Mittwoch, 27. September 2017 |
11:42 Uhr

Hartnäckig gegen Transparenz: Die Argumente des Bundesamts für Verkehr (BAV) hatten vor dem Bundesgericht in Lausanne keine Chance. (Foto: RDB/Ex-Press/Markus Forte)
Von Martin Stoll. Der Bund muss die Öffentlichkeit über Zwischenfälle im öffentlichen Verkehr informieren, das hat das Bundesgericht entschieden.
Hartnäckig haben das Bundesamt für Verkehr, SBB, BLS und der Verband öffentlicher Verkehr versucht, Informationen über Zwischenfälle im Bahn-, Tram- und Busverkehr geheim zu halten. Heute hat das Bundesgericht die ÖV-Kontrolleure des Bundes in einem einstimmig gefällten Entscheid zu mehr Transparenz verpflichtet.
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Freitag, 26. August 2016 |
19:19 Uhr

Welche Bahnunternehmen überfahren Signale, wer wartet das Rollmaterial schlecht? Zugverkehr im Hauptbahnhof Zürich. (Foto: RDB/Ex-Press/RDB/Markus Forte)
Von Martin Stoll. Satte 38 233 Franken haben SBB, BLS und der Verband öffentlicher Verkehr für den Kampf gegen die Transparenz einem Anwalt bezahlt. Die Bahnen und ihr Verband wehrten sich zusammen mit ihrer Aufsichtsbehörde gegen die Einsicht in nicht anonymisierte Ereignismeldungen.
In seinem kürzlich gefällten Urteil hat sich das Bundesverwaltungsgericht deutlich für den Zugang zu den Daten der nationalen Ereignisdatenbank (NEDB) ausgesprochen.
Öffentlichkeitsgesetz.ch hat das Verfahren finanziell unterstützt und den Weiterzug ermöglicht. So konnte die Rechtspraxis beim Zugang zu Verwaltungsdaten gefestigt werden.
Laut den Richtern müssen die Verursacher von Zwischenfällen im öffentlichen Verkehr jetzt offengelegt werden. Das Bundesamts für Verkehr (BAV), welches für die Einhaltung der Sicherheitsregeln im ÖV sorgen muss, wollte sie geheim halten.
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Sonntag, 12. Juni 2011 |
16:27 Uhr
Von Martin Stoll. Die Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) verlangt für die Herausgabe eines 28-seitigen Berichts 8000 bis 10 000 Franken. Immer wieder versuchen Bundesstellen mit überrissenen und ungerechtfertigten Gebührenforderungen Transparenz zu verhindern.
Der Prüfbericht zu einem Beschaffungsprojekt der Armee ist zwar «vertraulich» klassifiziert. Das heisst aber nicht, dass er unter Verschluss bleiben muss. Laut geltendem Recht muss in so einem Fall die zuständige Stelle prüfen, ob ein Dokument deklassifiziert oder zumindest teilweise zugänglich gemacht werden kann.
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