Empfehlungen & Schlichtungen

Wer mit der Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetztes nicht zufrieden ist, kann beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ein kostenloses Schlichtungsverfahren einleiten. Der EDÖB erlässt dann eine Empfehlungen. Darin wird konkret beschrieben, wie das Amt Akteneinsicht gewähren soll.

DokumenteDatum
10.04.2026
07.04.2026
13.03.2026
02.03.2026
06.02.2026
06.02.2026
13.01.2026
06.01.2026