Zürich
Die neue Kantonsverfassung brachte im Kanton Zürich Anfang 2006 das Öffentlichkeitsprinzip. Zürich kennt keinen Öffentlichkeitsbeauftragten und keine Schlichtung. In Streitfällen ist je nach betroffener Behörde eine andere Rekursstelle zuständig. Die gut informierte IDG-Koordinationsstelle der Staatskanzlei muss dabei beratend zugezogen werden. – Der Informationszugang ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Zur Zeit läuft beim Zürcherischen Datenschutzbeauftragten eine Evaluation des IDG (Stand Ende 2014).
Gesetz über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich (IDG) vom 12. Februar 2007
Verfassungsartikel | Art. 17 Kantonsverfassung Gesetzestext |
Gesetz in Kraft seit | 1. Oktober 2008 |
Links | Gesetz Verordnung Gesetzeskommentar |
Kantonaler Öffentlichkeitsbeauftragter | Keiner Die Staatskanzlei unterhält eine Fachstelle. Sie hat keine Entscheidbefugnis. Die entscheidenden Stellen sollten sie aber bei ihren Entscheiden konsultieren. Koordinationsstelle IDG der Staatskanzlei Dr. iur. Esther Hefti Neumühlequai 10 8090 Zürich Tel. 043 259 20 05 E-Mail E-Mail Website Website Gesetzestext |
Grundsatz | Das IDG gilt für Behörden, die hoheitlich handeln und nicht am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnehmen. Als solche gelten auch Private, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Gesetzestext |
Regierung | Ja Nicht öffentlich sind die Sitzungen des Regierungsrats. Gesetzestext |
Kantonale Verwaltung | Ja Nicht unterstellt sind Dokumente im Zusammenhang mit der Oberaufsicht des Kantonsrats über Behörden und Anstalten. Gesetzestext |
Parlament | Ja Nicht öffentlich sind die Sitzungen der parlamentarischen Kommissionen. Nicht vom Gesetz erfasst sind Dokumente, welche im Zusammenhang mit der Oberaufsicht des Kantonsrats über Behörden und Anstalten entstehen. Gesetzestext |
Justiz | Nein Für die Justiz gelten eigene Akteneinsichtsgesetze. Zugänglich sind Dokumente, in denen es um reine Verwaltungsaufgaben geht. Gesetzestext |
Gemeinden | Ja Nicht öffentlich sind die Verhandlungen der Gemeindebehörden. Gesetzestext |
Landeskirchen | Ja Gesetzestext |
Verwaltungsexterne, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen | Ja Gesetzestext |
Unternehmen der öffentlichen Hand | Ja Soweit die Unternehmen hoheitliche Aufgaben erfüllen und nicht am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnehmen. Gesetzestext |
Unfertige Dokumente | Nein Gesetzestext |
Dokumente zum persönlichen Gebrauch | Nein Gesetzestext |
Dokumente, die älter sind als das Gesetz | Ja Das Gesetz gilt unbefristet rückwirkend. Gesetzestext |
Positionen in Vertragsverhandlungen | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Meinungsbildungsprozess der Behörde | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Behördliche Massnahmen | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Öffentliche Sicherheit | Im Gegensatz zu den meisten kantonalen Gesetzen ist die Wahrung der öffentlichen Sicherheit im IDG kein Ausnahmegrund. Allerdings ist die Aufzählung öffentlicher Interessen im Gesetz nicht abschliessend. |
Äussere Beziehungen | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Privatsphäre | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Geschäfts- und Berufsgeheimnis | Im Gegensatz zu den meisten kantonalen Gesetzen wird das Geschäfts- und Berufsgeheimnis im IDG nicht explizit als Ausnahmegrund erwähnt. Es ist aber davon auszugehen, dass beim Schutz der Privatsphäre auch Geschäfts- und Berufsgeheimnise mitgemeint sind. Gesetzestext |
