Innert Stunden Zugang zu brisanten Informationen
Von Martin Stoll. Wegen Zweifel an seiner Unabhängigkeit trat der Chefprüfer der Schweizer AKW’s, der Bauingenieur Peter Hufschmied, Anfang Mai 2011 in den Ausstand. Der Präsident des Ensi-Rates hatte seinem eigenen Gremium verheimlicht, dass er sich von einem AKW-Konzern zahlen lässt.

Ensi-Rat-Präsident Hufschmied. Foto: Keystone
Belegen liess sich der brisante Fakt dank Auszügen aus Sitzungsprotokollen, welche die SonntagsZeitung gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz vom Rat des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats heraus verlangt hatte. Innerhalb eines Tages kamen wir in den Besitz der Protokollauszüge.
Die Protokoll-Passagen belegen, dass Hufschmied die Regeln des Gremiums, dem er vorstand, missachtet hatte. Der Ensi-Rats-Präsident hatte ein bezahltes Mandat bei der Firma Sol-E Suisse, einer 100-prozentige Tochtergesellschaft der Mühleberg-Betreibern BKW, nicht offengelegt. Er unterliess eine Information seiner Ratskolleginnen und -kollegen, obwohl oder weil ihm der Rat zwei Jahren zuvor ein gleichen bezahlten Auftrag untersagt hatte.
Die Protokolle sind weiter Zeugnis eines fragwürdigen Umgangs der AKW-Betreiber mit ihrer Kontrollbehörde. Diese hatten offensichtlich versucht, die obersten AKW-Prüfer «anzufüttern». Die Planungsgesellschaft Resun, die für die Energiekonzerne Alpiq, Axpo und BKW in der Schweiz zwei neue AKW bauen wollte, versuchte einen Beratervertrag mit Horst-Michael Prasser abzuschliessen. Prasser ist Professor für Kernenergiesysteme an der ETH Zürich und sitzt im Ensi-Rat. Er sollte für Resun Expertisen für die neuen AKW erstellen. Das ist unverschämt, denn das Ensi ist gleichzeitig zuständig für die Bewilligung neuer Werke. Prasser wies diese offensichtliche Flirt-Attacke der Nuklearindustrie nicht zum vornherein zurück, sondern liess das Gremium entscheiden. Dieses sagte dann immerhin entschieden Nein.
Das Öffentlichkeitsgesetz half bei der Flurbereinigung
Dass das Öffentlichkeitsgesetz Dokumente innert Stunden auf den Tisch befördert, ist laut Gesetz grundsätzlich möglich. Die Ämter sind verpflichtet, auf die «besonderen Bedürfnisse»von Medienschaffenden einzugehen. In der Praxis ignorieren die Ämter diese Bestimmung oft. In konkreten Fall war dies anders: Nachdem die SontagsZeitung enthüllt hatte, dass die Mühleberg-Betreiberin BKW drei bis vier Millionen Franken ins Tropenhaus Frutigen, ein Projekt von Ensi-Rats-Präsident Hufschmied, eingeschossen hatte, waren entscheidende Kräfte im Ensi-Rat an rascher Transparenz und einer Bereinigung der Situation interessiert. Dabei war das Öffenlichkeitsgesetz offensichtlich eine willkommene Hilfe. Fakt ist: Der Präsident, der sein eigenes Gremium hintergangen hatte, musste zwei Tage nach der Publikation der SonntagsZeitungs-Geschichte in den Ausstand treten. Die publik gewordenen Dokumente beschleunigten die Flurbereinigung.
Dass die Informationen innert Tagesfrist offen gelegt werden konnten, hat auch damit zu tun, dass wir zu einem Kompromisses bereit waren: Wir verzichteten auf die Herausgabe der ganzen Protokolle und verlangten lediglich Auszüge. Die Prüfung der gesamten Protokolle auf sicherheitsrelevante Aspekte (Terrorismusabwehr) oder andere Ausschlussgründe (Geschäftsgeheimnisse) hätte wohl Tage und Wochen in Anspruch genommen. Mein Fazit aus der Geschichte: Wo ein Wille ist, ist dank dem Öffentlichkeitsgesetz oft ein Weg – und Verhandlungen über eine teilweise, dafür rasche Herausgabe von Dokumenten können sich lohnen.




















