Dienstag, 28. Oktober 2014 |
18:42 Uhr
Von Martin Stoll. Eine Mehrheit der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK) spricht sich für weniger Transparenz beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) aus. Die Agenten der Schweiz sollen vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen werden.

Versucht mit fadenscheinigen Argumenten Transparenz zu verhindern: NDB-Chef Markus Seiler (RDB/Remo Nägel)
Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll dem Schweizer Geheimdienst in Zukunft das Anzapfen von Telefonen und Computern erlaubt werden. In der vorberatenden SIK des Nationalrates setzte das heftige Diskussionen ab. In der Kommission umstritten war auch der vom Bundesrat beantragte Ausschluss des NDB vom Öffentlichkeitsprinzip. Überraschend billigt die Kommission dem NDB jetzt ein Agieren im Dunkeln zu. Trotz einem Antrag der Rechtskommission strich die SIK den Anti-Transparenz-Artikel nicht aus dem Gesetz.
Offenbar liessen sich die Sicherheitspolitiker vom Bericht des Bundesrats beeindrucken. Darin trägt die Regierung dick auf: Gesuchsteller hätten in der Vergangenheit Dossiers über Nachrichtendienstoperationen ausländischer Partnerdienste verlangt. «Mit Rücksicht auf die beteiligten Personen oder Partnerdienste musste der NDB die Einsicht in Beschaffungs- und Partnerdienstdossiers jeweils ablehnen», heisst es im Bericht. So wollte die Regierung dem Parlament weis machen, «dass der besondere Schutzbedarf der nachrichtendienstlichen Informationen nur ungenügend mit dem Transparenzgedanken des BGÖ vereinbar ist.» Mehr…
Montag, 23. Juni 2014 |
21:08 Uhr
Von Martin Stoll. Der neue Direktor der Finanzkontrolle des Bundes stellt sich hinter das Öffentlichkeitsgesetz. Mit einer überraschenden Kehrtwende sendet er wichtige Signale an Verwaltungseinheiten, die sich vom Transparenzgesetz verabschieden möchten.

Wird in Zukunft systematisch alle Berichte publizieren, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind: EFK-Direktor Michel Huissoud.
Die Wogen gingen hoch, nachdem im vergangenen Herbst ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) publik geworden war. Die Finanzprüfer des Bundes hatten festgestellt, dass das Bundesamt für Strassen mit der Entwicklung des Informatiksystem MISTRA Millionen Steuergelder in den Sand gesetzt hatte. Öffentlich kritisierte Nationalrat und IT-Unternehmer Ruedi Noser das Debakel: «Wer in der Privatwirtschaft solche Fehler macht, geht in Konkurs».
Kurios mutete danach an, dass sich die Finanzdelegation des Parlaments, welche für die Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes des Bundes verantwortlich ist, einzig daran störte, dass der Befund der EFK öffentlich diskutiert wurde. «Dem offenen, vertrauensvollen Verhältnis zwischen Prüfer und Geprüftem kommt im Interesse einer wirkungsvollen Finanzaufsicht grosse Bedeutung zu», lamentierten die Parlamentarier im April in ihrem Jahresbericht. Ausdrücklich begrüssten sie, dass das Öffentlichkeitsgesetz einer Überprüfung unterzogen wird und plädierten für eine Kontrolle unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Doch inzwischen hat ein grundlegender Meinungsumschwung stattgefunden. Mehr…
Mittwoch, 7. Mai 2014 |
17:41 Uhr

Die Bundesbehörden haben den Sprung vom Geheimhaltungs- zum Öffentlichkeitsprinzip noch nicht geschafft: Statistisches Amt 1944 (Foto:RDB/ATP/Grisel)
Von Bertil Cottier. Wo steht der Bund heute bei der Umsetzung der Öffentlichkeitsprinzips? Für Öffentlichkeitsgesetz.ch würdigt Bertil Cottier, Mitverfasser des Kommentars zum Öffentlichkeitsgesetz, die Praxis der Bundesverwaltung.
Vor zehn Jahren verabschiedete das Bundesparlament das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ). Der Bundesrat, der eine Lähmung der Verwaltung befürchtete, war unter Zugzwang geraten. Doch hätte sich eine Reihe von Parlamentariern nicht lautstark für einen Paradigmenwechsel bei der Geheimhaltung eingesetzt, würde die Schweiz heute zu den letzten Ländern Europas gehören, die ihren Bürgern das Recht auf Einblick in behördliche Tätigkeiten verweigern. Nur: Hat sich das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten auch wirklich durchgesetzt?
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Sonntag, 17. März 2013 |
07:03 Uhr
Von Martin Stoll. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) verlangt mehr Ermittlungskompetenzen für weniger Transparenz: Er möchte sich weitgehend vom Öffentlichkeitsgesetz dispensieren lassen.

«Zum Teil beträchtlicher Aufwand»: Der Nachrichtendienst behandelte in drei Jahren fünf Gesuche - und lehnte alle ab. (Foto: Keystone)
Das neue Nachrichtendienstgesetz, das der Bundesrat vor Wochenfrist in die Vernehmlassung gab, sieht einen deutlichen Ausbau der Überwachungskompetenzen vor. Der Schweizer Geheimdienst soll in Zukunft in Computer eindringen, Telefone im Inland überwachen und bei Cyber-Attacken aktiv zurückschlagen können. Von der Öffentlichkeit bislang unbemerkt blieb: Der Dienst will nicht nur mehr Kompetenzen, sondern auch deutlich weniger Transparenz.
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Sonntag, 19. Juni 2011 |
22:10 Uhr
Von Martin Stoll. Das Öffentlichkeitsgesetz ist in Schweizer Amtsstuben noch nicht angekommen. Das zeigt der Transparenztest von Öffentlichkeitsgesetz.ch und SonntagsZeitung.

«Terminkalender absolut vertraulich»: Abgewimmelt im Vorzimmer von Justizministerin Simonetta Sommaruga. (Foto: Keystone)
Im April und Mai 2011 wandte sich Hans Walter L., Präsident einer «Aktion für eine effiziente Verwaltung», an 53 Amtsstellen der Bundesverwaltung: «Wir sind engagierte Bürgerinnen und Bürger. Unser Anliegen ist es, dass unser Land mit einer effizienten Verwaltung ausgerüstet ist.»
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