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Wer sich für Transparenz wehrt, bekommt oft Recht

Von Martin StollIn Streitfällen korrigierte der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes im letzten Jahr sehr oft die zurückhaltende Zugangspraxis der Verwaltung: In drei Vierteln der Fälle bekamen Medienschaffende und andere Gesuchsteller ganz oder teilweise Recht, wenn sie sich gegen einen abschlägigen Verwaltungsentscheid wehrten.

 (Foto: RDB/Daniel Ammann) Nur wer bellt, kommt zu seinem Recht: Die Verwaltung entscheidet oft gegen Transparenz und wendet das Öffentlichkeitsprinzip fahrig an. (Foto: RDB/Daniel Ammann)

Eine Auswertung aller vom Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) 2015 abgeschlossenen Schlichtungsfälle zeigt ein deutliches Bild. Von 55 abgegebenen Empfehlungen gab der EDÖB 41 Medienschaffenden, Privatpersonen oder Interessenvertretern ganz oder teilweise Recht. Dabei behandelte die Transparenz-Schlichtungsstelle des Bundes im letzten Jahr so viele Fälle wie noch nie.

Dauerkunden bei der Schlichtungsstelle waren 2015 das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die drei Ämter machten fast einen Drittel der behandelten Dossiers aus.

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Richter erlauben Blick in die Agenda des Rüstungschefs

Muss seine Termine offenlegen: Der ehemalige Rüstungschef Ulrich Appenzeller (links) im Bundeshaus. (Bild: Alessandro della Valle/Keystone) Muss seine Termine offenlegen: Der ehemalige Rüstungschef Ulrich Appenzeller (links) im Bundeshaus. (Bild: Alessandro della Valle/Keystone)

Von Martin Stoll. Der Terminkalender des ehemaligen Schweizer Rüstungschefs ist ein amtliches Dokument und deshalb öffentlich zugänglich. In einem Rechtsstreit, der von Öffentlichkeitsgesetz.ch finanziell  unterstützt wurde, bekam der Antragssteller vom Bundesverwaltungsgericht auf der ganzen Linie Recht.

 

 

Der Journalist Titus Plattner mailte Kaj-Gunnar Sievert, Mediensprecher von Armasuisse, am 26. Mai 2014 eine Anfrage, die das Amt bis heute beschäftigt hat. Zwei Tage bevor Verteidigungsminister Ueli Maurer seinen Rüstungschef in die Wüste schickte, wollte er mehr über die Amtsführung von Ulrich Appenzeller wissen. Plattner berief sich auf das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes und verlangte den Terminkalender des Rüstungschefs der letzten zwei Jahre.  

 

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Keine Lust auf lästige Regeln

Sofortmassnahmen angeordnet:  Armasuisse-Chef Ulrich Appenzeller mit Bundesrat Ueli Maurer. (Foto: Keystone)

Von Martin Stoll. Armasuisse boykottierte wiederholt das Öffentlichkeitsgesetz. Jetzt wurden die Rüstungsbeschaffer des Bundes gerüffelt.

Seit sechseinhalb Jahren ist die Bundesverwaltung gesetzlich zur Transparenz verpflichtet. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, in denen sich Verwaltungsstellen in krasser Weise um die Transparenzregeln foutieren. Der neuste Fall kommt von Armasuisse, der Rüstungsstelle des Bundes. Diese verwaltet im Auftrag der Öffentlichkeit für Milliarden Immobilien und kauft jedes Jahr für viel Steuergeld Rüstungsgüter ein. Die Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) scheint das Amt wenig zu interessieren.

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Fristenloses Öffentlichkeitsgesetz

 

Von Florian Imbach. Ende August bekam ich Post. Post vom Büro des eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten. Ein Mitarbeiter des Büros informierte mich mit einem zweiseitigen Schreiben, dass ein von mir angestossenes Verfahren nun eingestellt sei. Verfahren? Um was ging es da noch mal?

Auch die umstrittene Beschaffung des Gripen gab in der Rüstungskommission zu reden. (Foto: Keystone)

Im Mai dieses Jahres, der Rest der Schweiz freute sich über den ausserordentlich warmen Frühling, verlangte ich von der Rüstungsbehörde Armasuisse Einsicht in das Protokoll der letzten Sitzung der Rüstungskommission. Da ich nach der gesetzlichen Frist von 20 Tagen keine Antwort bekam und auch nach einer von mir gesetzten Nachfrist nichts hörte, stellte ich einen Schlichtungsantrag beim Öffentlichkeitsbeauftragten.

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Bundesverwaltung im Test: Nur 4 von 53 reagierten richtig

Von Martin Stoll. Das Öffentlichkeitsgesetz ist in Schweizer Amtsstuben noch nicht angekommen. Das zeigt der Transparenztest von Öffentlichkeits­gesetz.ch und SonntagsZeitung.

«Terminkalender absolut vertraulich»: Abgewimmelt im Vorzimmer von Justizministerin Simonetta Sommaruga. (Foto: Keystone)

Im April und Mai 2011 wandte sich Hans Walter L., Präsident einer «Aktion für eine effiziente Verwaltung», an 53 Amtsstellen der Bundesverwaltung: «Wir sind engagierte Bürgerinnen und Bürger. Unser Anliegen ist es, dass unser Land mit einer effizienten Verwaltung ausgerüstet ist.»

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