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Der Kanton Glarus kennt das Öffentlichkeitsprinzip seit 2023. Der Zugang zu Dokumenten und Daten ist in der Regel kostenlos. Ein Schlichtungsverfahren gibt es nicht. Öffentlich-rechtliche Korporationen und Zweckverbände sind unterstellt, Leistungserbringer im Gesundheits- und Sozialwesen hingegen ausgenommen.

Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) vom 1. Januar 2023

VerfassungsartikelArt. 80 Abs. 1 Kantonsverfassung Gesetzestext
Gesetz in Kraft seit1. Januar 2023
LinksGesetz
Verordnung Wegleitung
Öffentlichkeitsbeauftragter
oder -beauftragte
Nein

Die Datenschutzstelle ist nicht für das Öffentlichkeitsprinzip zuständig.

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Blog-Beiträge zum Kanton Glarus

18. September 2019Wie transparent wird der Kanton Glarus sein?
07. May 2018Der Kanton Glarus wechselt zum Öffentlichkeitsprinzip
23. February 2018Das «Haus der Kantone» denkt über mehr Transparenz nach
02. June 2015Kommunen, Kirchen, Ämter: Akteneinsicht in den Kantonen