Montag, 28. April 2025 |
09:41 Uhr

Statistikgeheimnis hat Grenzen: Auswertung der Arealstatistik im Bundesamt für Statistik in Neuenburg. (Foto: Peter Klaunzer/Keystone)
Von Eva Hirschi. Spezialbestimmungen anderer Bundesgesetze sind häufig nur ein Vorwand, um das Öffentlichkeitsprinzip auf Bundesebene zu umgehen – das bestätigt die Rechtsprechung der Gerichte von vergangenem Jahr, wie die Jahresübersicht von Medialex zeigt.
Das Öffentlichkeitsprinzip auf Bundesebene hat aufgrund der Rechtsprechung der eidgenössischen Gerichte weiter an Relevanz und Schärfe gewonnen. Zu diesem Schluss kommt Daniel Ladanie-Kämpfer, Rechtsberater im eidgenössischen Aussendepartement, in seiner Jahresübersicht über das Öffentlichkeitsgesetz für Medialex. Das Portal für Medien- und Kommunikationsrecht publiziert regelmässig Jahresübersichten zu medienrelevanter Rechtsprechung.
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Montag, 11. November 2024 |
09:25 Uhr

Mit aller Kraft gegen Widersacher: Georges-Simon Ulrich, Chef des Bundesamts für Statistik. (Foto: Valentin Flauraud/Keystone)
Von Eva Hirschi. Das Statistikamt des Bundes will entgegen einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Dokumente geheim halten – und zeigt den gesuchstellenden Bürger nun sogar an. Dies, weil er das Vorgehen des BFS publik gemacht hat.
Bemerkenswert, mit welcher Energie das Bundesamt für Statistik (BFS) gegen kritische Berichterstattung vorgeht – nicht eines Mediums, sondern eines Bürgers. Flavio Graf, Gründer eines Parkplatz-Start-ups, verlangte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz eine Liste mit Firmennamen, UID und NOGA-Codes (Wirtschaftszweige).
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Dienstag, 26. Juli 2016 |
11:54 Uhr
Von Pascal Tischhauser. Die Sonntagszeitung hat vor Bundesverwaltungs-
gericht recht erhalten. Es lehnt die Beschwerde gegen die Veröffentlichung des Schlussberichts der Administrativuntersuchung zum einstigen BFS-Chef ab. Die Öffentlichkeit soll sich von den Vorgängen im Bundesamt selbst ein Bild machen können.

«Geschichtsschreibung ist nicht Aufgabe der Medien»: Nach drei Jahren ein Gerichtsentscheid zu Transparenz im Statistikamt. (Foto: BFS)
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es könnte ans Bundesgericht weitergezogen werden. So oder so: Die Transparenz kommt viel zu spät. Wenn dereinst der Schlussbericht vorliegt, wird das Medieninteresse an den Vorgängen gering sein, denn der BFS-Chef hat sein Amt vor drei Jahren zur Verfügung gestellt. Und weil sie so lang her sind, werden die Medien auch derart zurückhaltend darüber berichten müssen, um die Persönlichkeitsrechte des einstigen Amtschefs nicht zu verletzen, dass die Mediennutzer kaum mehr nachvollziehen können, welche Verfehlungen sich im Statistikamt erhärten liessen und welche nicht. So hebelt sich das Öffentlichkeitsgesetz selbst aus.
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Sonntag, 19. Juni 2011 |
22:10 Uhr
Von Martin Stoll. Das Öffentlichkeitsgesetz ist in Schweizer Amtsstuben noch nicht angekommen. Das zeigt der Transparenztest von Öffentlichkeitsgesetz.ch und SonntagsZeitung.

«Terminkalender absolut vertraulich»: Abgewimmelt im Vorzimmer von Justizministerin Simonetta Sommaruga. (Foto: Keystone)
Im April und Mai 2011 wandte sich Hans Walter L., Präsident einer «Aktion für eine effiziente Verwaltung», an 53 Amtsstellen der Bundesverwaltung: «Wir sind engagierte Bürgerinnen und Bürger. Unser Anliegen ist es, dass unser Land mit einer effizienten Verwaltung ausgerüstet ist.»
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