Donnerstag, 11. Juli 2019 | 10:00 Uhr

Bundesrätin Amherd mit Offizieren: «Erhöhte Sensibilisierung». (Foto: Urs Flueeler/Keystone)
Von Martin Stoll. Verteidigungsministerin Viola Amherd will die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in ihrem Departement verbessern. Sie hat eine interne Untersuchung und erste Massnahmen angeordnet.
Den Auftrag erhielten die Inspektoren der Verteidigungsministerin am 20. Februar, knapp zwei Monate nach deren Amtsantritt: In den Ämtern des Departements sei zu prüfen, ob das Öffentlichkeitsprinzip eingehalten wird.
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Dienstag, 29. Mai 2018 | 16:32 Uhr

Hätte Information nicht zurückhalten dürfen: Ex-Geheimdienstchef Markus Seiler. (Foto: Keystone/Alessandro della Valle)
Von Anne-Lea Berger. Es ging ums Prinzip: «Blick»-Journalist Ruedi Studer hat vor Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid für eine transparente und rasche Erledigung von Zugangsgesuchen erstritten.
Das Bundesverwaltungsgericht gibt Studer mit seinem Urteil recht. Vor über einem Jahr hat dieser zwei Zahlen verlangt: Wie viele Asylgesuche der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) 2016 überprüft, und wie viele er davon zur Ablehnung empfohlen hat. Die Zahlen fürs Jahr 2015 hatte der NDB zügig freigegeben.
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Montag, 26. Juni 2017 | 14:52 Uhr

Nicht nur Statistiken und Wetterdaten: Der Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger an seiner Jahres-Pressekonferenz.
Von Martin Stoll. Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes gibt sich kämpferisch: Er werde sich zur Wehr setzen, wenn Regierung oder Verwaltung versuchten, Transparenz abzubauen.
An seiner Jahrespressekonferenz zog Adrian Lobsiger eine verhalten positive Bilanz: «In allen Bereichen sehen wir Fortschritte», sagte der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (EDÖB) vor den Medien. Andererseits stelle er beim Thema Verwaltungstransparenz auch «gewisse Rückzugsgefechte» fest.
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Freitag, 16. Juni 2017 | 12:13 Uhr

Was sie tun, soll 80 Jahre geheim bleiben: NDB-Mitarbeiter in einem Imagefilm. (Foto: NDB)
Von Marcel Hänggi. Zwei geplante neue Verordnungen entziehen Dokumente des Nachrichtendienstes für ungebührlich lange Frist der Öffentlichkeit und schützen sie zu wenig vor Vernichtung.
In anderen Ländern heisst er «Geheimdienst». Dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) es eher mit dem Geheimhalten seiner Informationen hat, als mit dem Offenlegen, liegt in der Natur der Sache – und ist im Grundsatz auch nicht falsch. Deshalb gibt es ja auch entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
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Sonntag, 19. März 2017 | 10:13 Uhr

Will unabhängig vom Öffentlichkeitsgesetz bestimmen, wann er Zugang zu Informationen gibt: Der Schweizer Geheimdienst in seinen Büros in Bern. (Foto: NDB)
Von Ruedi Studer. Am Anfang stand eine Routine-Anfrage. Angesichts der latenten Terror-Thematik wollte ich als «Blick»-Journalist im Januar vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) wissen, wie viele Asylgesuche er im Jahr 2016 überprüft und wie viele davon zur Ablehnung empfohlen hatte.
Dieselbe Auskunft hatte ich schon ein Jahr zuvor verlangt. Damals folgte die Antwort mit den Zahlen für 2015 innert weniger Stunden. Nicht so dieses Mal: Statt die Zahlen wie im Vorjahr rasch und unbürokratisch zu liefern, verwies der NDB diesmal auf den Geschäftsbericht des Bundesrats. Dort würden die Zahlen offiziell publiziert, wurde ich auf März vertröstet.
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