Freitag, 16. Juni 2017 |
12:13 Uhr

Was sie tun, soll 80 Jahre geheim bleiben: NDB-Mitarbeiter in einem Imagefilm. (Foto: NDB)
Von Marcel Hänggi. Zwei geplante neue Verordnungen entziehen Dokumente des Nachrichtendienstes für ungebührlich lange Frist der Öffentlichkeit und schützen sie zu wenig vor Vernichtung.
In anderen Ländern heisst er «Geheimdienst». Dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) es eher mit dem Geheimhalten seiner Informationen hat, als mit dem Offenlegen, liegt in der Natur der Sache – und ist im Grundsatz auch nicht falsch. Deshalb gibt es ja auch entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
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Sonntag, 19. März 2017 |
10:13 Uhr

Will unabhängig vom Öffentlichkeitsgesetz bestimmen, wann er Zugang zu Informationen gibt: Der Schweizer Geheimdienst in seinen Büros in Bern. (Foto: NDB)
Von Ruedi Studer. Am Anfang stand eine Routine-Anfrage. Angesichts der latenten Terror-Thematik wollte ich als «Blick»-Journalist im Januar vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) wissen, wie viele Asylgesuche er im Jahr 2016 überprüft und wie viele davon zur Ablehnung empfohlen hatte.
Dieselbe Auskunft hatte ich schon ein Jahr zuvor verlangt. Damals folgte die Antwort mit den Zahlen für 2015 innert weniger Stunden. Nicht so dieses Mal: Statt die Zahlen wie im Vorjahr rasch und unbürokratisch zu liefern, verwies der NDB diesmal auf den Geschäftsbericht des Bundesrats. Dort würden die Zahlen offiziell publiziert, wurde ich auf März vertröstet.
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Montag, 29. Juni 2015 |
18:07 Uhr

Hofft, dass das Öffentlichkeitsgesetz noch besser genutzt wird und sich die Verwaltung zur Transparenz bekennt: Der im Herbst abtretende Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür. (Foto: Keystone)
Von Martin Stoll. Noch nie verlangten Medienschaffende und Bürger so oft Zugang zu amtlichen Dokumenten wie letztes Jahr. Auf das anhaltende Interesse an ihren Akten regiert die Verwaltung teils ängstlich und mutlos.
Die vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) publizierte Statistik zu den Zugangsgesuchen zeigt für 2014 einen Rekordwert: 582 Zugangsgesuche reichten Medienschaffende und Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr bei der Bundesverwaltung ein. Das sind über 100 Gesuche mehr als im Vorjahr, eine satte Zunahme um 20 Prozent.
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Dienstag, 23. Dezember 2014 |
15:30 Uhr
Von Martin Stoll. 2014 empfahl der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes in 80 Prozent der strittigen Fälle – gegen den Willen der Verwaltung – eine vollständige oder teilweise Einsicht in amtliche Dokumente. Dies ergibt eine Auswertung von Öffentlichkeitsgesetz.ch.

Korrigierend eingreiffen: Akteneinsichtsgesuche sind oft Politgeschäfte, Ämter entscheiden willkürlich. (Foto: RDB/Daniel Ammann)
44 Empfehlungen sprach der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (EDÖB) dieses Jahr in Streitfällen aus – so viele wie noch nie. Ein Stammkunde bei der Transparenz-Schlichtungsstelle war das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi. Fünf Mal hatte sich der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür mit Klagen über die Behörde beschäftigen müssen. Fünf Mal wies er die in Brugg stationierte Nuklearaufsicht zu einer transparenteren Haltung an und ermahnte sie zur Einhaltung des Öffentlichkeitsgesetzes.
Mal waren es zu hohe Gebühren, welche die Nuklearinspektoren einem Medienschaffenden in Rechnung stellen wollten, mal hat es sich die Behörde bei der Ablehnung der Dokumenteneinsicht zu einfach gemacht und ohne eine Güterabwägung vorzunehmen, pauschal geurteilt.
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Freitag, 12. Dezember 2014 |
18:05 Uhr
Von Martin Stoll. Das Bundesverwaltungsgericht zwingt Bundesrat Ueli Maurer zur Transparenz: Er muss Auszüge aus klassifizierten Berichten zum Nachrichtendienst offenlegen. Das Urteil ist ein klares Signal ans Parlament. Im kommenden Jahr entscheidet dieses, ob der Nachrichtendienst vom Öffentlichkeitsgesetz dispensiert wird.

VBS-Vorsteher Maurer: Verwaltungsgericht akzeptiert das trotzige Nein seiner Juristen nicht. (Foto: RDB/Ex-Press)
Daniel Glaus, Journalist beim RechercheDesk von SonntagsZeitung und Le Matin Dimanche, verlangte nicht alles: Nur Titelseite, Inhaltsverzeichnis und die Zusammenfassung der vertraulich oder geheim klassifizierten Berichte wollte er einsehen. In den Reports der im Generalsekretariat von VBS-Vorsteher Ueli Maurer angesiedelten Nachrichtendienst-Aufsicht ging es um Brisantes: um interne Abläufen im «Schweizer Pentagon», um Vereinbarungen des NDB mit dem Zentrum für elektronische Operationen oder die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung.
Reflexartig lehnten Maurers Juristen ab und tischten eine ganze Serie mit gesetzlichen Ausnahmebestimmungen auf: Die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz sei gefährdet, behördliche Massnahmen könnten nicht zielkonform durchgeführt werden oder die internationalen Beziehungen seien beeinträchtigt.
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