Koordinierte Rückzieher sind nicht gültig

Das Bundesamt für Justiz sagte Ja zu Akteneinsicht, er Nein: Michael Ambühl, der bis Ende Oktober das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen leitete. (Foto: RDB/Sobli/Ueli Hiltpold)
Von Hansjürg Zumstein. Die Bundesverwaltung ist dazu übergegangen, Akteneinsichtsgesuche von Medienschaffenden zu «koordinieren». Jetzt hält der Öffentlichkeitsbeauftragte in einer Leitempfehlung fest: die Behördenkoordination darf sich nicht «zulasten der gesuchstellenden Person» auswirken
Im Zusammenhang mit dem US-Steuerstreit habe ich beim Bundesamt für Justiz (BJ) ein Einsichtsgesuch für Dokumente einer genau definierten Zeitperiode und für ein recht genau umschriebenes Thema gestellt. Vierzehn Tage nach meiner Gesuchseingabe stimmte das BJ meinem Antrag auf Akteneinsicht zu und erklärte, die Dokumente seien in Bern einsehbar. Doch kurz vor dem Termin kam dann der Rückzieher: Die Ämterkonsultation habe gezeigt, dass nicht das BJ zuständig sei, sondern das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). Das SIF sei sowieso für alle Fragen rund um den US-Steuerstreit zuständig, unabhängig davon, wer das Dokument verfasst habe. Und wenig überraschend: Das SIF lehnte das Einsichtsgesuch ab.