Hängige Geschäfte | Nein Über hängige Verfahren darf allerdings informiert werden, wenn dies «zur Berichtigung oder Vermeidung falscher Meldungen notwendig ist oder wenn in einem besonders schweren oder Aufsehen erregenden Fall die unverzügliche Information angezeigt ist.» Gesetzestext |
Unfertige Dokumente | Gelten nicht als Dokumente i.S. des Gesetzes. Gesetzestext |
Dokumente zum persönlichen Gebrauch | Gelten nicht als Dokumente i.S. des Gesetzes. Gesetzestext |
Unverhältnismässiger Aufwand | Bei «unverhältnismässigem Aufwand» kann der Nachweis eines Interesses verlangt werden. Unverhältnismässig ist der Aufwand, wenn die Behörde «das Gesuch mit seinen verfügbaren Mitteln nicht behandeln kann, ohne dass die Erfüllung seiner anderen Aufgaben wesentlich beeinträchtigt wird». Gesetzestext |
Zeitliche Beschränkung | Nein Das Gesetz gilt unbefristet rückwirkend. |
Weitere Ausschlussgründe | Ja Die Aufzählung öffentlicher und privater Interessen, die einer Offenlegung entgegenstehen können, ist nicht abschliessend. Weitere Gründe können vorgebracht werden. Es findet eine Interessenabwägung statt. |
Andere gesetzliche Bestimmungen | Bleiben vorbehalten. Gesetzestext |
An wen ist das Gesuch zu richten? | An die Behörde, die ein Dokument ausgestellt hat oder besitzt. Adressen der Behörden im Staatskalender. |
Wie ist das Gesuch einzureichen? | Schriftlich Kleinere Anfragen sind formlos per E-Mail oder Telefon möglich. Gesetzestext |
Muss das Gesuch begründet werden? | Nein Jede Person hat ohne Nennung von Gründen Anspruch auf Aktenzugang. Einzig bei «unverhältnismässigem Aufwand» kann die Behörde einen Interessensnachweis verlangen. Gesetzestext |
Bis wann muss die Behörde ein Gesuch beantworten? | Innert 30 Tagen. Gesetzestext |
Gibt es ein Schlichtungsverfahren? | Nein |
Wie sieht der Rechtsweg aus? | Lehnt die Behörde das Gesuch ganz oder teilweise ab, stellt sie eine Verfügung aus. Die Verfügung kann bei der zuständigen Rekursstelle angefochten werden. Die zuständige Stelle geht aus der Verfügung hervor. Gesetzestext |
Sind die Entscheide der ersten Instanz öffentlich? | Ja Ausgewählte Entscheide werden publiziert. |
Kosten | Ja Bei geringem Aufwand (unter 50 Franken) erhebt die Behörde keine Gebühr, ebenso bei weiteren im Gesetz genannten Gründen. Fallen hohe Gebühren an (über 500 Franken), muss der Gesuchsteller vorgängig informiert werden. Gesetzestext |
Antrag im Kanton Zürich stellen
Blog-Beiträge zum Kanton Zürich
19. Oktober 2020 | «Das Gesetz ist ein sehr effektives Druckmittel» |
21. September 2020 | Schlichtungsstelle, Open-Data: Zürich geht über die Bücher |
02. Juli 2020 | Interkantonale Transparenz: Zürcher Regierung blitzt ab |
09. April 2020 | Die unethischen Geldanlagen der Zürcher Landeskirche |
14. Februar 2020 | Parlamentskommission will keine Gebühren-Hürden mehr |
Transparenz-Geschichten aus dem Kanton Zürich
Sermîn Faki, Blick, 24.03.2022 Beamter kassierte fast 1 Million zum Abschied!Abgetreten, abgewählt und fürstlich bezahlt: In der Stadt Zürich kassierten Behördenmitglieder in den letzten Jahren Millionen Abgangsentschädigungen, belegt der «Blick» mit dem Öffentlichkeitsgesetz. Seit 2006 ist die enorme Summe von 6 680 851 Franken zusammengekommen. Den Spitzenplatz belegt kein ehemaliges Mitglied der Stadtregierung, sondern ein Bediensteter der Vormundschaftsbehörde (Vorgängerorganisation der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb). Dieser schied unfreiwillig aus dem Dienst aus, verhandelte mit der Stadt über eine Abgangsentschädigung und erhielt eine Summe von 905 246 Franken. |
