Das Gesetz
Ein rascher Einblick in Rechtstexte und Rechtssprechung auf Bundesebene
Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip (kurz BGÖ oder Öffentlichkeitsgesetz) und die dazu gehörende Öffentlichkeitsverordnung regeln den Zugang zu amtlichen Dokumenten auf Bundesebene.
In den Urteilen der Bundesgerichte und in den Empfehlungen und Schlichtungen des Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) wird die Umsetzung des Gesetzes festgelegt.
Die mit den Gerichts- und Schlichtungsentscheiden verlinkten Gesetzestexte ermöglichen in kurzer Zeit einen vertieften Einblick in die Rechtspraxis.
In den meisten Kantonen existieren ebenfalls Öffentlichkeitsgesetze. Alle Informationen dazu finden sich auf den entsprechenden Kantonsseiten.