Mittwoch, 10. Februar 2016 |
12:07 Uhr
Von Martin Stoll. Kaum ein Amt foutiert sich so um das Öffentlichkeitsgesetz, wie Armasuisse. Erneut stellte der Öffentlichkeitsbeauftragte fest, dass die Rüstungsbeschaffer Transparenzregeln des Bundes falsch anwenden.

Transparenzgesetz nicht im Griff: Rüstungschef Martin Sonderegger. (Foto: Armasuisse)
Im neusten Fall verweigerte Armasuisse die Herausgabe von Amtsdokumenten, weil in Uster (ZH) ein Referendum über die Zukunft einer Armeeliegenschaft ansteht. Die Dokumente müssten laut Gesetz nicht herausgegeben werden, weil der politische Entscheid noch nicht gefallen und der Meinungsbildungsprozess tangiert sei, argumentierte das Amt.
Nicht zum ersten Mal erteilte der Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) dem Bundesamt für Rüstungsbeschaffung eine Nachhilfelektion: Zurückbehalten werden könnten Dokumente nur, wenn der Entscheid einer Behörde ausstehe – aber nicht derjenige des Volks. Das Öffentlichkeitsprinzip bezwecke ja gerade die politische Meinungsbildung von Bürgerinnen und Bürgern auch im Vorfeld einer Abstimmung.
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Mittwoch, 30. Dezember 2015 |
09:19 Uhr
Von Martin Stoll. In Streitfällen korrigierte der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes im letzten Jahr sehr oft die zurückhaltende Zugangspraxis der Verwaltung: In drei Vierteln der Fälle bekamen Medienschaffende und andere Gesuchsteller ganz oder teilweise Recht, wenn sie sich gegen einen abschlägigen Verwaltungsentscheid wehrten.

Nur wer bellt, kommt zu seinem Recht: Die Verwaltung entscheidet oft gegen Transparenz und wendet das Öffentlichkeitsprinzip fahrig an. (Foto: RDB/Daniel Ammann)
Eine Auswertung aller vom Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) 2015 abgeschlossenen Schlichtungsfälle zeigt ein deutliches Bild. Von 55 abgegebenen Empfehlungen gab der EDÖB 41 Medienschaffenden, Privatpersonen oder Interessenvertretern ganz oder teilweise Recht. Dabei behandelte die Transparenz-Schlichtungsstelle des Bundes im letzten Jahr so viele Fälle wie noch nie.
Dauerkunden bei der Schlichtungsstelle waren 2015 das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die drei Ämter machten fast einen Drittel der behandelten Dossiers aus.
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Donnerstag, 10. Dezember 2015 |
13:08 Uhr

Muss seine Termine offenlegen: Der ehemalige Rüstungschef Ulrich Appenzeller (links) im Bundeshaus. (Bild: Alessandro della Valle/Keystone)
Von Martin Stoll. Der Terminkalender des ehemaligen Schweizer Rüstungschefs ist ein amtliches Dokument und deshalb öffentlich zugänglich. In einem Rechtsstreit, der von Öffentlichkeitsgesetz.ch finanziell unterstützt wurde, bekam der Antragssteller vom Bundesverwaltungsgericht auf der ganzen Linie Recht.
Der Journalist Titus Plattner mailte Kaj-Gunnar Sievert, Mediensprecher von Armasuisse, am 26. Mai 2014 eine Anfrage, die das Amt bis heute beschäftigt hat. Zwei Tage bevor Verteidigungsminister Ueli Maurer seinen Rüstungschef in die Wüste schickte, wollte er mehr über die Amtsführung von Ulrich Appenzeller wissen. Plattner berief sich auf das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes und verlangte den Terminkalender des Rüstungschefs der letzten zwei Jahre.
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Sonntag, 24. Februar 2013 |
23:50 Uhr

Sofortmassnahmen angeordnet: Armasuisse-Chef Ulrich Appenzeller mit Bundesrat Ueli Maurer. (Foto: Keystone)
Von Martin Stoll. Armasuisse boykottierte wiederholt das Öffentlichkeitsgesetz. Jetzt wurden die Rüstungsbeschaffer des Bundes gerüffelt.
Seit sechseinhalb Jahren ist die Bundesverwaltung gesetzlich zur Transparenz verpflichtet. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, in denen sich Verwaltungsstellen in krasser Weise um die Transparenzregeln foutieren. Der neuste Fall kommt von Armasuisse, der Rüstungsstelle des Bundes. Diese verwaltet im Auftrag der Öffentlichkeit für Milliarden Immobilien und kauft jedes Jahr für viel Steuergeld Rüstungsgüter ein. Die Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) scheint das Amt wenig zu interessieren.
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Dienstag, 25. September 2012 |
08:10 Uhr
Von Florian Imbach. Ende August bekam ich Post. Post vom Büro des eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten. Ein Mitarbeiter des Büros informierte mich mit einem zweiseitigen Schreiben, dass ein von mir angestossenes Verfahren nun eingestellt sei. Verfahren? Um was ging es da noch mal?

Auch die umstrittene Beschaffung des Gripen gab in der Rüstungskommission zu reden. (Foto: Keystone)
Im Mai dieses Jahres, der Rest der Schweiz freute sich über den ausserordentlich warmen Frühling, verlangte ich von der Rüstungsbehörde Armasuisse Einsicht in das Protokoll der letzten Sitzung der Rüstungskommission. Da ich nach der gesetzlichen Frist von 20 Tagen keine Antwort bekam und auch nach einer von mir gesetzten Nachfrist nichts hörte, stellte ich einen Schlichtungsantrag beim Öffentlichkeitsbeauftragten.
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