Freiburg
Im Kanton Freiburg ist das Zugangsrecht verfassungsmässig garantiert. Das 2011 in Kraft getretene Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten verleiht allen Personen das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, sofern kein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse dagegen spricht. 2016 wurde das Gesetz speziell angepasst, um im Bereich der Informationen über die Umwelt den Anforderungen der Aarhus-Konvention zu entsprechen. Der Aktenzugang ist in der Regel gratis.
Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG) im Kanton Freiburg vom 9. September 2009
Verfassungsartikel | Art. 19 Kantonsverfassung Gesetzestext |
Gesetz in Kraft seit | 1. Januar 2011 |
Links | Gesetz Verordnung über den Zugang zu Dokumenten (DZV) Reglement über die Information der Öffentlichkeit in Gerichtssachen (InfoRKG) Musterbriefe für das Gesuch |
Kantonale Öffentlichkeitsbeauftragte | Martine Stoffel Kantonale Beauftragte für Öffentlichkeit und Transparenz Tel. 026 305 59 73 Fax 026 305 59 72 Website |
Grundsatz | Das Gesetz gilt für die öffentlichen Organe von Kanton und Gemeinden, soweit sie nicht am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnehmen; für Private, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen; für Privatpersonen und Organe privater Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben im Bereich der Umwelt erfüllen, selbst wenn sie keine rechtsetzende Bestimmungen und keine Entscheide erlassen dürfen und Verfügungen erlassen; und eingeschränkt für die Landeskirchen. Gesetzestext |
Regierung | Ja Gesetzestext |
Verwaltung | Ja Gesetzestext |
Parlament | Ja Gesetzestext |
Justiz | Ja Der Zugang zu Gerichtsdokumenten ist in einem speziellen Dekret geregelt. Gesetzestext |
Gemeinden | Ja Gesetzestext |
Kirchen | Teilweise Das Gesetz gilt für die Landeskirchen, soweit sie nicht selber entsprechende Bestimmungen erlassen: es gilt nicht für juristische Personen des Kirchenrechts. Gesetzestext |
Verwaltungsexterne, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen | Ja Soweit sie «rechtsetzende Bestimmungen oder Entscheide» erlassen, unterstehen sie dem Gesetz. Wo sie in einem privaten Wettbewerb stehen, gilt das Gesetz nicht. Gesetzestext |
Unternehmen der öffentlichen Hand | Ja Das Gesetz gilt, soweit die staatsnahen Betriebe nicht am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnehmen. Gesetzestext |
Protokolle nicht öffentlicher Sitzungen | Nein Die Informationspflicht der Verwaltung bleibt aber bestehen, wobei die Interessen, die den Ausschluss der Öffentlichkeit rechtfertigten, gewahrt werden. – Auch wenn die Behörden Protokolle nicht öffentlicher Sitzungen nicht zwingend offenlegen müssen, hat die Intervention der Öffentlichkeitsbeauftragten auch schon dazu geführt, dass solche Protokolle freiwillig offengelegt wurden. Gesetzestext |
Dokumente zu hängigen Geschäften | Nein Dokumente sind erst nach einem Entscheid zugänglich. Gesetzestext |
Unfertige Dokumente | Nein Gesetzestext |
Dokumente zum persönlichen Gebrauch, interne und informelle Dokumente | Nein Gesetzestext |
Dokumente, die älter sind als das Gesetz | Ja Gesetzestext |
Öffentliche Sicherheit | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Äussere Beziehungen | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Entscheidfindung der Behörde | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Ausführung behördlicher Entscheide | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Verhandlungspositionen | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Missbräuchliche Gesuche | Ist ein Zugangsgesuch missbräuchlich, weil es beispielsweise wiederholt gestellt worden ist, kann die Behörde das Gesuch ablehnen. Gesetzestext |
Unverhältnismässiger Aufwand | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Schutz von Personendaten | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Berufs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Urheberrecht | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Informationen, die Dritte der Staat freiwillig anvertraut haben | Es findet eine Interessenabwägung statt. Gesetzestext |
Protokolle nicht öffentlicher Sitzungen | Protokolle nicht öffentlicher Sitzungen sind nicht zugänglich. Die Informationspflicht bleibt aber bestehen. Gesetzestext |
Dokumente zu hängigen Geschäften | Dokumente, die einer Exekutivbehörde als Entscheidungsgrundlage dienen, sind erst zugänglich, wenn der Entscheid gefällt ist. Gesetzestext |
Dokumente zum persönlichen Gebrauch, interne und informelle Dokumente | Gelten nicht als Dokumente im Sinne des Gesetzes. Gesetzestext |
Unfertige Dokumente | Gelten nicht als Dokumente im Sinne des Gesetzes. Gesetzestext |
Zeitliche Beschränkung | Das Gesetz gilt nur für Dokumente, die nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2011 erstellt oder von einer Behörde empfangen wurden. Gesetzestext |
Weitere Ausschlussgründe | Ja Die Aufzählung öffentlicher und privater Interessen, die einer Offenlegung entgegenstehen können, ist nicht abschliessend. Weitere Gründe können vorgebracht werden. |
Andere gesetzliche Bestimmungen | Bleiben vorbehalten. Gesetzestext |
An wen ist das Gesuch zu richten? | An das Organ, welches das Dokument besitzt. Die Adressen der Behörden sind im Staatskalenderverzeichnet. |
