Warten auf einen freien Platz

Der 15-jährige Kavin leidet an schwerem frühkindlichem Autismus und ist auf einen Platz in einer spezialisierten Sonderschule angewiesen. Wie viele andere Familien im Kanton Zürich musste auch er lange warten, weil die bestehenden Einrichtungen überfüllt sind. Besonders Schulen für stark beeinträchtigte Kinder (Typ B2) führen lange Wartelisten. Die «NZZ» erhielt gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip Daten der Zürcher Bildungsdirektion. Diese zeigen, dass über 900 Sonderschüler keinen Platz in einer staatlich anerkannten Sonderschule gefunden haben und stattdessen private Institute besuchen, die nicht der kantonalen Qualitätsaufsicht unterstehen. Die Veröffentlichung dieser Zahlen machte erstmals deutlich, wie gross der Druck im Zürcher Sonderschulsystem tatsächlich ist und wie stark Gemeinden auf Notlösungen ausweichen müssen.

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Valeria Mazzeo, Roland Gamp, Basler Zeitung, 05.11.2025

Das illegale Geschäft mit den gespritzten Lippen

Viele Personen wünschen sich durch den Einsatz von sogenannten Hyaluron-Fillern vollere Lippen. Ein Bericht von Swissmedic zeigt jedoch, dass es in Studios, die solche Behandlungen anbieten, oft zu Mängeln kommt. Filler, die länger als 30 Tage im Körper bleiben, dürfen nur von Ärztinnen und Ärzten oder von diplomiertem Pflegepersonal mit entsprechender Weiterbildung unter ärztlicher Aufsicht verabreicht werden. Viele Anbieter halten sich aber nicht daran. Bei risikobasierten Kontrollen von 57 Kliniken, Praxen und Kosmetikstudios stellte sich heraus, dass mehr als jeder zweite Anbieter ohne nötige Qualifikation spritzte – also illegal. Gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip konnte Tamedia in mehreren Kantonen Einsicht in Inspektionsberichte nehmen. Diese zeigen, dass ungeschulte Personen behandeln, Produkte teilweise falsch gelagert oder nicht zugelassen sind und die vorgeschriebene ärztliche Aufsicht häufig fehlt. In Basel wurden rund 150 Packungen beschlagnahmt, in Zürich gab es Termine für Lippenbehandlungen ohne anwesenden Arzt. Nur ein einziges von acht kontrollierten Studios erfüllte die Lageranforderungen. Die Unterlagen machen deutlich, dass mehr als die Hälfte der Anbieter gegen Vorschriften verstösst und damit die Gesundheit der Kundinnen gefährdet.

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Raphael Rauch, Lucien Fluri, Sonntagsblick, 21.09.2025

«Bist du der Gango von Beat Jans?»

Im April 2025 gab die Maturaarbeit einer 17-jährigen Schülerin in der ganzen Schweiz zur reden. Wie die «NZZ» enthüllt hatte, warf eine Zürcher Maturandin dem Justizdepartement Zensur vor. Klar ist: Der Kommunikationschef von Beat Jans, Oliver Washington, hatte nach einem Interview für eine Maturaarbeit frühere Äusserungen zurückgezogen. Gestützt auf das Informations- und Datenschutzgesetzes des Kantons Zürich konnte der Sonntagsblick die bearbeitete Fassung und den Film zur Maturaarbeit einsehen. Die gekürzte, laut der Maturandin zensierte Version der Videosequenzen ist harmlos. Es gibt ein paar lustige Momente, in denen die Maturandin Washington etwa fragt: «Bist du der Gango von Beat Jans?» In der Maturarbeit steht: «Oliver hat wesentliche Teile seines Interviews nach vier Tagen zurückgezogen. Besonders bei Fragen zu Coaching und dem Arbeiten mit Bundesrat Beat Jans wurde mir nicht erlaubt, die Aufnahmen im Film zu nutzen.» Kurz vor Abgabe der Maturarbeit diktierte Washington der Schülerin die Sprachregelung, die sie im Film vorzutragen habe. Insgesamt gingen mehr als 60 E-Mails hin und her, teils um 5.16 Uhr morgens, teils kurz nach Mitternacht – mitunter sogar sonntags.