Martin Huber, Tages-Anzeiger, 24.03.2022 Zusammenstellung zeigt, wie üppig Abgangsentschädigungen in Zürich ausfielenAbgetreten, abgewählt und fürstlich bezahlt: In der Stadt Zürich kassierten Behördenmitglieder in den letzten Jahren Millionen Abgangsentschädigungen, belegen der «Tages-Anzeiger» und der «Blick» mit dem Öffentlichkeitsgesetz. Seit 2006 ist die enorme Summe von 6 680 851 Franken zusammengekommen. Den Spitzenplatz belegt kein ehemaliges Mitglied der Stadtregierung, sondern ein Ex-Bediensteter der Vormundschaftsbehörde (Vorgängerorganisation der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb). Dieser schied unfreiwillig aus dem Dienst aus, verhandelte mit der Stadt über eine Abgangsentschädigung und erhielt eine Summe von 905 246 Franken. |
Mehr Geschichten |
Michèle Binswanger, Sonntagszeitung, 11.04.2021 Günther Tschanun: Der verklärte MörderGünther Tschanun, ehemaliger Chef der Zürcher Baupolizei, richtete er 1986 vier seiner Mitarbeiter mit Kopfschüssen hin. 2015 ist er bei einem Velounfall im Tessin 73-jährig tödlich verunfallt – er hatte dort nach der Verbüssung seiner langen Gefängnisstrafe unter neuem Namen gelebt. Dies hat «Sonntagszeitung» in einer aufwändigen Recherche herausgefunden. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz konnte das bisher unveröffentlichte Dossier zum Fall im Zürcher Amt für Justizvollzug erstmals eingesehen werden. Die Gutachten, Briefe, Protokolle und Führungsberichte aus der Haft- und der Bewährungszeit eröffnen eine neue Perspektive auf Tschanun, seine Motive und seine Haltung zur Tat. |
Martin Sturzenegger, Tages-Anzeiger, 04.11.2020 Professor kupferte bei Doktoranden abFünf mutmassliche Plagiatsfälle an der ETH Zürich führten zu einer Untersuchung gegen einen Professor, der Forschungsergebnisse seiner Studenten und Studentinnen unter eigenen Namen veröffentlicht haben soll. Der «Tages-Anzeiger» und die «NZZ» erwirkten gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz eine Einsichtnahme in den Untersuchungsbericht, den die Hochschule zuvor geheim hielt. Darin kommt die Untersuchungskommission zum Schluss, dass der Professor «bei Publikationen systematisch plagiierte und dabei die Rechte der von ihm ausgebildeten Masteranden und Doktoranden verletzte». Die ETH entschied in der Folge, dem Professor aufgrund schwerwiegenden Fehlverhaltens, gewisse Rechte zu entziehen, seinen Job durfte er jedoch behalten. Der Professor soll sich nach Abschluss der Untersuchung einsichtig gezeigt haben, Betroffene kritisieren das Urteil der Hochschule allerdings als «zu milde». |
Rafaela Roth, NZZ am Sonntag, 25.10.2020 Professor plagiierte «systematisch»Eine Untersuchung offenbart schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten eines 59-jährigen ETH-Professors. Die «NZZ am Sonntag» hat gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in den betreffenden Untersuchungsbericht verlangt und konnte eine anonymisierten Version davon lesen. Die Kommission, zusammengesetzt aus ETH-internen und externen Expertinnen und Experten, gelangt zum Schluss, dass der Professor «systematisch plagiiert und damit die Rechte der ausgebildeten Studentinnen und Studenten verletzt hat». |
Martin Huber, Tages-Anzeiger, 23.10.2020 Spurreduktion birgt erhebliche RisikenDie Bellerivestrasse, die wichtigste Einfallsachse von der Goldküste in die Stadt Zürich, soll zum Unmut vieler Pendler temporär von vier auf zwei Spuren reduziert werden, um Platz für Velos zu schaffen. Bisher geheim gehaltene Gutachten kommen zum Schluss, dass der Abbau von Fahrspuren vermehrt zu Staus führen könnte – ein Widerspruch zu den Aussagen von Stadtrat Richard Wolff. Der «Tages-Anzeiger» hat, gestützt auf das Zürcher Gesetz über die Information und den Datenschutz, Einsicht in diese Dokumente verlangt und erhalten. |