Wie ist das Gesuch einzureichen? | Formlos; ein schriftliches Gesuch kann verlangt werden. Musterbriefe für das Gesuch. Gesetzestext |
Muss das Gesuch begründet werden? | Nein Jede Person hat ohne Nennung von Gründen Anspruch auf Aktenzugang. Gesetzestext |
Bis wann muss die Behörde ein Gesuch beantworten? | «Rasch» (in der Regel innert 30 Tagen). Auf die besonderen Bedürfnisse der Medien nimmt die Behörde Rücksicht. Gesetzestext |
Gibt es ein Schlichtungsverfahren? | Ja Ein Schlichtungsantrag kann innert 30 Tagen beim Beauftragten für Öffentlichkeit und Transparenz gestellt werden. Gesetzestext |
Sind die Ergebnisse der Schlichtungsverfahren öffentlich? | Ja Die Empfehlungen werden im Internet publiziert. |
Wie sieht der Rechtsweg aus? | Kommt es zu keiner Einigung in der Schlichtung, erlässt die Öffentlichkeitsbeauftragte eine Empfehlung. Das öffentliche Organ entscheidet «so bald als möglich», spätestens aber innert 30 Tagen, ob es die Empfehlung akzeptiert. Akzeptiert es sie nicht, erlässt es eine anfechtbare Verfügung. Gesetzestext |
Kosten | Keine Der Aktenzugang ist kostenlos, der Gang vor ein Gericht indessen nicht. Der Staatsrat kann Ausnahmen vom Prinzip der Unentgeltlichkeit vorsehen. Medien sind von Kosten aber immer befreit. Gesetzestext |
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Blog-Beiträge zum Kanton Freiburg
14. February 2020 | Parlamentskommission will keine Gebühren-Hürden mehr |
11. March 2019 | «Auch Zürich braucht einen Öffentlichkeitsbeauftragten» |
03. October 2018 | «Die Behörden daran erinnern, dass es ein Gesetz gibt» |
23. February 2018 | Das «Haus der Kantone» denkt über mehr Transparenz nach |
02. June 2015 | Kommunen, Kirchen, Ämter: Akteneinsicht in den Kantonen |
Transparenz-Geschichten aus dem Kanton Freiburg
David Haeberli, Le Temps, 04.11.2021 Le plan éolien fribourgeois accusé de partialitéGibt es Interessenkonflikte beim Freiburger Energierichtplan? Die Objektivität der Studien, die im Hinblick auf die Errichtung von Windkraftanlagen durchgeführt wurden, ist zweifelhaft, schlussfolgern die beiden Freiburger Gemeinden La Sonnaz und Vuisternens-devant-Romont. Die beauftragten Unternehmen sind eng mit Groupe E Greenwatt verbunden. Die Gemeinden fordern sie den Staatsrat auf, den Text, der als Grundlage für seine Energiepolitik dient, sowie andere Papiere, zu überarbeiten. Mithilfe des Gesetzes über die Information und den Zugang zu Dokumenten konnte Zugang zu einer großen Menge an Dokumenten ermöglicht werden. «Le Temps» berichtet von 1200 neu gelieferten neuen Dokumenten, die neues Licht auf die Freiburger Energiepolitik werfen. |
Stéphane Sanchez, La Liberté, 05.02.2021 Jeunes «sensibilisés» ou «embrigadés»Das umstrittene Windkraftprojekt Monts-de-Vuisternens erzürnt abermals die Bewohner der benachbarten Gemeinden, wie «La Liberté» berichtet. Unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz wurde Zugang zu verschiedenen Korrespondenzen zwischen der Gemeinde Vuisternens-devant-Romont und dem Unternehmen «Groupe E Greenwatt» gewährt. Eine E-Mail vom 15. März 2018 ermöglicht Einsicht in die Kommunikationsstrategie des damaligen Windenergiemanagers: Die Jugend von La Joux, Sommentier und Ecasseys soll zur Besichtigung des Windparks eingeladen werden, um von dem Projekt überzeugt zu werden. Eine Bewohnerin von Sommentier kritisiert das Vorhaben als «organisierte Indoktrination von Jugendlichen» und einer unmoralischen Strategie die öffentliche Meinung durch Minderjährige zu beeinflussen. |
Mehr Geschichten |
Magalie Goumaz, Nicolas Maradan, La Liberté, 21.07.2020 Les coulisses de la pandémieWie hat sich der Kanton Freiburg im Coronakrisen-Management geschlagen? Um diese Frage zu beantworten, verlangte «La Liberté» auf Grundlage des Gesetzes über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG) Einsicht in die Protokolle des Kantonalen Führungsorgans (KFO), welches in Katastrophenfällen das Ruder übernimmt. |
Nicolas Maradan, La Liberté, 29.03.2019 Le rapport qui met la crise en lumièreInvoquant la loi sur l’information et l’accès aux documents (LInf), «La Liberté» a obtenu l’audit complet sur la gouvernance de l’Hôpital fribourgeois. Le conseil d’administration de l’établissement en crise n’avait publié qu’une synthèse de l’audit - entraînant le départ de la directrice de l’époque, Claudia Käch. Si le conseil d’administration et le canton ne se sont pas opposés à une publication du rapport, les tiers concernés, dont Claudia Käch, ont requis une médiation auprès de la préposée cantonale à la transparence, qui s’est prononcée en faveur de la publication. L’ancienne directrice a recouru au Tribunal cantonal, en vain. |
Guillaume Chillier, La Liberté, 16.09.2017 Cherche administrateurs qualifiésDie Bergbahnen in Charmey FR kämpfen seit Jahren ums finanzielle Überleben. Jedes Jahr stecken die Steuerzahler Hunderttausende Franken in die Betriebsgesellschaft. Ein Audit zum Unternehmen ist dank einer Klage von «La Liberté» und «La Gruyère» öffentlich geworden. Die Zeitungen beriefen sich auf das kantonale Informationsgesetz. Von besonderem öffentlichen Interesse ist das Dokument wegen einer Volksabstimmung zum Thema. |