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Niklaus Herzog, swiss-cath.ch, 12.09.2025

Vandalenakt in der Einsiedler Gnadenkapelle: Täter rechtskräftig verurteilt

Vor den Augen zahlreicher Gläubiger stieg ein Jugendlicher im November 2024 an einem Samstagnachmittag wortlos auf den Altar der Gnadenkapelle, riss der Schwarzen Madonna die Kleider vom Leib, setzte sich ihre Krone auf sein Haupt, nahm ihr Zepter in die Hand und fuchtelte damit herum. Die Kantonspolizei Schwyz war schnell vor Ort und führte den Madonna-Schänder in Handschellen ab. Es handelt sich um einen 17-jährigen Asylbewerber aus Afghanistan mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Jetzt hat die Jugendanwaltschaft Zürich den Mann wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit verurteilt. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz des Kantons Zürich erhielt das Onlineportal swiss-cath.ch teilweise Einsicht in den rechtskräftigen Strafbefehl. Welches Strafmass sie verhängte, teilte die Jugendanwaltschaft nicht mit. Denkbar ist gemäss Jugendstrafrecht etwa eine persönliche Leistung zugunsten einer sozialen Einrichtung. Auch erzieherische Massnahmen kommen infrage.

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Lukas Lippert, Beobachter.ch, 27.08.2025

Veterinäramt hat das Tierspital kontrolliert? Nicht wirklich

Nach den Vorwürfen des Beobachters zu Missständen in der universitären Kleintierklinik behauptete das Zürcher Veterinäramt, man habe die Situation nun vor Ort kontrolliert. Der Beobachter stellte beim Zürcher Veterinäramt ein Gesuch um Einsicht in den Kontrollbericht zum Tierspital – gestützt auf das kantonale Öffentlichkeitsgesetz. Die Antwort: Im Mai 2025 habe es zwar eine «umfassende Kontrolle» gegeben, allerdings nicht in der Kleintierklinik, sondern nur in der tierärztlichen Privatapotheke. Dort wurden Lagerung, Sortiment und Dokumentation von Medikamenten überprüft. Doch selbst diesen Bericht rückt das Amt nicht heraus. Begründung: Das Gesuch müsse im Original unterschrieben vorliegen; das eingescannte, per Mail eingereichte Gesuch des «Beobachters» genüge nicht.

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Mirjam Fonti, Saldo, 26.08.2025

Hochschulen: Studien nach dem Gusto der Sponsoren

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz erhielt «Saldo» Einsicht in den Sponsoring-Vertrag zwischen der Swisscom und der ZHAW. Daraus geht hervor, dass die Telecomfirma nicht nur knapp 400'000 Franken für Studien zahlte, sondern auch Mitspracherechte hatte: So durfte sie den Fragebogen der James-Studie vorab einsehen und Ergänzungen anregen. Zudem verpflichtete sich die Hochschule, dass ihre Forschenden an bis zu zehn Swisscom-Anlässen auftreten. Kritiker sehen darin ein Beispiel, wie externe Finanzierung die wissenschaftliche Unabhängigkeit gefährden kann.

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Gian Signorell, Beobachter.ch, 05.05.2025

Das Unispital Zürich verweigert Infos zu Herzklinik-Skandal

Das Universitätsspital Zürich (USZ) zeigt im Umgang mit dem kantonalen Öffentlichkeitsgesetz wenig Kooperationsbereitschaft. Obwohl dieses Gesetz Transparenz bei amtlichen Informationen vorschreibt, muss der «Beobachter» jedes Dokument einzeln vor Gericht erstreiten. So wurde die Herausgabe eines Berichts der Kanzlei Walder Wyss erst nach einem Entscheid des Bundesgerichts erzwungen – obwohl das USZ zuvor öffentlich behauptet hatte, der Bericht entlaste die Klinikleitung. Tatsächlich war die Schlussfolgerung viel zurückhaltender. Auch bei dienstlicher Whatsapp-Korrespondenz zwischen Klinikleitung und Spitaldirektion stellte sich das USZ quer. Wieder musste der Beobachter vor Verwaltungsgericht, das ihm recht gab. Erst Monate später – deutlich nach Ablauf der gesetzlichen Frist – behauptete das USZ plötzlich, solche Nachrichten existierten nicht. Das erstaunt, da das Spital in früheren Stellungnahmen genau deren Geheimhaltung begründet hatte.

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Giorgio Scherrer, NZZ, 08.04.2025

Gemeinden schicken die Hälfte ihrer Sonderschüler an ein privates Institut

Gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip konnte die «NZZ» bisher unveröffentlichte Zahlen der Zürcher Bildungsdirektion einsehen, die zeigen: Im Kanton Zürich werden 847 Sonderschülerinnen und -schüler nicht in staatlich anerkannten, sondern in privaten Instituten unterrichtet. Das entspricht etwa einem Fünftel aller separiert geführten Sonderschüler. Dabei bestehen je nach Gemeinde erhebliche Unterschiede. Während in über 50 Gemeinden keine Sonderschülerin oder -schüler an ein privates Institut geht, gehen in über 20 Gemeinden über einem Drittel aller Sonderschülerinnen und -schüler an ein privates Institut. Die Problematik liegt insbesondere darin, dass die privaten Institute - anders als die staatlich anerkannten Sonderschulen - keine fixen Vorgaben haben. Sie werden auch nicht durch den Kanton akkreditiert, wie das bei den staatlichen Anbietern der Fall ist. Die Gemeinden können die Kontrolle nach Gutdünken ausgestalten.

