St.Gallen
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Die sanktgallische Verfassung kennt das Öffentlichkeitsprinzip seit 2003. Erst elf Jahre später hat der Kantonsrat das Gesetz verabschiedet. Dagegen gewehrt hatten sich die bürgerlichen Parteien und die Gemeinden. Ende 2010 bemängelte das kantonale Verfassungsgericht das Fehlen eines Gesetzes. Nun stellte sich nur noch die FDP dagegen. – St. Gallen kennt weder einen Öffentlichkeitsbeauftragten noch eine Fachstelle für das Öffentlichkeitsgesetz. Es gibt kein Schlichtungsverfahren.

Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz) des Kantons St. Gallen vom 16. September 2014

Verfassungsartikel Art. 60 Kantonsverfassung Gesetzestext
Gesetz in Kraft seit 18. November 2014
Links Gesetz
Eine Verordnung existiert nicht.
Kantonaler Öffentlichkeitsbeauftragter Keiner

Die Datenschutzstelle ist nicht für das Öffentlichkeitsprinzip zuständig.

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Transparenz-Geschichten aus dem Kanton St. Gallen

Conradin Zellweger, Maj-Britt Horlacher, SRF Investigativ, 13.11.2025

VOC-Schadstoffe – Stadler Rail belastet seit Jahren die Umwelt – Kritik an Behörden

Recherchen von SRF Investigativ, die teilweise auf Anfragen gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip beruhen, zeigen: Der milliardenschwere Konzern Stadler Rail verstösst in der Schweiz seit Jahren gegen Umweltauflagen. In seinen Produktionsstätten in den Kantonen St. Gallen und Thurgau überschreitet das Unternehmen demnach regelmässig die zulässigen Grenzwerte für sogenannte VOC-Emissionen deutlich. Im Werk St. Margrethen SG liegen diese Werte beispielsweise rund beim Fünffachen des Erlaubten. Die VOC-Verbindungen – flüchtige organische Stoffe, die beim Lackieren der Züge verdampfen – gelangen dabei ungefiltert in die Luft. Trotz mehrfacher Aufforderungen der zuständigen Behörden, insbesondere einer bereits 2014 vom Kanton St. Gallen ausgesprochenen Forderung zur Reduktion, habe Stadler Rail bislang keine ausreichenden Massnahmen umgesetzt, um die Emissionen wirksam zu senken.

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Marco Diener, Infosperber, 21.04.2025

«Persönliches Ansichtsexemplar. Nicht an Dritte weitergeben!»

Die Auto-Importeure der Schweiz finanzieren mit über 2.5 Millionen Franken einen Lehrstuhl an der HSG. «Infosperber» verlangte daraufhin Einsicht in den Vertrag zwischen der HSG und den Auto-Importeuren. Die HSG gab den Vertrag ungeschwärzt heraus. Jedoch vermerkte sie auf dem Exemplar, dass es sich um ein persönliches Ansichtsexemplar handelt, welches nicht an Dritte weitergegeben werden soll. Die HSG wendet das Öffentlichkeitsprinzip falsch an, da sie verkennt, dass das Öffentlichkeitsprinzip für alle gleich gilt.

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Davide De Martis, St. Galler Tagblatt, 17.04.2025

Gift im See, Lücke im Gesetz

Der Fall Amcor zeigt exemplarisch eine Gesetzeslücke bei Umweltdelikten von Unternehmen. Bekannt wurde dank Akten und Recherchen, dass Amcor 2020/21 krebserregende PFAS-Chemikalien in Bodensee und Thur einleitete. Trotzdem kam der Konzern mit einer Busse von lediglich 5000 Franken davon. Möglich war dies, weil die Staatsanwaltschaft eine Sonderregelung des Verwaltungsstrafrechts anwandte, die eigentlich für Bagatellfälle gedacht ist und keine eigentliche Unternehmensstrafe darstellt. Die strengere «Lex Schweizerhalle», die Bussen bis zu 5 Millionen Franken erlaubt, kam nicht zur Anwendung und wird laut Bundesstatistik praktisch nie eingesetzt. Fachleute halten das Gesetz für kontraproduktiv: Es erleichtert schnelle Abschlüsse, verhindert aber vertiefte Ermittlungen zu Verantwortlichkeiten und Organisationsmängeln in Unternehmen. So bleiben gravierende Umweltverschmutzungen rechtlich weitgehend folgenlos.

