Montag, 28. April 2025 |
09:41 Uhr
Spezialbestimmungen stehen nur selten über dem BGÖ
Statistikgeheimnis hat Grenzen: Auswertung der Arealstatistik im Bundesamt für Statistik in Neuenburg. (Foto: Peter Klaunzer/Keystone)Von Eva Hirschi. Spezialbestimmungen anderer Bundesgesetze sind häufig nur ein Vorwand, um das Öffentlichkeitsprinzip auf Bundesebene zu umgehen – das bestätigt die Rechtsprechung der Gerichte von vergangenem Jahr, wie die Jahresübersicht von Medialex zeigt.
Das Öffentlichkeitsprinzip auf Bundesebene hat aufgrund der Rechtsprechung der eidgenössischen Gerichte weiter an Relevanz und Schärfe gewonnen. Zu diesem Schluss kommt Daniel Ladanie-Kämpfer, Rechtsberater im eidgenössischen Aussendepartement, in seiner Jahresübersicht über das Öffentlichkeitsgesetz für Medialex. Das Portal für Medien- und Kommunikationsrecht publiziert regelmässig Jahresübersichten zu medienrelevanter Rechtsprechung.


















