Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Ausserrhoden

Appenzell Ausserrhoden erliess nach Bern als zweiter Kanton ein Informationsgesetz. Das Gesetz und der dazugehörige Verfassungsartikel entsprechen dem in der Schweiz gewöhnlich praktizierten Öffentlichkeitsprinzip aber nicht, denn Anspruch auf Aktenzugang hat nur, wer ein «berechtigtes Interesse» geltend machen kann. Einen Öffentlichkeitsbeauftragten kennt Ausserrhoden nicht. In Streitfällen entscheidet der Kantonsrat.

Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz) des Kantons Appenzell-Ausserrhoden vom 28. April 1996

VerfassungsartikelArt. 12 Abs. 3 Kantonsverfassung Gesetzestext
Gesetz in Kraft seit1. Mai 1996
LinksGesetz.
Eine Verordnung existiert nicht.
Kantonaler ÖffentlichkeitsbeauftragterKeiner

Fragen zum Öffentlichkeitsgesetz beantwortet der Rechtsdienst der Kantonskan­zlei:
Thomas Frey
Kantonskanzlei
Regierungsgebäude
9102 Herisau
Tel. 071 353 62 57
E-Mail
BesonderesDer Verfassungsartikel und das Gesetz genügen streng genommen dem Öffentlichkeitsprinzip nicht, weil es den Zugang zu amtlichen Dokumenten vom Nachweis eines «berechtigten Interesses» abhängig macht.

Antrag im Kanton Appenzell Ausserrhoden stellen


Transparenz-Geschichten aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden

Samuel Ryter, Appenzeller Zeitung, 15.04.2026

Dokument enthüllt gravierende Missstände in ehemaligem Herisauer Covai-Wohnheim

Die Schliessung der Covai AG in Herisau hat mehrere Menschen mit Behinderung ihr Zuhause gekostet – die Gründe dafür blieben lange unklar. Eine von der «Appenzeller Zeitung» gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz eingesehene Verfügung des Kantons Appenzell Ausserrhoden bringt Klarheit: In der Institution herrschten gravierende Missstände. Die Betreuung war ungenügend, Bewohner wurden teilweise sich selbst überlassen, selbst die Medikamentenkontrolle war nicht sichergestellt. Auch Sicherheits- und Hygienevorschriften wurden unterschritten. Zudem trat die Covai AG als Heim auf, ohne über die nötigen Strukturen zu verfügen; faktisch funktionierte sie eher wie eine ambulante Wohnform. Der Kanton vermutet, dass dieses Modell auch wirtschaftlich motiviert war, da so hohe Pauschalen verrechnet werden konnten.

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Sandro Büchler, St. Galler Tagblatt, 19.09.2022

Samthandschuhe gegen Umweltsünder

Wer der Natur schadet, hat meist wenig zu befürchten. Losgeeiste Dokumente zeigen, wie in der Ostschweiz Umweltgesetze missachtet werden. Und welche milden Bestrafungen bei Gesetzesübertretungen verhängt wurden. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz konnte «CH Media» eine Sammlung der Umweltdelikte, welche die Kantone dem Bund gemeldet haben, einsehen und auswerten. Dass Umweltsünder vielfach mit Samthandschuhen angefasst werden, veranschaulicht ein Fall aus Arnegg: Wegen unvorsichtigen Umgangs mit Heizöl flossen hunderte Liter in einen Bach. Der verantwortliche Mann, ein Wiederholungstäter, wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von gerade einmal 7000 Franken verurteilt.

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