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Jochen Tempelmann, St. Galler Tagblatt, 15.04.2025

120 Tonnen Gift im Trinkwasser

Dank dem Öffentlichkeitsgesetz – und nachdem die Zeitung die Akten bis vor Bundesgericht erstritten hatte – wurde bekannt, dass die Umweltverschmutzung durch Amcor deutlich grösser war als bisher offiziell dargestellt. Nicht nur PFAS-haltiger Löschschaum floss 2020/21 in den Bodensee, sondern auch grosse Mengen in die Thur im Kanton Zürich. Aus den Akten der St. Galler Behörden geht hervor, dass wegen einer falschen Deklaration bei der Entsorgung rund 120 Kubikmeter belastetes Abwasser über ungeeignete Kläranlagen in die Thur gelangten. Diese zusätzliche Verschmutzung war im Strafbefehl von 2022 nicht berücksichtigt worden und blieb für Amcor ohne weitere rechtliche Folgen.

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Sandro Büchler, St. Galler Tagblatt, 12.04.2025

Bodensee mit Gift verschmutzt – Konzern vertuschte alles

Bei zwei Chemieunfällen Ende 2020 und Anfang 2021 gelangten grosse Mengen Löschschaum vom Areal des Verpackungskonzerns Amcor in Goldach in den Bodensee. Im Schaum enthalten: eine krebserregende Chemikalie aus der PFAS-Gruppe – in der Schweiz seit 2011 verboten, in der Umwelt kaum abbaubar und berüchtigt als sogenannte «Ewigkeitschemikalie». Trotz des massiven Umweltschadens wurde der Milliardenkonzern 2022 lediglich zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt – ein Entscheid, der in Politik und Bevölkerung für Empörung sorgte. CH Media wollte Licht ins Dunkel bringen und forderte Einblick in die Untersuchungsakten. Amcor bekämpfte dies mit zwei Beschwerden bis vor Bundesgericht – und verlor beide Male. Die nun eingesehenen Akten, die auch dank des Öffentlichkeitsgesetzes eingesehen werden konnten, offenbaren nicht nur eine Reihe von Pannen und Versäumnissen, sondern auch Versuche des Konzerns, den Vorfall herunterzuspielen. Besonders brisant: Bereits im Januar 2019 schrieb ein Amcor-Mitarbeiter dem Amt für Feuerschutz, ein Austausch des problematischen Schaummittels sei wohl nicht nötig, da im Brandfall «eine vollständige Rückhaltung» gewährleistet sei. Zwei Jahre später jedoch kam es zum Ernstfall – mit gravierenden Folgen für den Bodensee. Der Fall gilt heute als einer der grössten Umweltskandale der letzten Jahrzehnte in der Ostschweiz.

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Simon Dudle, Schweiz am Wochenende, 21.09.2024

Diese Fehler wurden begangen

Der Sonntag wird in Mosnang mit Hochspannung erwartet. Die Behörden werden für die nächsten vier Jahre gewählt. Und bereits jetzt steht fest, dass es auf den höchsten Führungsstufen zu einer Veränderung kommen wird. Denn Gemeindepräsident Renato Truniger (SVP) will nicht mehr mit Schulratspräsident Max Gmür (parteilos) zusammenarbeiten. Beide treten aber wieder an. Wenige Tage vor dem Urnengang wird nun ein bisher gut gehütetes Geheimnis gelüftet. Denn am Mittwoch ist der Inhalt der aufsichtsrechtlichen Anzeige bekannt geworden, welche der Gemeinderat Ende des vergangenen Jahres beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen in Auftrag gegeben hat. Der Mosliger Kantonsrat Mirco Gerig (SVP) stellte alsdann beim Kanton mit Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz ein Gesuch um Zugang zu diesem Bericht. Während dem Schulratspräsidenten Gmür sechs Verfehlungen vorgeworfen werden, hat der Gemeindepräsident in einem Fall gegen das Kollegialprinzip verstossen. In der abschliessenden Zusammenfassung wird in der aufsichtsrechtlichen Anzeige festgehalten, keine Gefahr für die gesetzliche Ordnung darstelle. Darum müssten keine weiteren Massnahmen in die Wege geleitet werden. Sowohl Gmür als auch Truniger werden angehalten, kommunikative Verfehlungen künftig zu unterlassen.

