Schritt für Schritt zu mehr Transparenz

Wenn die Verwaltung blockt, setzen wir Transparenzrechte durch. Dabei sind wir auf Eure Mithilfe angewiesen. Ab jährlich 50 Franken bist du Teil unserer Idee.

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Öffentlichkeitsgesetz.ch ist eine anerkannte Non-Profit-Organisation. Förderbeiträge und Spenden lassen sich von den Steuern abziehen. 
Nationalbank in Bern, 1965.


Was genau ist euer Anliegen?

Wir glauben, dass der ungehinderte Zugang zu amtlichen Informationen ein wichtiges Gut einer freien Gesellschaft ist. Wird der Zugang zu Verwaltungsinformationen erschwert oder verhindert, schlägt Öffentlichkeits­gesetz.ch Alarm: in der Öffentlichkeit, bei Politikern und bei Gerichten. Uns ist wichtig, dass sich die Öffentlichkeitsgesetze weiterentwickeln. Deshalb schaffen wir in zentralen Streitfragen Klärung und ziehen Pilotfälle bis vors Bundesgericht. Von unserer Arbeit profitieren alle engagierten Medienschaffenden, aber auch Bürgerinnen und Bürger.

Wer seid ihr?

Öffentlichkeits­gesetz.ch ist in der Schweiz die treibende Kraft und das Kompetenzzentrum für Verwaltungstransparenz. Im Vorstand des 2011 gegründeten Vereins sitzen Medienschaffende und am Thema interessierte Fachpersonen aus der Deutsch- und der Westschweiz. 2015 hat der Verein seine Strukturen professionalisiert und eine Teilzeit-Geschäftsstelle eingerichtet. Unterstützt werden wir von Privatpersonen, Stiftungen, Verlagen und von der Verwaltung.

Was passiert konkret mit dem gespendeten Geld?

Das Geld fliesst direkt in unsere Projekte: Wir bereiten die Rechtspraxis so auf, dass jeder und jede rasch Zugang dazu findet. Wir geben unser Knowhow an Weiterbildungsanlässen weiter oder unterstützen Interessierte bei ihren Zugangsgesuchen. Mit Spendengeldern aktualisieren wir unsere Webseite laufend.

Was haben Öffentlichkeitsgesetze gebracht?

Dank den Öffentlichkeitsgesetzen sind Medienschaffende oder NGOs immer wieder auf verborgene Sachverhalte gestossen. Beispiele gibt es einige:

 

  • Die Westschweizer Zeitung «La Liberté» und das Tamedia-Recherchedesk konnten mit dem Öffentlichkeitsgesetz eine skandalöse Spesenpraxis bei hohen Militärs aufdecken. Mehrmals jährlich hatten sich diese zu gediegenen Seminaren getroffen, mit «anständigen» Mehrgängern und «limitless Alkohol». Partnerinnen wurden für Zehn­tau­sen­de Franken in Helikoptern eingeflogen.
  • Mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes hat der Berner Journalist Christian Brönni­mann eine Korruptionsaffäre aufgedeckt. Er hatte von der Bundes­verwaltung Transparenz über Aufträge verlangt, die ohne Ausschrei­­bung vergeben werden. In den Auf­list­ungen stiess er auf Auffällig­keiten bei einem IT-Pro­jekt des Staats­sekretariats für Wirtschaft.
  • 2013 wies der Bundesrat die Verwaltung an, die Namen von Unternehmen, die den Bund beliefern, in der Beschaffungs­statistik zu schwärzen. Jour­nalisten von «Le Matin Dimanche» und der «Sonntags­zeitung» wehrten sich dagegen und bekamen vom Bundes­gericht Recht. Die Richter stellten klar: Wenn staatliche Gelder fliessen, darf die Öffentlichkeit wissen, wer diese bekommt.

Spendenkonto
Öffentlichkeitsgesetz.ch
Bern

PC: 15-733697-1
IBAN: CH64 0900 0000 1573 3697 1
BIC (Swift Code): POFICHBEXXX

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