Mittwoch, 27. September 2017 | 11:42 Uhr

Hartnäckig gegen Transparenz: Die Argumente des Bundesamts für Verkehr (BAV) hatten vor dem Bundesgericht in Lausanne keine Chance. (Foto: RDB/Ex-Press/Markus Forte)
Von Martin Stoll. Der Bund muss die Öffentlichkeit über Zwischenfälle im öffentlichen Verkehr informieren, das hat das Bundesgericht entschieden.
Hartnäckig haben das Bundesamt für Verkehr, SBB, BLS und der Verband öffentlicher Verkehr versucht, Informationen über Zwischenfälle im Bahn-, Tram- und Busverkehr geheim zu halten. Heute hat das Bundesgericht die ÖV-Kontrolleure des Bundes in einem einstimmig gefällten Entscheid zu mehr Transparenz verpflichtet.
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Montag, 01. Juli 2013 | 11:55 Uhr
Die Bundesverwaltung lehnt fast jedes dritte Gesuch um Einsicht in ein amtliches Dokument ab. Die grösste Ablehnungsquote haben das Finanz- und das Innendepartement.
Öffentlichkeitsgesetz.ch wertete die beim Bund eingereichten Akteneinsichtsgesuche zwischen 2006 und 2012 aus.
Insgesamt wollten Bürgerinnen und Bürger, darunter viele Journalisten, bis Ende 2012 insgesamt 2016 mal Auskunft. Im Vergleich mit dem Ausland ist das wenig. In Grossbritannien werden pro Jahr mehr als 40 000 Gesuche eingereicht. In der Schweiz waren es im Jahr 2012 insgesamt 506 Gesuche. Aufgerechnet werden in der Schweiz pro 1000 Einwohner rund zwanzig Mal weniger Gesuche eingereicht wie in Grossbritannien.
Gross sind die Unterschiede zwischen den Departementen und Ämtern. Das VBS lehnte bis Ende 2012 total 32 Prozent aller Gesuche vollständig ab. Bei der Bundeskanzlei waren es 14 Prozent. Das Schlusslicht in Sachen Transparenz bildete seit Jahren das Finanzdepartement, das bis 2012 47 Prozent der Gesuche vollständig ablehnte.
Im VBS wurde der Umgang mit dem Öffentlichkeitsprinzip im Jahr 2012 viel restriktiver: Hatte man hier 2011 noch 56 Prozent der Gesuche vollständig gutgeheissen, war das 2012 nur noch bei 21 Prozent der Fall. Mitverantwortlich für das schlechte VBS-Resultat ist das Rüstungsamt Armasuisse, das nicht nur vier von sechs Gesuchen vollständig ablehnte, sondern sich darüber hinaus dem Mitwirkungsverfahren verweigerte.
Die Statistik zeigt auch, dass sich immer mehr Medienschaffende für ihr Recht auf Akteneinsicht wehren. 2012 gelangten 33 Schweizer Medienschaffende mit einem Schlichtungsantrag ans den EDÖB, weil ihnen die Akteneinsicht verwehrt oder nur teilweise gewährt wurde. Im Jahr 2008 waren es erst 6 Schlichtungsverfahren von Medienschaffenden.
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Freitag, 14. Juni 2013 | 20:58 Uhr

Alles Gute von Bundespräsidentin Leuthard: Der umstrittene Präsident Aserbaidschans Ilham Alijew mit Ehefrau. (Foto: Keystone)
Von Tina Huber. Selbst wenn es um Neujahrswünsche an Staatspräsidenten geht, versucht die Verwaltung, dem Öffentlichkeitsgesetz auszuweichen. Die Bundeskanzlei verweigerte Informationen, obwohl der Öffentlichkeitsbeauftragte bei einem ähnlichen Gesuch klar stellte, dass diese öffentlich sein müssen.
Jedes Jahr verschickt der amtierende Schweizer Bundespräsident zum Jahresende Glückwunschkarten an Amtskollegen aus dem Ausland. Nicht immer werden dieselben Politiker mit Neujahrswünschen beehrt: Jeder Bundespräsident trifft seine persönliche Auswahl – ein spannender Hinweis auf seine diplomatischen Beziehungen ins Ausland. Fragt man jedoch bei der Bundesverwaltung nach, wer die ausländischen Staatsoberhäupter sind, die vom Bundeshaus in den letzten Jahren mit netten Worten bedacht wurden, heisst es: kein Kommentar.
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Sonntag, 22. Juli 2012 | 08:37 Uhr
Von Christian Brönnimann. Die Fragestellung: Wie viel Geld geben die Departemente für kommerzielle Güter und Dienstleistungen aus, ohne die Aufträge öffentlich auszuschreiben? Der Hintergrund: Fälle wie die Affäre Ursprung oder die Reorganisation des Migrationsamts zeigen immer wieder, dass das Beschaffungsrecht leicht umgangen werden kann. Das Problem: Die Bundesverwaltung behandelt Beschaffungszahlen wie ein Staatsgeheimnis.

BGÖ-Anfrage brachte Klarheit: Das Finanzdepartement vergibt am häufigsten freihändig. (Foto: Keystone)
Mit schöner Regelmässigkeit prangern die Aufsichtsorgane die Beschaffungspraxis der Bundesverwaltung an. Einer der häufigsten Vorwürfe: Die Beamten vergeben zu viele Aufträge freihändig, obwohl ihr Umfang über dem zulässigen Schwellenwert liegt. Dass dabei das Beschaffungsrecht nicht immer eingehalten wird, hat die Finanzdelegation in ihrem letzten Tätigkeitsbericht festgehalten. Umso erstaunlicher ist es, dass die Behörden bislang darum herum kamen, ihre Beschaffungspraxis transparenter zu machen.
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Freitag, 06. Juli 2012 | 15:44 Uhr
Die Zahl der Akteneinsichtsgesuche nach dem BGÖ lag 2011 so hoch wie noch nie. Die Mehrjahresstatistik zeigt, dass seit Bestehen des Informationsfreiheitsgesetzes fast ein Drittel (30 Prozent) der Gesuche abgelehnt wurde.
Öffentlichkeitsgesetz.ch wertete die beim Bund eingereichten Akteneinsichtsgesuche zwischen 2006 und 2011 aus.
Insgesamt wollten Bürgerinnen und Bürger, darunter viele Journalisten, bis Ende 2011 insgesamt 1502 mal Auskunft. Im Vergleich mit dem Ausland ist das immer noch wenig, auch wenn die Zahl der Gesuche 2011 mit 466 so hoch lag wie noch nie zuvor: In Grossbritannien werden pro Jahr über 40 000 Gesuche eingereicht.
Die Quote der abgelehnten Gesuche lag 2011 bei 27 Prozent, seit Inkrafttreten des BGÖ vor fünfeinhalb Jahren wurden 30 Prozent aller Gesuche abgelehnt.
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