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Karin Kobler, SRF Regionaljournal, 17.05.2024

Einsicht in HSG-Untersuchungsbericht Causa Stölzle

Anfang 2024 trennte sich die Universität St. Gallen (HSG) von zwei Professoren, unter anderem nachdem Vorwürfe rund um eine problematische Führungskultur und Interessenkonflikte untersucht wurden. Der Untersuchungsbericht liegt seit gut einem Jahr auf dem Tisch, blieb bis jetzt aber unter Verschluss. Jetzt hat das «SRF Regionaljournal» mit Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz den Bericht einsehen können. Im Mittelpunkt steht der ehemalige Institutsleiter Wolfgang Stölzle. Während ehemalige Mitarbeitende von einem Klima der Angst sprechen, sieht sich der scheidende Professor und Institutsleiter Wolfgang Stölzle als Mobbing-Opfer. Der Bericht beleuchtet auch die Verflechtungen zwischen dem Institut und einer privaten Firma, die Wolfgang Stölzle zusammen mit seiner Frau gehabt hat. Zu konkreten Zahlen zu möglichen Geldflüssen ist im Bericht nichts zu lesen.

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Marina Brassel, SRF Regionaljournal, 18.04.2024

Reisebericht: «Wolfsjagd war reine Vergnügungsreise»

Die Reise eines St. Galler Amtsleiters und eines St. Galler Wildhüters gibt zu reden. Sie haben zusammen an einer organisierten Wolfsjagd in Russland teilgenommen. Regierungsrat Beat Tinner hatte ihnen dafür je fünf Arbeitstage bewilligt. Die Reise haben sie selbst bezahlt. SRF liegt jetzt der beim zuständigen Departement eingeforderte Bericht zur Reise vor. Der elfseitige Bericht zeigt, wohin die Reise führte: nach Udmurtien, 1000 Kilometer östlich des Urals. Der Amtsleiter und der Wildhüter haben auf ihrer Reise vier Wölfe erlegt. Ein Bild der vier toten Tiere ist ebenfalls Teil ihres Berichts. Die Felle der Wölfe seien in Russland geblieben, hatte Regierungsrat Tinner im März erklärt. Im Bericht steht dazu nichts.  Gerke von der Gruppe Wolf Schweiz kritisiert den Bericht wegen mangelnder wissenschaftlicher Qualität. Laut ihm und weiteren anonymen Experten fehlen klare Fragestellungen, Angaben zur Effizienz, dem Zustand der Wölfe sowie Gesprächsprotokolle. Wissenschaftler seien nicht einbezogen worden. Die Reise nach Russland sei unnötig gewesen, da es sich bei den Jagden in diesem Gebiet nicht um Regulierungs-, sondern um Trophäenjagden handle.

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Fabio Wyss, Linth-Zeitung, 18.03.2024

Für die Schule stehen heisse Entscheide an

Bekommt Eschenbach ein neues Schulführungsmodell, einen neuen Schulpräsidenten – oder bleibt alles beim Alten? Ende November 2023 beauftragte das Stimmvolk den Gemeinderat, das aktuelle Modell zu evaluieren. Mitte März 2024 veröffentlichte die Gemeinde den externen Untersuchungsbericht, nachdem dieser gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz herausverlangt wurde. Der Bericht beinhaltet eine Umfrage unter 91 Lehrpersonen. Und die Lehrerschaft stellt dem aktuellen Geschäftsleitungsmodell – es ist ein Sonderfall im Kanton St. Gallen – ein gutes Zeugnis aus. Nur zwölf Prozent der Befragten erachten es als nicht positiv. Weniger gut schneidet indes der Schulpräsident ab: Reto Gubelmann. Mehr als ein Drittel der Lehrpersonen erlebt die Zusammenarbeit zwischen Schulpräsident und Schulleitenden als nicht gut oder eher nicht gut.

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Enrico Kampmann, St. Galler Tagblatt, 10.11.2022

«Eine Mauer des Schweigens»

In der christlichen Schule Linth in Kaltbrunn (SG) kam es in der Vergangenheit zu schweren sexuellen Übergriffen und systematischem Missbrauch von Kindern. Im Jahr 2000 wollte man der Schule, die zur Evangelischen Gemeinde Hof Oberkirch gehört, die Bewilligung entziehen. Ein Journalist und ehemaliges Mitglied der Gemeinde berichtete von systematischer Gewalt gegen die Schulkinder und auch Aussagen von Opfern wurden publik. Der Kanton vollzog jedoch im Bewilligungsentzugsverfahren innerhalb eines Jahres eine komplette Kehrtwende und die Schule wurde nicht geschlossen. Die Leitung der Freikirche  drohte mit rechtlichen Schritten und bestritt die Vorwürfe vehement. Unterschrieben wurde sie vom damaligen Präsidenten und Unternehmer Jürg Läderach, der bis heute eine der Führungsfiguren in der Freikirche ist. Dies belegen Akten zum gescheiterten Bewilligungsentzugsverfahren der Schule. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz hat das «St. Galler Tagblatt» darauf Zugriff erhalten. Auch die Eltern stellten sich in einem Brief hinter die Schulleitung. Gemäss den Akten wurden auch ein Sektenspezialist und ein Ombudsmann konsultiert, aber die Untersuchungen liefen ins Leere, denn die Opfer hüllten sich in Schweigen.

