Tag: Finma

Auch die Finma gehört unters Öffentlichkeitsgesetz

Die Überwacher des Schweizer Finanzplatzes agieren weitgehend im Dunkeln: Geschäftsmann am Zürcher Paradeplatz. (Foto Gaetan Bally/Keystone)

Von Martin Stoll und Eva Hirschi. Die Kontrolleure des Schweizer Finanzplatzes operieren weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie sind vom Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes ausgenommen. Diese Sonderstellung wird von Rechtswissenschaftlern seit Jahren kritisiert.

Am 1. November kommt die UNO-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, zu einem offiziellen Besuch in die Schweiz. Grund sind rechtliche Hürden, an denen Medienschaffende bei Recherchen regelmässig scheitern – unter anderem am Sonderstatus der Finanzmarktaufsicht Finma, die ohne triftigen Grund vom Öffentlichkeitsgesetz des Bundes (BGÖ) ausgenommen ist. 

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Geschützte Akten: Wenigstens sind jetzt die Listen publik

Dokumententresore im Bundesarchiv: Hier werden gesperrte Akten aufbewahrt. (Foto Engeler/Keystone)

Von Julia Rippstein. Auf Druck der Öffentlichkeit schafft das Bundesarchiv Transparenz über Akten, die für 50 und mehr Jahre weggesperrt werden. Eine entsprechende Liste soll künftig halbjährlich publiziert werden. 

Wiederholt verlangte Öffentlichkeitsgesetz.ch gemeinsam mit der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte (SGG) die Liste der archivierten Verwaltungsakten, die von Bundesstellen wegen schutzwürdigen Interessen unter eine verlängerte Schutzfrist gestellt sind. Gemäss Artikel 12.2 des Archivgesetzes sind diese nicht öffentlich.

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Koordinierte Rückzieher sind nicht gültig

Das Bundesamt für Justiz sagte Ja zu Akteneinsicht, er Nein: Michael Ambühl, der bis Ende Oktober das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen leitete. (Foto: RDB/Sobli/Ueli Hiltpold)

Von Hansjürg Zumstein. Die Bundesverwaltung ist dazu übergegangen, Akteneinsichtsgesuche von Medienschaffenden zu «koordinieren». Jetzt hält der Öffentlichkeitsbeauftragte in einer Leitempfehlung fest: die Behördenkoordination darf sich nicht «zulasten der gesuchstellenden Person» auswirken

Im Zusammenhang mit dem US-Steuerstreit habe ich beim Bundesamt für Justiz (BJ) ein Einsichtsgesuch für Dokumente einer genau definierten Zeitperiode und für ein recht genau umschriebenes Thema gestellt. Vierzehn Tage nach meiner Gesuchseingabe stimmte das BJ meinem Antrag auf Akteneinsicht zu und erklärte, die Dokumente seien in Bern einsehbar. Doch kurz vor dem Termin kam dann der Rückzieher: Die Ämterkonsultation habe gezeigt, dass nicht das BJ zuständig sei, sondern das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). Das SIF sei sowieso für alle Fragen rund um den US-Steuerstreit zuständig, unabhängig davon, wer das Dokument verfasst habe. Und wenig überraschend: Das SIF lehnte das Einsichtsgesuch ab.

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«Der Sonntag» stellt geheimen Finma-Bericht online

Von Thomas Knellwolf. Es ist ein eher seltener Vorgang in der Schweizer Medienlandschaft: Die Zeitung «Der Sonntag» stellt ein Dokument online, das nicht öffentlich zugänglich ist.

 

Nicht für die Öffentlichkeit bestimmt: Details zur Banken-Pleite. (Foto: Keystone)

Auf 39 Seiten stellt die schweizerische Finanzmarktaussicht Finma ihre Untersuchungsergebnisse zur Pleite der Bank Lehman Brothers dar. Die Redaktion publiziert den Bericht integral auf ihrer Homepage.

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