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Die Bundespräsidenten und ihre geheimen Neujahrskarten

Alles Gute von Bundespräsidentin Leuthard: Der umstrittene Präsident Aserbaidschans Ilham Alijew mit Ehefrau. (Foto: Keystone)

Von Tina Huber.  Selbst wenn es um Neujahrswünsche an Staatspräsidenten geht, versucht die Verwaltung, dem Öffentlichkeitsgesetz auszuweichen. Die Bundeskanzlei verweigerte Informationen, obwohl der Öffentlichkeitsbeauftragte bei einem ähnlichen Gesuch klar stellte, dass diese öffentlich sein müssen.

Jedes Jahr verschickt der amtierende Schweizer Bundespräsident zum Jahresende Glückwunschkarten an Amtskollegen aus dem Ausland. Nicht immer werden dieselben Politiker mit Neujahrswünschen beehrt: Jeder Bundespräsident trifft seine persönliche Auswahl – ein spannender Hinweis auf seine diplomatischen Beziehungen ins Ausland. Fragt man jedoch bei der Bundesverwaltung nach, wer die ausländischen Staatsoberhäupter sind, die vom Bundeshaus in den letzten Jahren mit netten Worten bedacht wurden, heisst es: kein Kommentar.

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Schleier um die Beschaffungs- zahlen des Bundes lüftet sich

Von Christian Brönnimann. Die Fragestellung: Wie viel Geld geben die Departemente für kommerzielle Güter und Dienstleistungen aus, ohne die Aufträge öffentlich auszuschreiben? Der Hintergrund: Fälle wie die Affäre Ursprung oder die Reorganisation des Migrationsamts zeigen immer wieder, dass das Beschaffungsrecht leicht umgangen werden kann. Das Problem: Die Bundesverwaltung behandelt Beschaffungszahlen wie ein Staatsgeheimnis.

BGÖ-Anfrage brachte Klarheit: Das Finanzdepartement vergibt am häufigsten freihändig. (Foto: Keystone)

Mit schöner Regelmässigkeit prangern die Aufsichtsorgane die Beschaffungspraxis der Bundesverwaltung an. Einer der häufigsten Vorwürfe: Die Beamten vergeben zu viele Aufträge freihändig, obwohl ihr Umfang über dem zulässigen Schwellenwert liegt. Dass dabei das Beschaffungsrecht nicht immer eingehalten wird, hat die Finanzdelegation in ihrem letzten Tätigkeitsbericht festgehalten. Umso erstaunlicher ist es, dass die Behörden bislang darum herum kamen, ihre Beschaffungspraxis transparenter zu machen.

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Ein Drittel der Gesuche wurden bis jetzt abgelehnt

Die Zahl der Akteneinsichtsgesuche nach dem BGÖ lag 2011 so hoch wie noch nie. Die Mehrjahresstatistik zeigt, dass seit Bestehen des Informationsfreiheitsgesetzes fast ein Drittel (30 Prozent) der Gesuche abgelehnt wurde.

 

Öffentlichkeitsgesetz.ch wertete die beim Bund eingereichten Akteneinsichtsgesuche zwischen 2006 und 2011 aus.

Insgesamt wollten Bürgerinnen und Bürger, darunter viele Journalisten, bis Ende 2011 insgesamt 1502 mal Auskunft. Im Vergleich mit dem Ausland ist das immer noch wenig, auch wenn die Zahl der Gesuche 2011 mit 466 so hoch lag wie noch nie zuvor: In Grossbritannien werden pro Jahr über 40 000 Gesuche eingereicht.

Die Quote der abgelehnten Gesuche lag 2011 bei 27 Prozent, seit Inkrafttreten des BGÖ vor fünfeinhalb Jahren wurden 30 Prozent aller Gesuche abgelehnt.

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Bundesverwaltung im Test: Nur 4 von 53 reagierten richtig

Von Martin Stoll. Das Öffentlichkeitsgesetz ist in Schweizer Amtsstuben noch nicht angekommen. Das zeigt der Transparenztest von Öffentlichkeits­gesetz.ch und SonntagsZeitung.

«Terminkalender absolut vertraulich»: Abgewimmelt im Vorzimmer von Justizministerin Simonetta Sommaruga. (Foto: Keystone)

Im April und Mai 2011 wandte sich Hans Walter L., Präsident einer «Aktion für eine effiziente Verwaltung», an 53 Amtsstellen der Bundesverwaltung: «Wir sind engagierte Bürgerinnen und Bürger. Unser Anliegen ist es, dass unser Land mit einer effizienten Verwaltung ausgerüstet ist.»

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Innert Stunden Zugang zu brisanten Informationen

Von Martin Stoll. Wegen Zweifel an seiner Unabhängigkeit trat der Chefprüfer der Schweizer AKW’s, der Bauingenieur Peter Hufschmied, Anfang Mai 2011 in den Ausstand. Der Präsident des Ensi-Rates hatte seinem eigenen Gremium verheimlicht, dass er sich von einem AKW-Konzern zahlen lässt.

Ensi-Rat-Präsident Hufschmied. Foto: Keystone

Belegen liess sich der brisante Fakt dank Auszügen aus Sitzungsprotokollen, welche die SonntagsZeitung gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz vom Rat des Eidgenössischen Nuklear­sicherheits­inspektorats heraus verlangt hatte. Innerhalb eines Tages kamen wir in den Besitz der Protokollauszüge.

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