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Sandro Büchler, St. Galler Tagblatt, 19.09.2022

Samthandschuhe gegen Umweltsünder

Wer der Natur schadet, hat meist wenig zu befürchten. Losgeeiste Dokumente zeigen, wie in der Ostschweiz Umweltgesetze missachtet werden. Und welche milden Bestrafungen bei Gesetzesübertretungen verhängt wurden. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz konnte «CH Media» eine Sammlung der Umweltdelikte, welche die Kantone dem Bund gemeldet haben, einsehen und auswerten. Dass Umweltsünder vielfach mit Samthandschuhen angefasst werden, veranschaulicht ein Fall aus Arnegg: Wegen unvorsichtigen Umgangs mit Heizöl flossen hunderte Liter in einen Bach. Der verantwortliche Mann, ein Wiederholungstäter, wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von gerade einmal 7000 Franken verurteilt.

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Daniel Salzmann, Schweizer Bauer, 26.05.2021

Imlig importiert 3 Mio. kg Milch für Halbhartkäse

Import bewilligt: Eine Käserei aus dem St. Galler Rheintal darf drei Millionen Kilogramm standardisierte Milch aus Deutschland zollfrei einzuführen und zu vollfettem Halbhartkäse veredeln. Der «Schweizer Bauer» hat die Bewilligung mit Verweis auf das Öffentlichkeitsprinzip von der Eigenössischen Zollverwaltung herausverlangt. Für die importierte Milch besteht kein Anspruch auf eine Verkäsungszulage. Die Schweizer Milchbauern machten in Sorge um die eigene Milchproduktion zuletzt Druck, dass der Zoll das Gesuch ablehnt.

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Simone Luchetta, Tages-Anzeiger, 17.04.2021

Neue Helfer bei der Verbrecherjagd

Programme zur automatischen Identifizierung von Gesichtern sind in der Schweiz umstritten. Der Datenschutz setzt dem Einsatz von Gesichtserkennung durch die Polizei zwar Grenzen, allerdings fehlen Kontrollen. Schon die Anschaffung automatisierter Gesichtserkennung geschieht weitgehend unreguliert. Die Kantonspolizei St. Gallen gibt die Namen ihrer Gesichtserkennungen nicht preis, Fakten schafft erst ein Einsichtsgesuch des «Tages-Anzeigers» gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz: Die Ermittlungsplattform stammt von der schwedischen Firma Griffeye und heisst «Analyze DI Pro». Über 4000 Polizeibehörden weltweit analysieren damit Bilder und Videos. Das Programm erkennt neben Gesichtern auch Objekte und labelt sie automatisch.

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, Der Rheintaler, 20.11.2020

Wasserpreis für Grossverbraucher

Rund die Hälfte der weltweit getrunkenen Red-Bull-Dosen wird im St. Galler Rheintal produziert. Dort fragte man sich lange, zu welchen Konditionen das Wasser bezogen wird. Der Gemeinderat Widnau  stellte eine Anfrage auf Grundlage des kantonalen Öffentlichkeitsgesetzes und schafft nun Klarheit:  Mit der Abfüllfirma Rauch Trading AG wurde 2004 eine Grossbezüger-Vereinbarung abgeschlossen. Während die Konsumgebühr für die privaten Haushalte sowie für Gewerbe und Industrie in Widnau derzeit 1 Franken pro bezogenem Kubikmeter Wasser beträgt, zahlte das Unternehmen in den letzten drei Jahren im Jahresdurchschnitt 0.94 Franken pro Kubikmeter.

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Gianni Amstutz, Wiler Zeitung, 18.07.2020

Am Buskonzept wird erneut Kritik laut

Die Wiler Stadtbusse verkehren ab Dezember auf angepassten Kursen. Das sorgt bei einem Anwohner des Neulandenquartiers für Unmut, der sich mithilfe des Gesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung Datenmaterial beschafft hat. Fazit: Die Änderungen, die der Wiler Stadtrat mit dem Buskonzept 2021 lanciere, seien eine Verschlechterung eines ohnehin schon ungenügenden Zustands.

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14. Februar 2020Parlamentskommission will keine Gebühren-Hürden mehr
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