Kategorie: Transparenztest

SBB & Co. verlieren vor Bundesverwaltungsgericht

Hauptbahnhof Zürich. (Foto: RDB/Ex-Press/RDB/Markus Forte) Welche Bahnunternehmen überfahren Signale, wer wartet das Rollmaterial schlecht? Zugverkehr im Hauptbahnhof Zürich. (Foto: RDB/Ex-Press/RDB/Markus Forte)

Von Martin Stoll. Satte 38 233 Franken haben SBB, BLS und der Verband öffentlicher Verkehr  für den Kampf gegen die Transparenz einem Anwalt bezahlt. Die Bahnen und ihr Verband wehrten sich zusammen mit ihrer Aufsichtsbehörde gegen die Einsicht in nicht anonymisierte Ereignismeldungen.

In seinem kürzlich gefällten Urteil hat sich das Bundesverwaltungsgericht deutlich für den Zugang zu den Daten der nationalen Ereignisdatenbank (NEDB) ausgesprochen. 

Öffentlichkeitsgesetz.ch hat das Verfahren finanziell unterstützt und den Weiterzug ermöglicht. So konnte die Rechtspraxis beim Zugang zu Verwaltungsdaten gefestigt werden.

Laut den Richtern müssen die Verursacher von Zwischenfällen im öffentlichen Verkehr jetzt offengelegt werden. Das Bundesamts für Verkehr (BAV), welches für die Einhaltung der Sicherheitsregeln im ÖV sorgen muss, wollte sie geheim halten.

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Zuger Kantonsverwaltung auf dem Prüfstand

Von Martin Stoll. Zug ist einer der wenigen Schweizer Kantone, in denen das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung noch nicht existiert. Jetzt will die Zuger Regierung ein Transparenzgesetz schaffen, glaubt aber, dass ein solches im Grunde nicht nötig sei. Schon heute würde in Zug transparent informiert. Tatsächlich?

Freier Zugang zu Verwaltungsinformationen: Auch im Kanton Zug ist ein Kulturwandel nötig. (Foto: Keystone)

«Im Kanton Zug wird die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips kaum grössere Auswirkungen haben, zumal die Behörden bereits heute eine offene Informationspolitik kennen», schreibt die Zuger Regierung zu seinem Entwurf für ein Öffentlichkeitsgesetz. Um diese selbstbewusste Aussage zu überprüfen, machte die Zentralschweiz am Sonntag einen Transparenztest –  und kam zu einem ganz anderen Ergebnis: In fünf von sieben Fällen wurde den Journalisten die Einsicht in Dokumente verwehrt, welche nach Einführung des Öffentlichkeitsprinzips wohl zugänglich wären. Keine Einsicht bekamen die Medienschaffenden beispielsweise in ein Sitzungsprotokoll der Verkehrskommission, in die Rechnung des Energieförderungsfonds der Gemeinde Hünenberg oder in ein Gutachten der Denkmalpflege.

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Wenig genutztes BGÖ: Das sind die Gründe

Transparenz in der Verwaltung: Laut der Studie erhielt das Thema während der Gesetzgebung nie ausreichend Medienaufmerksamkeit. (Foto: Keystone)

Von Marcel Hänggi. Gemessen an der Einwohnerzahl werden in der Schweiz 36-mal weniger Akteneinsichtsgesuche unter dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) gestellt als in Mexiko unter dem analogen Gesetz. Sarah Holsen und Martial Pasquier vom Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung (IDHEAP) in Lausanne haben die Gründe dafür untersucht.

Über achtzig Staaten kennen heute Informations-Freiheitsgesetze, analog zum schweizerischen BGÖ. Während Schweden seinen Bürgern bereits 1766 das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen garantierte, folgten die USA 200 Jahre später, eine grössere Anzahl Staaten in den 1970er und 1980er Jahren, die meisten aber erst im 21. Jahrhundert. Die Schweiz gehörte zu den letzten Staaten Europas, die das Öffentlichkeitsprinzip gesetzlich verankert haben.

Die verschiedenen Öffentlichkeitsgesetze ähneln sich im Grundsatz, ihre Nutzung aber unterscheidet sich von Land zu Land enorm. So gingen in Mexiko im Jahr 2010 1100 Akteneinsichtsgesuche pro Million Einwohner ein, in Kanada 1050 und in Grossbritannien 720, in der Schweiz dagegen nur 30 pro Million Einwohner [2011 und 2012 waren es rund 60 pro Million Einwohner/innen], in Deutschland gar nur 20. Woran liegt das?

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Schweiz fällt in weltweitem Transparenztest durch

Von Martin Stoll. Ein Team der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) testete elf Monate lang die Informationsfreiheitsgesetze von 105 Ländern. Die Schweiz landete gemeinsam mit Russland, Kolumbien und Jamaica auf den hinteren Rängen.

Verschwiegen: Prozess gegen den Tunesier Garsallaoui und seine Frau Malika El Aroud 2007 in Bellinzona. (Foto: Keystone)

 

«Das Versprechen ist wunderbar: 5,3 Milliarden Menschen haben – auf dem Papier – das Recht zu erfahren, was ihre Regierungen hinter geschlossenen Türen so machen», schreibt AP. Um zu testen, wie das Grundrecht auf Information weltweit umgesetzt wird, begannen im Januar mehr als 100 Reporter damit, auf allen Kontinenten Anträge um Akteneinsicht zu stellen.

«In Liberia überbrachten wir unseren Antrag persönlich, in Mexiko loggten wir uns in eine Webseite ein, in Portugal griffen wir zum Telefonhörer und in Japan schickten wir einen eingeschriebenen Brief», schreiben die AP-Reporter. Die Journalisten verlangten unter anderem nach Dokumenten, internen Notizen und Berichten, welche zeigen, wie viele Personen in den vergangenen zehn Jahren im Zusammenhang mit Terrorismus festgenommen worden sind. Die Antwort, welche die AP aus der Schweiz erhielt, taxierten die Journalisten als «nicht nützliche Teilantwort».

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Kantone im Transparenztest: Viele Antworten blieben aus

Von Catherine Boss. Das Westschweizer Konsumentenmagazin «Bon à Savoir» und Radio Suisse Romande haben Kantone und den Bund auf ihre Transparenz getestet. Das Ergebnis ist zwiespältig.

«Auf diese Art von Fragen antworte ich nicht»: Regierungspräsident Mark Muller. (Foto: Keystone)

Die Journalisten von Bon à Savoir und dem Radio Suisse Romand gaben sich als normale Bürger aus, als sie Mitte Juli die Verwaltungen von Westschweizer Kantonen und den Bund auf deren Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes testeten. Sie schickten von fünf verschiedene Mailkonten aus Anfragen an die Amtsstellen von Bund und Kantonen. Sie verlangten Dokumente zur Kriminalitätsstatistiken, zur Zahl der Infektionen in den Krankenhäusern, zu Schulaustritten oder zur Qualität des Wassers.

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