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Im Finanzdepartement ist die Transparenzangst gross

Die Bundesverwaltung lehnt fast jedes dritte Gesuch um Einsicht in ein amtliches Dokument ab. Die grösste Ablehnungsquote haben das Finanz- und das Innendepartement.

Öffentlichkeitsgesetz.ch wertete die beim Bund eingereichten Akteneinsichtsgesuche zwischen 2006 und 2012 aus.

Insgesamt wollten Bürgerinnen und Bürger, darunter viele Journalisten, bis Ende 2012 insgesamt 2016 mal Auskunft. Im Vergleich mit dem Ausland ist das wenig. In Grossbritannien werden pro Jahr mehr als 40 000 Gesuche eingereicht. In der Schweiz waren es im Jahr 2012 insgesamt 506 Gesuche. Aufgerechnet werden in der Schweiz pro 1000 Einwohner rund zwanzig Mal weniger Gesuche eingereicht wie in Grossbritannien.

Gross sind die Unterschiede zwischen den Departementen und Ämtern. Das VBS lehnte bis Ende 2012 total 32 Prozent aller Gesuche vollständig ab. Bei der Bundeskanzlei waren es 14 Prozent. Das Schlusslicht in Sachen Transparenz bildete seit Jahren das Finanzdepartement, das bis 2012 47 Prozent der Gesuche vollständig ablehnte. 

Im VBS wurde der Umgang mit dem Öffentlichkeitsprinzip im Jahr 2012 viel restriktiver: Hatte man hier 2011 noch 56 Prozent der Gesuche vollständig gutgeheissen, war das 2012 nur noch bei 21 Prozent der Fall. Mitverantwortlich für das schlechte VBS-Resultat ist das Rüstungsamt Armasuisse, das nicht nur vier von sechs Gesuchen vollständig ablehnte, sondern sich darüber hinaus dem Mitwirkungsverfahren verweigerte.

Die Statistik zeigt auch, dass sich immer mehr Medienschaffende für ihr Recht auf Akteneinsicht wehren. 2012 gelangten 33 Schweizer Medienschaffende mit einem Schlichtungsantrag ans den EDÖB, weil ihnen die Akteneinsicht verwehrt oder nur teilweise gewährt wurde.  Im Jahr 2008 waren es erst 6 Schlichtungsverfahren von Medienschaffenden.


Schleier um die Beschaffungs- zahlen des Bundes lüftet sich

Von Christian Brönnimann. Die Fragestellung: Wie viel Geld geben die Departemente für kommerzielle Güter und Dienstleistungen aus, ohne die Aufträge öffentlich auszuschreiben? Der Hintergrund: Fälle wie die Affäre Ursprung oder die Reorganisation des Migrationsamts zeigen immer wieder, dass das Beschaffungsrecht leicht umgangen werden kann. Das Problem: Die Bundesverwaltung behandelt Beschaffungszahlen wie ein Staatsgeheimnis.

BGÖ-Anfrage brachte Klarheit: Das Finanzdepartement vergibt am häufigsten freihändig. (Foto: Keystone)

Mit schöner Regelmässigkeit prangern die Aufsichtsorgane die Beschaffungspraxis der Bundesverwaltung an. Einer der häufigsten Vorwürfe: Die Beamten vergeben zu viele Aufträge freihändig, obwohl ihr Umfang über dem zulässigen Schwellenwert liegt. Dass dabei das Beschaffungsrecht nicht immer eingehalten wird, hat die Finanzdelegation in ihrem letzten Tätigkeitsbericht festgehalten. Umso erstaunlicher ist es, dass die Behörden bislang darum herum kamen, ihre Beschaffungspraxis transparenter zu machen.

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Ein Drittel der Gesuche wurden bis jetzt abgelehnt

Die Zahl der Akteneinsichtsgesuche nach dem BGÖ lag 2011 so hoch wie noch nie. Die Mehrjahresstatistik zeigt, dass seit Bestehen des Informationsfreiheitsgesetzes fast ein Drittel (30 Prozent) der Gesuche abgelehnt wurde.

 

Öffentlichkeitsgesetz.ch wertete die beim Bund eingereichten Akteneinsichtsgesuche zwischen 2006 und 2011 aus.

Insgesamt wollten Bürgerinnen und Bürger, darunter viele Journalisten, bis Ende 2011 insgesamt 1502 mal Auskunft. Im Vergleich mit dem Ausland ist das immer noch wenig, auch wenn die Zahl der Gesuche 2011 mit 466 so hoch lag wie noch nie zuvor: In Grossbritannien werden pro Jahr über 40 000 Gesuche eingereicht.

Die Quote der abgelehnten Gesuche lag 2011 bei 27 Prozent, seit Inkrafttreten des BGÖ vor fünfeinhalb Jahren wurden 30 Prozent aller Gesuche abgelehnt.

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Keine Sonderrechte für die Finanzkontrolleure

Auch weiterhin zur Transparenz verpflichtet: Oberster Finanzkontrolleur Kurt Grüter. (Foto: Keystone)

Von Martin Stoll. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) verlangte von der Regierung Sonderrechte zur Geheimhaltung ihrer Berichte. Bei Justizministerin Simonetta Sommaruga blitzte sie ab.

Sie hätten «Massnahmen in die Wege geleitet, um vom Anwendungsbereich des BGÖ ausgenommen zu werden», schrieben die Finanzkontrolleure des Bundes im April dieses Jahres in ihrem Audit-Letter. Zuvor hatte die EFK Medienschaffenden Berichte zugänglich machen müssen, die teils gravierende Missstände in der Verwaltung dokumentierten. Mehr…


Und die Justizverwaltung bewegt sich doch

Von Thomas Knellwolf. Im Transparenz-Test, den Öffentlichkeitsgesetz.ch und die SonntagsZeitung vor dem Sommer 2011 durchführte, fiel eine Amtsstelle besonders auf: ausgerechnet das Generalsekretariat des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). Doch inzwischen scheint man dort gelernt zu haben.

Generalsekretär Ramsauer: «Dienstlich nie im Ausland.» (Foto: Keystone)

Auf die fingierte Anfrage einer Bürgerinitiative «für eine effiziente Verwaltung» nach Auslandreisen des Generalsekretärs Matthias Ramsauer hatte es noch geheissen, der Terminkalender des hohen Beamten sei «absolut vertraulich».

Mit dieser Nicht-Auskunft verletzte das EJPD-Generalsekretariat das Öffentlichkeitsgesetz. Entsprechend schlecht schnitt es im Transparenz-Test von Öffentlichkeitsgesetz.ch und der SonntagsZeitung ab, die hinter der Anfrage der Bürgerinitiative steckte.

Doch mittlerweile scheint die EJPD-Spitze das Gesetz genauer studiert zu haben – oder sie behandelt Journalisten besser als andere Anragsteller. Mehr…