Bund will weniger Transparenz bei Luftfahrtkontrollen

Berichte unter Verschluss? BAZL-Inspektor prüft Flugzeug in Kloten. (Foto: Martin Rüetschi/Keystone)

Von Martin Stoll. Die Luftfahrtbehörden des Bundes wollen sich teilweise vom Öffentlichkeitsprinzip verabschieden. Die geplante Einschränkung des Informationszugangs im neuen Luftfahrtgesetz gefährdet die unabhängige Kontrolle. Öffentlichkeitsgesetz.ch kritisiert den Transparenzabbau.

Immer wieder versuchen Behörden, den Zugang zu amtlichen Informationen einzuschränken. Jüngstes Beispiel ist die geplante Revision des Luftfahrtgesetzes, gegen die sich der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch in der Vernehmlassung klar positioniert hat.

Seit Jahren setzen wir uns für eine konsequente Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in der Schweiz ein. Gerade für Medienschaffende ist der ungehinderte Zugang zu amtlichen Informationen ein zentrales Arbeitsinstrument, das sich seit der Einführung des Gesetzes beim Bund 2006 und in den Kantonen seit 1998 bewährt hat. Mit der Revision des Luftfahrtgesetzes droht nun ein erheblicher Rückschritt.

Einschränkung der Transparenz zur Stärkung der «Just Culture»

Mit der Revision wird der Anwendungsbereich des Öffentlichkeitsprinzips stark eingeschränkt, um im Gegenzug die Prinzipien der «Just Culture» zu stärken. Diese will eine Kultur schaffen, in der Mitarbeitende sicherheitsrelevante Vorfälle melden können, ohne Angst vor strafrechtlicher Verfolgung haben zu müssen.

Um dies umzusetzen, will das Departement von Bundesrat Albert Rösti Berichte über Audits und Kontrollen von Organisationen, die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) beaufsichtigt werden, künftig unter Verschluss halten. Auch Meldungen, die gemäss EU-Verordnung 376/2014 eingereicht werden, sowie Dokumente der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) sollen vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen sein.

Das zuständige Departement argumentiert, dass durch die uneingeschränkte Veröffentlichung von Berichten deren Präzision und Aussagekraft leiden könnten. Zudem bestehe die Gefahr, dass Luftfahrt-Organisationen sicherheitsrelevante Informationen zurückhalten, um negative Konsequenzen zu vermeiden.

Vertrauen erfordert Transparenz, nicht Geheimhaltung

Diese Argumentation überzeugt nicht. So geben bestehende Regelungen Aufsichtsbehörden ausreichende Kompetenzen, um die Aufsicht durchzusetzen: Das Luftfahrtgesetz erlaubt beispielsweise unangemeldete Inspektionen und verpflichtet die Unternehmen zur Meldung von Störungen.

Die vom Bund jetzt geplante Einführung der «Just Culture» soll strafrechtliche Verfolgungen vermeiden, wenn sicherheitsrelevante Vorfälle gemeldet werden. Um ein Missbrauch solcher Strafbefreiungen zu verhindern, braucht es jedoch eine öffentliche Kontrolle. Denn eine vollständige Ausschaltung der Transparenz zugunsten von «Just Culture» birgt erhebliche Risiken und verhindert eine unabhängige Parallelkontrolle durch Medien, Fachleute und interessierte Bürgerinnen und Bürger.

So besteht die Gefahr, dass Missstände vor der Öffentlichkeit verheimlicht werden, was langfristig das Vertrauen in die Aufsichtsfunktion schwächt. Nur durch die Offenlegung von Kontrolldokumenten ist eine effektive Kontrolle staatlicher Behörden möglich. In diesem Sinne entschied 2017 auch das Bundesgericht und sprach sich für eine transparente Aufsicht im öffentlichen Verkehr aus.  

Zunehmende Ausnahmen untergraben das Vertrauen

Es ist bedenklich, dass immer mehr Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgesetz des Bundes geschaffen werden. Bereits jetzt existieren rund 30 spezialgesetzliche Ausschlüsse, und die Liste wächst stetig. Diese schleichende Wiedereinführung des Vertraulichkeitsprinzips untergräbt die Errungenschaften der Transparenz. Statt neue Ausnahmen zu schaffen, sollten die Zugangsrechte der Öffentlichkeit gestärkt werden, insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen wie der Luftfahrtkontrolle, welche die Öffentlichkeit ganz direkt betrifft.

Deshalb fordert Öffentlichkeitsgesetz.ch die Streichung der geplanten Einschränkungen im Luftfahrtgesetz, um die Transparenz in der Verwaltung zu gewährleisten. Die bestehenden, im Öffentlichkeitsgesetz verankerten Schutzmechanismen bieten ausreichenden Spielraum, um wirksame Kontrollen sicherzustellen und die Prinzipien von «Just Culture» einzuführen. Das Öffentlichkeitsprinzip bleibt ein unverzichtbares Instrument, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in den behördlichen Kontrollapparat zu stärken und Missbrauch vorzubeugen.