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Tobias Marti, NZZ, 19.02.2025

Krawallmacher müssen einen Preis bezahlen

Die NZZ hat gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz bei der Stadtpolizei Zürich Einsicht in die Polizeikosten für Fussballspiele verlangt. Dabei zeigt sich, dass die Klubs nur einen Teil der Kosten tragen. Sie profitieren von einer 50-prozentigen Reduktion der Polizeirechnung und zusätzlich von 200 Einsatzstunden pro Spiel, die die Polizei als Grundauftrag nicht verrechnet. Zudem sind die Kosten gedeckelt: Die Klubs müssen maximal 500'000 Franken pro Jahr bezahlen – egal, wie viele Einsätze nötig sind. 2024 haben sowohl FCZ als auch GC diese Grenze erreicht. Alle weiteren Polizeikosten übernahm die Allgemeinheit. Seit 2014 hat der FCZ sechsmal, die Grasshoppers dreimal diese Obergrenze erreicht. Wie hoch die tatsächlichen Kosten darüber hinaus sind, kann die Polizei nicht genau berechnen, doch klar ist: Im letzten Jahrzehnt wurden mindestens 4,5 Millionen Franken für den FCZ und 3,8 Millionen Franken für GC aus Steuergeldern bezahlt – dazu kommt eine weitere Million für internationale Spiele.

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Lukas Lippert, Beobachter, 04.02.2025

Wie die Zürcher Regierung den US-Techgiganten Meta hofiert

Gestützt auf das kantonale Öffentlichkeitsgesetz erhielt der Beobachter Einsicht in interne E-Mails und eine Aktennotiz zum Treffen zwischen Regierungsrätin Carmen Walker Späh und Vertretern von Meta. Die Dokumente zeigen, dass Meta am Tag der Beratung über eine KI-Regulierung in der nationalrätlichen Kommission um ein Treffen ersuchte. In der Aktennotiz ist festgehalten, dass Walker Späh die Bedeutung «kluger Regulierung» und des «hindernisfreien Marktzugangs» betonte sowie auf die Mitwirkung ihres Departements bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen hinwies. Die Unterlagen belegen damit den direkten Austausch zwischen der Zürcher Regierung und dem Techkonzern im Zusammenhang mit der KI-Regulierung.

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Sibylle Saxer, Zürichsee-Zeitung, 16.01.2025

Alt-Kantonsrat aus Küsnacht: Hans-Peter Amrein will in den Bezirksrat

Hans-Peter Amrein, ein parteiloser Politiker aus Küsnacht, kandidiert am 9. Februar für den Bezirksrat Meilen – jene Behörde, die Beschwerden und Rekurse gegen Gemeinden behandelt, darunter auch seine eigenen Beschwerden gegen Küsnacht. Eine Anfrage der Zürichsee-Zeitung gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz zeigt, dass Amrein seit 2020 insgesamt 14 Rechtsverfahren gegen die Gemeinde eingeleitet, drei Einzelinitiativen eingereicht und acht Anfragen an Gemeindeversammlungen gestellt hat. Seine Anliegen betreffen Themen wie Datenschutz und Interessenkonflikte. Diese Aktivitäten haben die Gemeinde in den letzten fünf Jahren rund 100’000 Franken gekostet. Nun will Amrein also in jenes Gremium gewählt werden, das die meisten seiner Beschwerden und Rekurse behandelte.

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Zeno Geisseler, NZZ, 24.12.2024

Wie der Kanton Zürich mit 2 Millionen Einwohnern umzugehen gedenkt

Die Zürcher Kantonsregierung diskutierte an einer Klausur im September 2023 Szenarien für das erwartete Bevölkerungswachstum bis 2050, hielt diese jedoch zunächst geheim. Auf Antrag der NZZ, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, musste die Regierung die Dokumente nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts offenlegen. Die Analyse zeigt: Der Kanton Zürich rechnet bis 2050 mit einem Zuwachs von rund 450'000 Personen – so viel wie die heutige Stadt Zürich. Dabei stammen 220'000 Zuzüger aus dem Ausland, 30'000 aus anderen Kantonen, und 200'000 entfallen auf den Geburtenüberschuss. Das Wachstum verteilt sich ungleich: Die Stadt Zürich könnte rund 112'000 neue Einwohner aufnehmen, das Weinland hingegen nur 8'500. Einfluss nehmen könnte der Kanton gemäss Präsentation über Steuern, Wirtschaftsförderung oder die Raumplanung. Drei Szenarien wurden geprüft: Verdichtung in den Städten, Zersiedelung oder ein Wachstum auf dem Land.

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