Tag: BSV

So setzen die Bundesämter das Transparenzgesetz um

Durchgefallen: Rüstungschef Martin Sonderegger steht dem Bundesamt mit der schlechtesten Transparenz-Praxis vor. (Foto: Keystone)

Von Martin Stoll. In den letzten zwölf Jahren hat die Rüstungsbehörde Armasuisse, das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes am schlechtesten umgesetzt. Das zeigt eine Auswertung aller Entscheide der Bundesgerichte und der Schlichtungsbehörde seit 2006.

Öffentlichkeitsgesetz.ch hat 279 Empfehlungen des Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes, 58 Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und 15 Urteilen des Bundesgerichts ausgewertet. Die Aufbereitung der Daten zu Streitereien um Zugang zu Behördenakten gibt ein klares Bild über den Umgang der einzelnen Verwaltungseinheiten mit dem geltenden Transparenzgesetz.

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Manche IV-Stellen verweigern die Transparenz

Bleiben in einigen Kantonen anonym: Ärzte der IV. (Foto: RDB/GES/Christian Lanz)

Von Daniel Bütler. Anwälte fordern auf Basis des BGÖ von der IV Informationen zu ihren Gutachtern. Einige IV-Stellen verweigern sich mit fragwürdigen Gründen.

Zwischen Patienten-Anwälten und der IV herrscht dicke Luft. In mehreren Kantonen fordern Anwälte mehr Transparenz zu den medizinischen Abklärungsstellen (Medas), die im Auftrag der IV ärztliche Gutachten ausstellen. Diese sind oft entscheidend dafür, ob man eine IV-Rente bekommt.

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Was, wenn sich Behörden nichtwissend stellen?

Von Marcel Hänggi. Das Bundesamt für Sozialversicherungen behauptet, ein Dokument existiere nicht. Das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat behauptet, nicht in Besitz eines Dokuments zu sein. Entweder lügen die Behörden, um sich dem Öffentlichkeitsprinzip zu entziehen. Oder man muss sich fragen, wie sie ihrer Aufsichtstätigkeit nachkommen können.

«Wahrheitsgehalt nicht feststellbar»: BSV-Direktor Brechbühl (Foto: RDB/Peter Gerber)

Das Öffentlichkeitsprinzip gibt Medien sowie Bürgerinnen und Bürgern ein wirkungsvolles Instrument in die Hand, um die Arbeit der Behörden zu überprüfen: Unwillige Behörden können zur Herausgabe von amtlichen Dokumente gezwungen werden. Doch was ist, wenn eine Behörde behauptet, ein Dokument existiere gar nicht oder es befinde sich nicht in ihrem Besitz? Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat im Februar und März 2014 zwei Empfehlungen zu Einsichtsgesuchen des  Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und des Nuklearaufsicht (Ensi) erlassen, in denen es um diese Frage ging.

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Im Finanzdepartement ist die Transparenzangst gross

Die Bundesverwaltung lehnt fast jedes dritte Gesuch um Einsicht in ein amtliches Dokument ab. Die grösste Ablehnungsquote haben das Finanz- und das Innendepartement.

Öffentlichkeitsgesetz.ch wertete die beim Bund eingereichten Akteneinsichtsgesuche zwischen 2006 und 2012 aus.

Insgesamt wollten Bürgerinnen und Bürger, darunter viele Journalisten, bis Ende 2012 insgesamt 2016 mal Auskunft. Im Vergleich mit dem Ausland ist das wenig. In Grossbritannien werden pro Jahr mehr als 40 000 Gesuche eingereicht. In der Schweiz waren es im Jahr 2012 insgesamt 506 Gesuche. Aufgerechnet werden in der Schweiz pro 1000 Einwohner rund zwanzig Mal weniger Gesuche eingereicht wie in Grossbritannien.

Gross sind die Unterschiede zwischen den Departementen und Ämtern. Das VBS lehnte bis Ende 2012 total 32 Prozent aller Gesuche vollständig ab. Bei der Bundeskanzlei waren es 14 Prozent. Das Schlusslicht in Sachen Transparenz bildete seit Jahren das Finanzdepartement, das bis 2012 47 Prozent der Gesuche vollständig ablehnte. 

Im VBS wurde der Umgang mit dem Öffentlichkeitsprinzip im Jahr 2012 viel restriktiver: Hatte man hier 2011 noch 56 Prozent der Gesuche vollständig gutgeheissen, war das 2012 nur noch bei 21 Prozent der Fall. Mitverantwortlich für das schlechte VBS-Resultat ist das Rüstungsamt Armasuisse, das nicht nur vier von sechs Gesuchen vollständig ablehnte, sondern sich darüber hinaus dem Mitwirkungsverfahren verweigerte.

Die Statistik zeigt auch, dass sich immer mehr Medienschaffende für ihr Recht auf Akteneinsicht wehren. 2012 gelangten 33 Schweizer Medienschaffende mit einem Schlichtungsantrag ans den EDÖB, weil ihnen die Akteneinsicht verwehrt oder nur teilweise gewährt wurde.  Im Jahr 2008 waren es erst 6 Schlichtungsverfahren von Medienschaffenden.


So wurde der Milliarden-Klau für dieses Jahr eingefädelt

Jetzt ist klar, wer in der Vorsorge-Kommission auf die Rentenbremse trat. (Foto: Keystone)

Von Yves Demuth, Saldo. Der Mindestzinssatz von 1,5 Prozent gilt auch dieses Jahr. Ein unter Verschluss gehaltenes Sitzungsprotokoll zeigt, wie die zuständige Kommission einen höheren Mindestzins verhinderte.

Am 3. September 2012 hatten die 18 anwesenden Mitglieder der eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge eine Empfehlung an den Bundesrat abzugeben. Sie sollten dem Bundesrat sagen, zu welchem Zinssatz die Sparguthaben der obligatorischen Pensionskasse im Jahr 2013 verzinst werden. Denn die Entscheidung darüber liegt in den Händen der Regierung.

Seit 2012 liegt der Mindestzins für die Pensionskasse bei 1,5 Prozent. Er ist in den letzten Jahren stetig gesunken. Zwischen 1985 und 2002 wurde das an­gesparte Kapital der Angestellten jedes Jahr noch mit 4 Prozent verzinst. Je tiefer der Zinssatz, desto kleiner ist das Alterkapital bei der Pensionierung. Mehr…