Montag, 01. Juli 2013 | 11:55 Uhr
Die Bundesverwaltung lehnt fast jedes dritte Gesuch um Einsicht in ein amtliches Dokument ab. Die grösste Ablehnungsquote haben das Finanz- und das Innendepartement.
Öffentlichkeitsgesetz.ch wertete die beim Bund eingereichten Akteneinsichtsgesuche zwischen 2006 und 2012 aus.
Insgesamt wollten Bürgerinnen und Bürger, darunter viele Journalisten, bis Ende 2012 insgesamt 2016 mal Auskunft. Im Vergleich mit dem Ausland ist das wenig. In Grossbritannien werden pro Jahr mehr als 40 000 Gesuche eingereicht. In der Schweiz waren es im Jahr 2012 insgesamt 506 Gesuche. Aufgerechnet werden in der Schweiz pro 1000 Einwohner rund zwanzig Mal weniger Gesuche eingereicht wie in Grossbritannien.
Gross sind die Unterschiede zwischen den Departementen und Ämtern. Das VBS lehnte bis Ende 2012 total 32 Prozent aller Gesuche vollständig ab. Bei der Bundeskanzlei waren es 14 Prozent. Das Schlusslicht in Sachen Transparenz bildete seit Jahren das Finanzdepartement, das bis 2012 47 Prozent der Gesuche vollständig ablehnte.
Im VBS wurde der Umgang mit dem Öffentlichkeitsprinzip im Jahr 2012 viel restriktiver: Hatte man hier 2011 noch 56 Prozent der Gesuche vollständig gutgeheissen, war das 2012 nur noch bei 21 Prozent der Fall. Mitverantwortlich für das schlechte VBS-Resultat ist das Rüstungsamt Armasuisse, das nicht nur vier von sechs Gesuchen vollständig ablehnte, sondern sich darüber hinaus dem Mitwirkungsverfahren verweigerte.
Die Statistik zeigt auch, dass sich immer mehr Medienschaffende für ihr Recht auf Akteneinsicht wehren. 2012 gelangten 33 Schweizer Medienschaffende mit einem Schlichtungsantrag ans den EDÖB, weil ihnen die Akteneinsicht verwehrt oder nur teilweise gewährt wurde. Im Jahr 2008 waren es erst 6 Schlichtungsverfahren von Medienschaffenden.
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Freitag, 06. Juli 2012 | 15:44 Uhr
Die Zahl der Akteneinsichtsgesuche nach dem BGÖ lag 2011 so hoch wie noch nie. Die Mehrjahresstatistik zeigt, dass seit Bestehen des Informationsfreiheitsgesetzes fast ein Drittel (30 Prozent) der Gesuche abgelehnt wurde.
Öffentlichkeitsgesetz.ch wertete die beim Bund eingereichten Akteneinsichtsgesuche zwischen 2006 und 2011 aus.
Insgesamt wollten Bürgerinnen und Bürger, darunter viele Journalisten, bis Ende 2011 insgesamt 1502 mal Auskunft. Im Vergleich mit dem Ausland ist das immer noch wenig, auch wenn die Zahl der Gesuche 2011 mit 466 so hoch lag wie noch nie zuvor: In Grossbritannien werden pro Jahr über 40 000 Gesuche eingereicht.
Die Quote der abgelehnten Gesuche lag 2011 bei 27 Prozent, seit Inkrafttreten des BGÖ vor fünfeinhalb Jahren wurden 30 Prozent aller Gesuche abgelehnt.
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Mittwoch, 14. September 2011 | 08:35 Uhr

«Geben nur heraus, was wir unbedingt müssen»: FinDel-Präsident Arthur Loepfe. (Foto: Keystone)
Von Martin Stoll. Die Finanzdelegation des Parlaments hält ein Rechtsgutachten zur Transparenz-Gesetzgebung ohne triftige Gründe unter Verschluss.
Vor drei Wochen noch versprach Arthur Loepfe, Präsident der parlamentarischen Finanzdelegation (FinDel), ein brisantes Rechtsgutachten zu publizieren. Rechtsexperten des Bundesamtes für Justiz analysierten darin die Frage, ob das Öffentlichkeitsgesetz auch für Untersuchungsberichte der Finanzdelegation gelte. Die Finanzprüfer hatten nämlich die Geheimhaltung ihrer Berichte verlangt, doch sie waren bei Justizministerin Simonetta Sommaruga abgeblitzt. Das BJ-Rechtsgutachten, das dem Entscheid von Sommaruga zu Grunde liegt, will die Finanzdelegation nun trotz gegenteiligen Versprechen unter Verschluss halten. «Wir geben nicht mehr heraus, als wir unbedingt müssen», sagt FinDel-Präsident Loepfe.
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Samstag, 20. August 2011 | 16:50 Uhr

Comparis-Chef Richard Eisler verlangte Einblick in die Aktenschränke des BAG. (Foto: Keystone)
Der Vergleichsdienst Comparis klagt gegen einen Prämienrechner von Gesundheitsminister Didier Burkhalter. Argumente lieferen Dokumente, welche die Firma unter Berufung aufs Öffentlichkeitsprinzip vom Staat herausverlangt hat.
Im Herbst will das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Internet einen Krankenkassen-Prämienrechner aufschalten. Die private Firma Comparis, der seit Jahren mit Krankenkassenvergleichen ihr Geld verdient, passt die staatliche Konkurrenz ganz und gar nicht. Sie hat – gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz – Dokumente zum Vorhaben vom Bund herausverlangt: E-Mails, Sitzungsprotokolle und Verträge.
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Dienstag, 16. August 2011 | 10:07 Uhr

Kriegt zwei neue Juristen: Öffentlichkeitsbeauftragter Hanspeter Thür. (Foto:Keystone)
Von Martin Stoll. Die Verwaltung will die Mängel bei der Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes beheben und stellt zwei zusätzliche Juristen ein.
Praktisch nie konnte der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür in der Vergangenheit die im Öffentlichkeitsgesetz vorgeschriebenen Fristen für die Behandlung von Schlichtungsgesuchen einhalten. Zwischen April 2009 und Mai 2010 wurde er deshalb drei Mal vom Bundesverwaltungsgericht wegen Rechtsverweigerung gerügt.
Der offensichtliche Vollzugsnotstand rief im vergangenen September sogar die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments (GPK) auf den Plan. Sie forderte vom Bundesrat, dass den gesetzlichen Vorgaben und «damit den Beschlüssen des Parlaments in Bezug auf die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips die nötige Nachachtung verschafft wird.»
Noch vor wenigen Wochen zeigte sich der Bundesrat davon unbeeindruckt. Er wies einen Antrag um Erhöhung des Stellenetats des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ab. Nicht zum ersten Mal.
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