Lea Hartmann, Blick, 31.08.2020 Gemeinden haben massives Pestizid-Problem!Neue Daten zeigen, wie stark das Grundwasser mancherorts mit Pestiziden belastet ist. «Blick» konnte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz detaillierte Ergebnisse der Grundwassermessungen in verschiedenen Schweizer Gemeinden anfordern. Die Daten sind besorgniserregend: In Fischbach im Kanton Luzern wurde der Grenzwert bei einem Chlorothalonil-Abbauprodukt 2019 um das 17-Fache überschritten. Der Kanton Zürich legte seine Messdaten vorerst nicht offen. |
Martin Sturzenegger, Tages-Anzeiger, 31.08.2020 Beschimpft, überwacht, herabgewürdigtHetze im Netz, exzessive Detektiv-Einsätze: Eine vertrauliche Untersuchung schildert Missstände bei der Betreuung von Sozialhilfebezügern in Dübendorf. In einem externen Untersuchungsbericht, in den der «Tages-Anzeiger» gestützt auf das Zürcher Informationsgesetz Einsicht nehmen konnte, werden gravierende Missstände beschrieben. Auch von zeitnahem Handlungsbedarf ist die Rede. |
Delia Bachmann, Der Landbote, 03.06.2020 Die Stadt mistet Aktien und Co. ausDie Stadt Winterthur verkauft Aktien und kündigt Mitgliedschaften im grossen Stil. Zum ersten Mal überhaupt veröffentlichte die Stadt Winterthur diesen Frühling einen vollständigen Bericht, in dem sie all ihre Beteiligungen ausweist und begründet. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz bat der «Landbote» um Einsicht in die beiden Berichte von 2018 und 2019. Während die Stadt ersteren unter Verschluss hält – es handle sich um eine unvollständige «Arbeitsversion» –, veröffentlichte sie jenen von 2019. |
Fabian Baumgartner, Florian Schoop, NZZ, 28.05.2020 Des Schluckers verhängnisvolle ReiseDie Nachfrage nach Kokain ist in der Schweiz riesig und den Drogenkartellen ist bei der Versorgung jedes Mittel recht. Bodypacker setzen sich dem Risiko aus, dass geschluckte Fingerlinge im Körper aufplatzen und dadurch hochdosiertes Kokain ins Blut gelangt. So auch im Fall des 50-jährigen Österreichers, der 2015 drei Tage vor dem Fund seiner Leiche in Weiningen vom dominikanischen Ferienort Punta Cana nach Zürich-Kloten geflogen ist. Er starb an einer tödlichen Überdosis Kokain, wie aus der Einstellungsverfügung der Zürcher Staatsanwaltschaft hervorgeht, in welche die «NZZ» per IDG-Gesuch (Zürcher Gesetz über die Information und den Datenschutz) Einsicht verlangt hat. Im Magen-Darm-Trakt des Mannes befanden sich 91 Fingerlinge – rund 1,2 Kilogramm Kokain. Vier dieser Fingerlinge hatten sich aufgelöst. |
Michael Furger, NZZ am Sonntag, 25.05.2020 Der Trick des ZahnchirurgenAm Zürcher Universitätsspital (USZ) lässt sich Chefarzt Martin Rücker systematisch allgemein versicherte Patienten in seine Privatpraxis überweisen. Er behandelt sie dort auf eigene Rechnung. Dies zeigen Patientenakten, welche die «NZZ am Sonntag» einsehen konnte. |
Conradin Knabenhans, Zürichsee-Zeitung, 21.04.2020 Wo in Horgen, Wädenswil und Richterswil Tempo 30 geprüft wirdDas Zürcher Informationsgesetz macht es möglich: Die «Zürichsee-Zeitung» hat beim Kanton Einsicht in sogenannte «Grobbeurteilungen» zu Tempo 30 in den Gemeinden Horgen, Wädenswil und Richterswil erhalten. In diesen Beurteilungen wird die Frage beantwortet, ob sich Strassenabschnitte für eine Temporeduktion aus Lärmschutzgründen eignen.
