Auch Nachrichtendienst-Akten können öffentlich sein
Von Martin Stoll. Das Bundesverwaltungsgericht zwingt Bundesrat Ueli Maurer zur Transparenz: Er muss Auszüge aus klassifizierten Berichten zum Nachrichtendienst offenlegen. Das Urteil ist ein klares Signal ans Parlament. Im kommenden Jahr entscheidet dieses, ob der Nachrichtendienst vom Öffentlichkeitsgesetz dispensiert wird.

VBS-Vorsteher Maurer: Verwaltungsgericht akzeptiert das trotzige Nein seiner Juristen nicht. (Foto: RDB/Ex-Press)
Daniel Glaus, Journalist beim RechercheDesk von SonntagsZeitung und Le Matin Dimanche, verlangte nicht alles: Nur Titelseite, Inhaltsverzeichnis und die Zusammenfassung der vertraulich oder geheim klassifizierten Berichte wollte er einsehen. In den Reports der im Generalsekretariat von VBS-Vorsteher Ueli Maurer angesiedelten Nachrichtendienst-Aufsicht ging es um Brisantes: um interne Abläufen im «Schweizer Pentagon», um Vereinbarungen des NDB mit dem Zentrum für elektronische Operationen oder die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung.
Reflexartig lehnten Maurers Juristen ab und tischten eine ganze Serie mit gesetzlichen Ausnahmebestimmungen auf: Die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz sei gefährdet, behördliche Massnahmen könnten nicht zielkonform durchgeführt werden oder die internationalen Beziehungen seien beeinträchtigt.
Mit diesen pauschalen Argumenten habe es sich das VBS zu einfach gemacht, hielt in der ersten Instanz der Eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte fest. Maurers Juristen hätten den Beweis dafür nicht erbringen können, dass eine Veröffentlichung der Berichts-Ausschnitte etwa die Sicherheit der Schweiz gefährde.
Auch das Bundesverwaltungsgericht entschied jetzt, dass bei einer Mehrzahl der verlangten Dokumente Titelblatt, Inhaltsverzeichnis und in einigen Fällen die Zusammenfassungen und die in den Berichten enthaltenen Empfehlungen zugänglich gemacht werden müssen.
Das Urteil ist wichtig und politisch brisant. Denn erstmals beschäftigt sich ein Gericht mit der Einsicht in Akten zum Nachrichtendienst. Bislang hat der NDB praktisch alle auf das Öffentlichkeitsgesetz abgestützten Einsichtsgesuche pauschal abgelehnt. So verteidigte der Nachrichtendienst seinen Platz in der Dunkelkammer erfolgreich.
Jetzt hält das Verwaltungsgericht in einem konkreten Fall erstmals fest, dass selbst klassifizierte Informationen des Nachrichtendienstes der Öffentlichkeit teilweise zugänglich gemacht werden müssen. Andererseits machen die Richter auch klar, dass trotz des Öffentlichkeitsprinzips wichtige Staatsgeheimnisse geschützt bleiben.
Bis jetzt sehen dies die Regierung und Teile des Parlaments anders: Sie wollen den Nachrichtendienst vom Öffentlichkeitsgesetz dispensieren. Aufgegleist ist die Lizenz zum Schweigen im Entwurf zu Nachrichtendienstgesetz, der gegenwärtig im Parlament anhängig ist. Der Nachrichtendienst habe die Erfahrung gemacht, «dass der besondere Schutzbedarf der nachrichtendienstlichen Informationen nur ungenügend mit dem Transparenzgedanken des BGÖ vereinbar ist», argumentiert der Bundesrat bei seinem Antrag ans Parlament.
Dieses Argument widerlegt das Bundesverwaltungsgericht nun mit seinem Urteil. Es hat das Recht der Öffentlichkeit auf Transparenz und das Bedürfnis des Nachrichtenndienstes nach Geheimhaltung sorgfältig abgewogen und kommt zu einem eindeutigen Schluss: Selbst in empfindlichen Regionen der Verwaltung funktioniert das Öffentlichkeitspinzip.




















