Dienstag, 23. Dezember 2014 | 15:30 Uhr
Von Martin Stoll. 2014 empfahl der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes in 80 Prozent der strittigen Fälle – gegen den Willen der Verwaltung – eine vollständige oder teilweise Einsicht in amtliche Dokumente. Dies ergibt eine Auswertung von Öffentlichkeitsgesetz.ch.

Korrigierend eingreiffen: Akteneinsichtsgesuche sind oft Politgeschäfte, Ämter entscheiden willkürlich. (Foto: RDB/Daniel Ammann)
44 Empfehlungen sprach der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (EDÖB) dieses Jahr in Streitfällen aus – so viele wie noch nie. Ein Stammkunde bei der Transparenz-Schlichtungsstelle war das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi. Fünf Mal hatte sich der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür mit Klagen über die Behörde beschäftigen müssen. Fünf Mal wies er die in Brugg stationierte Nuklearaufsicht zu einer transparenteren Haltung an und ermahnte sie zur Einhaltung des Öffentlichkeitsgesetzes.
Mal waren es zu hohe Gebühren, welche die Nuklearinspektoren einem Medienschaffenden in Rechnung stellen wollten, mal hat es sich die Behörde bei der Ablehnung der Dokumenteneinsicht zu einfach gemacht und ohne eine Güterabwägung vorzunehmen, pauschal geurteilt.
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Dienstag, 19. November 2013 | 06:56 Uhr

Satte Preise für Asylbewerber: Von ORS betreute Unterkunft auf dem Jaunpass. (Foto: RDB/Adair)
Von Jan Jirát. Zwei Jahre hat es gedauert, bis die WOZ die Verträge zwischen dem Bundesamt für Migration (BFM) und der Asylbetreuungsfirma ORS Service AG erhalten hat. Zum Durchbruch verholfen hat die Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
Im Kern ging es um Verträge zwischen dem Bund und einer privaten Firma in einem sensiblen Bereich (Asylbetreuung). Während das zuständige Bundesamt von Anfang an für eine Offenlegung der Dokumente war, hat die private Firma den Prozess blockiert. Gemäss Empfehlung des EDÖB wiegt das öffentliche Interesse mehr als das angebliche «Geschäftsgeheimnis» einer Privatfirma, deren Auftraggeber und -zahler der Bund ist.
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Mittwoch, 30. Januar 2013 | 15:33 Uhr

Empfangsstelle des Bundesamts für Migration in Chiasso (Foto: Keystone).
Von Marcel Hänggi, Öffentlichkeitsgesetz.ch. Das BFM beschönigt in einem internen Bericht die Menschenrechtslage in Ungarn, berichtet die Zentralschweiz am Sonntag.
Stellt jemand in der Schweiz einen Asylantrag, der das auch schon in einem anderen Saat getan hat, der Mitglied des Dublin-Vertragswerks ist, so darf die Schweiz diese Person in diesen anderen Staat abschieben. Vorausgesetzt, die Person kann in diesem Staat eine menschenwürdige und rechtstaatliche Behandlung erwarten.
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Samstag, 18. Juni 2011 | 22:10 Uhr
Von Martin Stoll. Das Öffentlichkeitsgesetz ist in Schweizer Amtsstuben noch nicht angekommen. Das zeigt der Transparenztest von Öffentlichkeitsgesetz.ch und SonntagsZeitung.

«Terminkalender absolut vertraulich»: Abgewimmelt im Vorzimmer von Justizministerin Simonetta Sommaruga. (Foto: Keystone)
Im April und Mai 2011 wandte sich Hans Walter L., Präsident einer «Aktion für eine effiziente Verwaltung», an 53 Amtsstellen der Bundesverwaltung: «Wir sind engagierte Bürgerinnen und Bürger. Unser Anliegen ist es, dass unser Land mit einer effizienten Verwaltung ausgerüstet ist.»
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