Kategorie: Weltweit

Hinter den Kulissen der deutschen Behörden

Von Julian Schmidli. Interne Protokolle zeigen, wie sich die deutschen Behörden auch sieben Jahre nach der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes damit schwer tun. Sie empfehlen Verneblungstaktiken und Ausreizung von Ausnahmeregeln als probate Mittel – besonders bei Journalisten.

 

Will weniger Ausnahmen, auch beim Geheimdienst: Deutschlands Öffentlichkeitsbeauftragter Peter Schaar. (Foto: Keystone)

In Deutschland sorgt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zurzeit für Aufsehen. Analog zu seinem Schweizer Pendant BGÖ wurde es eingeführt, um der Öffentlichkeit Einblick in die Arbeit der Behörden zu ermöglichen. Ein Artikel der deutschen Wochenzeitung «Die Zeit» zeigt nun: Den Behörden behagt das Öffentlichkeitsprinzip nicht immer. Die Zeitung bekam interne Protokolle zugespielt, die einen spannenden Einblick hinter die Kulissen des Informationsfreiheitsgesetzes geben.

Die Protokolle dokumentieren die Sitzungen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe des Bundesinnenministeriums, welches sich mindestens zwei Mal im Jahr trifft, um über Anfragen und Gerichtsurteile zum IFG zu beraten, im Zeitraum von Januar 2006 bis April 2012. Aus ihnen wird ersichtlich, dass vielen Behörden kaum eine Möglichkeit ungeprüft lassen, um eine Einsicht zu verhindern. Gerade, wenn es um Anfragen von Journalisten geht. Im Protokoll vom 28. März 2011 steht: «Wenn ein IFG-Antrag eines Journalisten vorliegt, sind alle einschlägigen Ausnahmegründe (…) zu prüfen.»

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Österreich auf dem Weg zum Transparenzgesetz

 

Verkrustete Strukturen des Amtsgeheimnisses aufbrechen: Parlament in Wien. (Foto: Keystone)

Von Thomas Lohninger, netzpolitik.org. In Österreich wankt der Beamtenstaat. Eine private Initiative will Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Akteneinsicht erkämpfen. 

 

Die Plattform «Frag Den Staat» gibt es jetzt auch für Österreich. Wie beim deutschen Vorbild kann man auf dieser Website in wenigen einfachen Schritten Anfragen an Österreichische Behörden stellen. Die Anfragen werden genauso wie die Antworten auf der Website veröffentlicht und der gesamte Prozess dahin wird transparent gemacht.

Die gesetzliche Grundlage für solche Informationsfreiheitsanfragen ist in Österreich jedoch noch umstritten. Es gibt zwar ein Auskunftsrecht im Verfassungsrang, dieses konkurriert jedoch mit dem Amtsgeheimniss, ebenfalls im Verfassungsrang. Deshalb ist es am Ende oft eine Entscheidung im Einzelfall ob Bürger Informationen von ihrem Staat bekommen oder nicht. Österreich hat auch keine nennenswerte Kultur der Transparenz in der öffentlichen Verwaltung, einen durchsetzbaren Auskunftsanspruch gibt es nicht. Um an diesem Misstand etwas zu ändern hat sich die Plattform Transparenzgesetz.at gegründet, eine Kampagne vom ehemaligen profil-Journalisten Josef Barth und dem Anti-Korruptionsexperten Hubert Sickinger. Gefordert wird ein Auskunftsrecht für Bürger und eine Veröffentlichungspflicht für die Verwaltung.

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E-Mails über Bin Ladens Begräbnis offen gelegt

Neue Details zu Bin Ladens Tötung: Situation Room im Weissen Haus während der Operation Neptune Spear. (Foto: Keystone)

Von Marcel Hänggi. Wie genau Al-Kaida-Chef Osama Bin Laden am 1. Mai 2011 getötet wurde, ist geheim. Nun hat die Nachrichtenagentur AP mit dem Freedom of Information Act (FOIA) erreicht, dass das Pentagon E-Mails über das Seebegräbnis offen legen musste.

Wie Associated Press am 21. November berichtete, musste das Pentagon der Nachrichtenagentur E-Mails aushändigen, die über Bin Ladens Seebegräbnis auf der USS Carl Vinson Auskunft geben. Bei den stark eingeschwärzten E-Mails handle es sich um die erste Offenlegung von Informationen über Bin Ladens Tötung durch die Regierung. Die E-Mails erzählen, dass bei dem Begräbnis vor wenigen Augenzeugen islamische Riten beachtet worden seien.

Die E-Mails sprechen aber auch von der Geheimhaltung rund um die CIA-Kommandoaktion: «The paucity of documentary evidence in our possession is a reflection of the emphasis placed on operational security during the execution of this phase of the operation», steht in einem der Mails.

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Schweiz fällt in weltweitem Transparenztest durch

Von Martin Stoll. Ein Team der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) testete elf Monate lang die Informationsfreiheitsgesetze von 105 Ländern. Die Schweiz landete gemeinsam mit Russland, Kolumbien und Jamaica auf den hinteren Rängen.

Verschwiegen: Prozess gegen den Tunesier Garsallaoui und seine Frau Malika El Aroud 2007 in Bellinzona. (Foto: Keystone)

 

«Das Versprechen ist wunderbar: 5,3 Milliarden Menschen haben – auf dem Papier – das Recht zu erfahren, was ihre Regierungen hinter geschlossenen Türen so machen», schreibt AP. Um zu testen, wie das Grundrecht auf Information weltweit umgesetzt wird, begannen im Januar mehr als 100 Reporter damit, auf allen Kontinenten Anträge um Akteneinsicht zu stellen.

«In Liberia überbrachten wir unseren Antrag persönlich, in Mexiko loggten wir uns in eine Webseite ein, in Portugal griffen wir zum Telefonhörer und in Japan schickten wir einen eingeschriebenen Brief», schreiben die AP-Reporter. Die Journalisten verlangten unter anderem nach Dokumenten, internen Notizen und Berichten, welche zeigen, wie viele Personen in den vergangenen zehn Jahren im Zusammenhang mit Terrorismus festgenommen worden sind. Die Antwort, welche die AP aus der Schweiz erhielt, taxierten die Journalisten als «nicht nützliche Teilantwort».

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Frankreich macht seine Datenablagen zugänglich

Das Team von «Etatlab» bereitet die französische Verwaltung auf die Öffnung ihrer Datenspeicher vor.

Ende Jahr geht das Portal data.gouv.fr ans Netz: Dann sind Daten der französischen Verwaltung kostenlos und in offenen Formaten zu haben.

Ein Entwicklungsteam arbeitet zurzeit auf Hochtouren an der Umsetzung der opendata-Strategie. Die französische Regierung hat alle Ministerien und sonstigen staatlichen Institutionen aufgefordert, so viele Daten wie möglich zur Verfügung zu stellen.

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