Freiburg
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Im Kanton Freiburg ist das Zugangsrecht verfassungsmässig garantiert. Das 2011 in Kraft getretene Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten verleiht allen Personen das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, sofern kein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse dagegen spricht. 2016 wurde das Gesetz speziell angepasst, um im Bereich der Informationen über die Umwelt den Anforderungen der Aarhus-Konvention zu entsprechen. Der Aktenzugang ist in der Regel gratis.

Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG) im Kanton Freiburg vom 9. September 2009

VerfassungsartikelArt. 19 Kantonsverfassung Gesetzestext
Gesetz in Kraft seit1. Januar 2011
LinksGesetz
Verordnung über den Zugang zu Dokumenten (DZV)
Reglement über die Information der Öffentlichkeit in Gerichtssachen (InfoRKG)
Musterbriefe für das Gesuch
Kantonale ÖffentlichkeitsbeauftragteMartine Stoffel
Chorherrengasse 2
1700 Freiburg
Tel. 026 322 50 08
E-Mail
Website

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