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Conradin Knabenhans, Zürichsee-Zeitung, 08.02.2020 Als die Friedensrichterin schwanger wurde, begannen die ProblemeDie Friedensrichterin von Uetikon (ZH) musste plötzlich ihren Posten räumen. Ein Untersuchungsbericht, den die «Zürichsee-Zeitung» gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip erhalten hat, zeigt die Hintergründe der Amtsenthebung: Die Probleme begannen, als die Friedensrichterin schwanger wurde. Ordentliche Stellvertreter wurden nicht informiert bzw. instruiert, Schlichtungsbegehren seien nicht rechtzeitig oder gar nicht an die Hand genommen worden. |
Philipp Lenherr, Der Landbote, 04.01.2020 Die Reformierte Kirche soll genauer hinschauen, wie sie ihr Geld anlegtWie investiert die Reformierte Kirche des Kantons Zürich ihr Vermögen von rund 8 Millionen Franken? Mithilfe des kantonalen Öffentlichkeitsgesetzes haben zwei Mitglieder der Synode 2017 die Depotauszüge der Kirche verlangt. Der Kirchenrat lehnte das Zugangsgesuch vehement ab. Schlussendlich gab das Bundesgericht den zwei Bürgern Recht. Das Aktienportfolio zeigt, dass die Landeskirche zum Teil fragwürdige Investitionen machte: Geld wurde beim Bergbaukonzern Rio Tinto, beim Rohstoffhandler Glencore oder Nestlé, das für seinen Umgang mit Wasser scharf kritisiert wird, angelegt. |
Thomas Schlittler, Sonntagsblick, 01.09.2019 Zwei St. Galler Ärzte kassierten je 1,8 Millionen für IV-GutachtenGegner der heutigen IV-Gutachter-Praxis kritisieren, dass einzelne Mediziner auffallend häufig (für gutes Geld) Expertisen erstellen und dass so eine ungute Abhängigkeit entstehe. «Sonntagsblick» publizierte dazu eine Kostenzusammenstellung der IV-Stelle Zürich. Deren Herausgabe wurde gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip erwirkt. Sie zeigt: Zwei Ärzte erhielten von der Zürcher IV-Stellen Aufträge über je 1,8 Millionen Franken. |
Michel Wenzler, Sibylle Saxer, Thalwiler Anzeiger, 05.07.2019 Dahin fliessen die SubventionenGestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, hat ein Tamedia-Recherche-Team Direktzahlungsdaten von über 50 000 Bauernbetrieben herausverlangt. Der Thalwiler-Anzeiger präsentiert die Zahlen für die Region: Durchschnittlich erhält ein Betrieb im Kanton Zürich 52 877 Franken, am Zürichsee ist es etwas weniger. |
Carlos Hanimann, Republik, 19.06.2019 Staatsanwälte arbeiten bei Ermittlungen mit privaten Securitys statt mit der PolizeiLaut dem Online-Magazin «Republik» greift die Zürcher Staatsanwaltschaft See/Oberland auf Dienste der Sicherheitsfirma «Delta Security» zurück. Brisant ist, dass die Sicherheitsfirma polizeiliche Aufgaben übernimmt und deren Angestellte auch bei Einvernahmen anwesend sind. Heikle Personendaten bekommt die Firma unverschlüsselt per Mail zugestellt. Verträge über jährlich 3000 Einsatzstunden hat die «Republik» mithilfe des Zürcher Informationsgesetzes herausverlangt. Download Artikel Link zum Beitrag Download befreites Dokument |
Christof Schneider, SRF Schweiz aktuell, 28.03.2019 Kantonspolizei publiziert Studien über eigene Arbeit nichtSeit 2012 befragt das Kriminologische Institut der Universität Zürich Opfer von Verkehrsunfällen, Einbruchdiebstählen und Gewaltdelikten. Auftraggeber ist die Kantonspolizei Zürich. Damit will die Polizei herausfinden, wie zufrieden die betroffenen Personen mit ihrer Arbeit sind. Bis heute wurden die Berichte nicht publiziert. Jetzt hat sie SRF mit dem Zürcher Informationsgesetz beschafft und zugänglich gemacht. |
Roland Gamp, Martin Stoll, Sonntagszeitung, 28.10.2018 Lehrer trotz sexueller Übergriffe nicht am Radar95 Pädagogen stehen auf der schwarzen Liste der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK). Auf ihr landen Lehrerinnen und Lehrer, denen die Unterrichts-Berechtigung meist wegen Sexualdelikten entzogen wurde. Die «Sonntagszeitung» stellte, unterstützt von Öffentlichkeitsgesetz.ch, mehrere Zugangsgesuche. Erstmals macht die EDK die Liste anonymisiert zugänglich. Der Einblick offenbart, dass einige Kantone auch schwere Fälle nicht melden. |
