Kategorie:Aus den Kantonen

«Sie müssen verstehen: Informationen gehören allen»

Gemeinden hätten untereinander vereinbart, das Zugangsgesuch nicht zu beantworten: IDHEAP-Professor Martial Pasquier.

Von Eva Hirschi. Wie schlecht Schweizer Ge­meinden das Öffent­lich­keits­prinzip um­setzen, hat Pro­fessor Martial Pasquier über­rascht. Seine Studie mit For­schenden der Uni­ver­sitäten Lau­sanne, Brüssel und Neapel zeigt: Die Geheim­haltungs­kultur bleibt stark – selbst bei einfachen Doku­menten.

Zwischen den kan­tonalen Öffent­lich­keits­gesetzen und ihrer Um­setzung in den Ge­meinden klafft eine grosse Lücke. Für Martial Pasquier, Pro­fessor am Institut für öffent­liche Ver­waltung (IDHEAP) der Uni­ver­sität Lausanne und Leiter der Studie, ist dieser Befund alarmierend.

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Zwei von drei Gemeinden ignorieren Zugangsgesuche

Ein Blick in die Akten ist bei Schweizer Gemeinden keine Selbstverständlichkeit: Trotz gesetzlichem Anspruch bleibt der Zugang oft verwehrt. (Foto: Gaetan Bally/Keystone)

Von Martin Stoll. Eine Stu­die der Uni­ver­sität Lau­sanne und zweier weiterer euro­päischer Uni­ver­sitäten zeigt deutliche Defizite: Nur 10 % der Schweizer Ge­meinden mit geltendem Öffent­lichkeits­gesetz legten ein verlangtes Doku­ment voll­ständig offen. 67 % ant­worteten inner­halb von 60 Tagen nicht.

Wie gut setzen Ge­mein­den das Öffent­lich­keits­prin­zip um? For­schen­de des In­sti­tuts für öffent­liche Ver­wal­tung (IDHEAP) der Uni­ver­si­tät Lau­sanne sowie der Uni­ver­si­tä­ten Brüs­sel (Université libre) und Nea­pel (L’Orientale) gingen dieser Fra­ge mit einem Trans­pa­renz­test nach. Öffent­lich­keits­ge­setz.ch half bei der Kon­zep­tion der Stu­die mit.

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Transparenz mit Umwegen bei Staatsverweigerern

Auch in der Schweiz ein Phänomen und für Behörden eine Herausforderung: Staatsverweigerer bei einem «Reichsbürger»-Treffen in Darmstadt. (Foto: Boris Roessler/Keystone)

Von Michelle Isler. Die Thurgauer Verwaltung lehnte den Zugang zum Leitfaden «Umgang mit Staatsverweigerern» zunächst ab. Dank eines Schlichtungsverfahrens konnte die «Thurgauer Zeitung» das Dokument einsehen und darüber berichten – unter Auflagen.

Für andere Kantone ist ein Leitfaden im Internet aufzufinden. Die Thurgauer Behörden argumentierten, eine Herausgabe gefährde die Sicherheit von öffentlichen Organen. Im Gespräch einigten sich Zeitung und Verwaltung auf die Herausgabe von zwei Versionen: ungeschwärzt für das Hintergrundwissen, geschwärzt für den Medienbericht.

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Wenn Behörden sich abschotten, wächst der Druck

Die Öffentlichkeit entscheidet mit: Gemeindeversammlung in Steckborn 2024 zu Migrationsfragen. (Foto: Gian Ehrenzeller/Keystone)

KOMMENTAR Aktuelle Beispiele aus Frauenfeld und Uster zeigen, was geschieht, wenn Behörden zu wenig informieren oder Mitsprache erschweren: Der Druck von Medien, Politik und Bevölkerung wächst.

Wo sich Behörden abschotten, entsteht Druck. Nicht nur von Journalistinnen und Journalisten. Auch Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, was Sache ist. Sie wollen nachvollziehen können, auf welcher Grundlage Entscheide gefällt werden. Und sie wollen mitreden können. So, wie es unsere Demokratie vorsieht.

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Zürcher Transparenzregeln: Hier braucht es Korrekturen

Öffentlichkeitsnaher Umgang mit amtlichen Dokumenten: Eine Mitarbeiterin des Steueramts Uster/ZH bei der Arbeit. (Foto: Christian Beutler/Keystone)

Von Martin Stoll. Der Kanton Zürich konkretisiert sein revidiertes Informations- und Datenschutzgesetz. Öffentlichkeitsgesetz.ch fordert Nachbesserungen: Der Zugang zu amtlichen Dokumenten muss einfacher und dienstleistungsorientierter werden.

Nachdem der Kanton Zürich das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) revidiert hat, folgt nun die dazugehörige Verordnung (IDV). Die neuen Regeln sollen Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. Öffentlichkeitsgesetz.ch hat sich an der Vernehmlassung beteiligt und mehrere konkrete Änderungen vorgeschlagen.

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