Montag, 29. April 2024 |
12:00 Uhr

Eigentlich ist die Verwaltung verpflichtet, Geschäfte lückenlos zu dokumentieren. (Foto: Christian Beutler/Keystone)
KOMMENTAR Das Thema wirkt trocken. Es geht um Administration und Bürokratie. Doch für die Umsetzung der Verwaltungstransparenz und auch für die Geschichtsschreibung ist es wichtig: Es geht um die Frage, wie Verwaltungen ihre Dokumente ablegen.
In Schweden, wo das Öffentlichkeitsprinzip 1766 geboren wurde, suchten Bürgerinnen und Bürger die Räume der Verwaltung auf. Hier begutachteten sie die Registraturen und nahmen Einblick in die Akten. Die papiernen Aktenablagen von damals sind heute die digitalen Geschäftsverwaltungssysteme. Sie sind das Rückgrat der Arbeit der Verwaltung.
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Mittwoch, 24. April 2024 |
10:39 Uhr

Muss sich in die Akten schauen lassen: Finanzministerin Keller-Sutter (Foto: Peter Schneider/Keystone)
Von Martin Stoll. Pauschal verweigerten die Juristen von Finanzministerin Karin Keller-Sutter den Zugang zu Listen mit Dokumenten der CS-Notfusion. Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes empfiehlt jetzt, die Auszüge aus dem Aktenverwaltungs-System zugänglich zu machen.
Als der Bundesrat am 19. März 2023 die Not-Übernahme der Credit Suisse durch die UBS bekannt gab, stand die Verwaltung auch vor einem immensen Aktenberg. Das Generalsekretariat des Finanzdepartements (GS-EFD) arbeitete noch im Mai daran, sich einen Überblick über die angefallenen Dokumente zu verschaffen. «Die Arbeiten werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen», lässt die Kommunikationsabteilung des Departements ausrichten.
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