Timo Grossenbacher, Christof Schneider, SRF 10vor10, 18.06.2018 Die grosse Screening-MaschineMit einem umstrittenen Computer-Tool prüfen Schweizer Justizbehörden jährlich Tausende Insassen auf ihre Gefährlichkeit. Mit Verweis auf das Öffentlichkeitsprinzip verlangte SRF Data vom Zürcher Amt für Justizvollzug den Algorithmus. Die Dokumente zeigen, dass dieser Ende 2017 angepasst und seitdem nicht überprüft worden ist. Deshalb ist nicht klar, wie zuverlässig der veränderte Algorithmus tatsächlich funktioniert. |
Corsin Zander, Klaudia Meisterhans, Tages-Anzeiger, 24.02.2018 Abrechnung im StadtratNachdem sich der «Tages-Anzeiger» auf das Zürcher Informationsgesetz (IDG) berufen hatte, gewährte die Zürcher Stadtregierung erstmals Einblick in Spesenabrechnungen. Die Stadträte erhalten zu ihrem Jahreslohn von rund 245 000 Franken Pauschalspesen in der Höhe von 14 400 Franken. |
Christof Schneider, SRF Schweiz aktuell, 04.07.2017 Katastrophale Zustände in Zürcher TagesklinikDurchsuchungsberichte der Heilmittelkontrolle des Kantons Zürich dokumentieren massive Mängel in der Zürcher Tagesklinik Bellevue. Die Redaktion «Schweiz aktuell» hat die Dokumente auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes verlangt und erhalten. Die Berichte zeigen erstmals, wie katastrophal die Zustände in der Klinik waren. Anlass für die Inspektion waren misslungene Operationen eines Schönheitschirurgen, der in der Tagesklinik als Belegarzt arbeitete. |
Fabian Baumgartner, NZZ, 29.06.2017 Der betrügerische EmirSandro V., eine zentrale Figur der Winterthurer Islamistenszene, prahlte im Internet mit Sportautos und Luxuskleidung. Privat ist er jedoch auf Sozialhilfe angewiesen. Dies geht aus einem Strafbefehl hervor, in den die NZZ, gestützt auf das Gesetz über Information und Datenschutz (IDG), Einsicht verlangt hat. |
Martin Sturzenegger, Tages-Anzeiger, 19.11.2016 Hilfe gesucht, Diskriminierung erfahrenDas Sozialamt Dübendorf wird beschuldigt, Hilfesuchende bewusst schlecht zu behandeln. Informationen, welche der «Tages-Anzeiger», gestützt auf das Zürcher Informationsgesetz (IDG), beim Bezirksrat Uster herausverlangt hat, zeigen: Immer wieder werden vom Sozialamt widerrechtliche Entscheide gefällt, erst mit Rekursen kommen Sozialhilfebezüger zu ihrem Recht. |
Ivan Städler, Tages-Anzeiger, 10.02.2016 Was die Uni verschweigen wollte2012 entbrannte eine heftige Kontroverse um die Arbeitsqualität des prominenten SVP-Politikers und Medizinhistorikers Christoph Mörgeli. Der «Tages-Anzeiger» und die Fernsehsendung «Rundschau» hatten im Zuge der Affäre auch einen Expertenbericht zu den medizinhistorischen Dissertationen herausverlangt: Die von Mörgeli betreuten Doktorarbeiten entsprechen laut einem Bericht mehrheitlich nicht wissenschaftlichen Standards. |
Marcel Hänggi, Die Wochenzeitung - WOZ, 28.11.2013 Studieren im Hörsaal Marke UBSIm Konflikt um die Offenlegung eines Sponsoringvertrags zwischen der UBS Foundation und der Uni Zürich hat die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen auf Antrag der «Wochenzeitung» und der «Zeit» für das Öffentlichkeitsprinzip entschieden. Die Universität Zürich wehrte sich heftig dagegen. Der offengelegte Vertrag macht klar, weshalb: Die Bank erhält mit ihrem Markenzeichen versehene Räume und garantierten Einfluss am Volkswirtschaftlichen Institut. Download Artikel Link zum Beitrag Download befreites Dokument |
Patrick Kühnis, Tages-Anzeiger, 16.02.2010 SP-Frau schwänzte am meistenWie steht es um die Sitzungsdisziplin der 180 Mitglieder des Zürcher Kantonrats? Eine Privatperson verlangte unter Berufung auf das kantonale Informationsgesetz Zugang zur Präsenzliste. Diese war der Öffentlichkeit bislang vorenthalten worden. Der «Tages-Anzeiger» publizierte in einer Randspalte eine Auswertung der Daten. Das Ergebnis: Am meisten schwänzte im Jahr 2008 eine SP-Frau die Parlamentssitzungen. |