Montag, 25. Juni 2018 | 13:15 Uhr

Kulturwechsel «allmählich konsolidiert»: Öffentlichkeitsbeauftragter Adrian Lobsiger (rechts) mit seinem Stellvertreter Jean-Philippe Walter. (Foto: Keystone/Peter Schneider)
Von Martin Stoll. Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes zieht eine positive Jahresbilanz und stellt einen «Kulturwechsel hin zu einer offenen Verwaltungstätigkeit» fest.
590 Gesuche sind laut dem Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) letztes Jahr beim Bund eingereicht worden, dreissig Gesuche mehr als im Jahr 2016. Leicht gestiegen ist allerdings auch die Ablehnungsquote: Wurden letztes Jahr 16 Prozent der Zugangsgesuche ganz abgelehnt, waren es 2017 durchschnittlich 21 Prozent.
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Freitag, 13. April 2018 | 07:11 Uhr

Kabinettjustiz bei der Steuerverwaltung des Bundes: Amtsentscheide gegen Delinquenten will das Amt geheimhalten. (Foto: Keystone/Gaetan Bally)
Von Mischa Aebi. Die Steuerverwaltung ESTV weigert sich, Strafbescheide von Steuersündern öffentlich zugänglich zu machen. Damit bleibt geheim, wie die Steueraufsicht des Bundes das Gesetz bei Steuersündern anwendet.
Die Sonntagszeitung wehrt sich nun mit einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Geheimhaltepraxis der ESTV. Sie hat eine Beschwerde eingereicht.
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Sonntag, 08. Juni 2014 | 12:00 Uhr
Von Martin Stoll. Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes stellt klar: Steuerakten sind nicht grundsätzlich vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen. Dies gelte insbesondere für die Dossiers zur ehemaligen Firma von Bundesrat Johann Schneider-Ammann.

Dokumente zu Steuerdeals müssen zugänglich sein: Unternehmer Johann Schneider-Ammann im Jahre 2007. (Foto: RDB/Blick/Toini Lindroos)
Anfang Jahr war die Ammann-Gruppe, das ehemalige Unternehmen des amtierenden Wirtschaftsministers Johann Schneider-Ammann, wegen Offshore-Konstrukten zur «Steueroptimierung» in die öffentliche Kritik geraten. Bis heute unklar ist die Rolle, welche kantonale und eidgenössische Steuerbehörden bei Steuerdeals spielten. Pascal Schumacher vom TV-Magazin «Rundschau» wollte der Sache auf den Grund gehen: Am 10. Februar verlangte er Einsicht in alle Dokumente, welche Aufschluss über Steuerabsprachen zwischen dem damals von Johann Schneider-Ammann geleiten Baukonzern und den Steuerbehörden gegeben hätten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) tat, was sie in solchen Fällen reflexartig immer tut: Sie liess den Journalisten des Schweizer Fernsehens mit Verweis auf das Steuergeheimnis abblitzen und verweigerte die Akteneinsicht.
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Montag, 01. Juli 2013 | 11:55 Uhr
Die Bundesverwaltung lehnt fast jedes dritte Gesuch um Einsicht in ein amtliches Dokument ab. Die grösste Ablehnungsquote haben das Finanz- und das Innendepartement.
Öffentlichkeitsgesetz.ch wertete die beim Bund eingereichten Akteneinsichtsgesuche zwischen 2006 und 2012 aus.
Insgesamt wollten Bürgerinnen und Bürger, darunter viele Journalisten, bis Ende 2012 insgesamt 2016 mal Auskunft. Im Vergleich mit dem Ausland ist das wenig. In Grossbritannien werden pro Jahr mehr als 40 000 Gesuche eingereicht. In der Schweiz waren es im Jahr 2012 insgesamt 506 Gesuche. Aufgerechnet werden in der Schweiz pro 1000 Einwohner rund zwanzig Mal weniger Gesuche eingereicht wie in Grossbritannien.
Gross sind die Unterschiede zwischen den Departementen und Ämtern. Das VBS lehnte bis Ende 2012 total 32 Prozent aller Gesuche vollständig ab. Bei der Bundeskanzlei waren es 14 Prozent. Das Schlusslicht in Sachen Transparenz bildete seit Jahren das Finanzdepartement, das bis 2012 47 Prozent der Gesuche vollständig ablehnte.
Im VBS wurde der Umgang mit dem Öffentlichkeitsprinzip im Jahr 2012 viel restriktiver: Hatte man hier 2011 noch 56 Prozent der Gesuche vollständig gutgeheissen, war das 2012 nur noch bei 21 Prozent der Fall. Mitverantwortlich für das schlechte VBS-Resultat ist das Rüstungsamt Armasuisse, das nicht nur vier von sechs Gesuchen vollständig ablehnte, sondern sich darüber hinaus dem Mitwirkungsverfahren verweigerte.
Die Statistik zeigt auch, dass sich immer mehr Medienschaffende für ihr Recht auf Akteneinsicht wehren. 2012 gelangten 33 Schweizer Medienschaffende mit einem Schlichtungsantrag ans den EDÖB, weil ihnen die Akteneinsicht verwehrt oder nur teilweise gewährt wurde. Im Jahr 2008 waren es erst 6 Schlichtungsverfahren von Medienschaffenden.
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Freitag, 06. Juli 2012 | 15:44 Uhr
Die Zahl der Akteneinsichtsgesuche nach dem BGÖ lag 2011 so hoch wie noch nie. Die Mehrjahresstatistik zeigt, dass seit Bestehen des Informationsfreiheitsgesetzes fast ein Drittel (30 Prozent) der Gesuche abgelehnt wurde.
Öffentlichkeitsgesetz.ch wertete die beim Bund eingereichten Akteneinsichtsgesuche zwischen 2006 und 2011 aus.
Insgesamt wollten Bürgerinnen und Bürger, darunter viele Journalisten, bis Ende 2011 insgesamt 1502 mal Auskunft. Im Vergleich mit dem Ausland ist das immer noch wenig, auch wenn die Zahl der Gesuche 2011 mit 466 so hoch lag wie noch nie zuvor: In Grossbritannien werden pro Jahr über 40 000 Gesuche eingereicht.
Die Quote der abgelehnten Gesuche lag 2011 bei 27 Prozent, seit Inkrafttreten des BGÖ vor fünfeinhalb Jahren wurden 30 Prozent aller Gesuche abgelehnt.
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