Tag: ETHZ

Die «Republik» gewinnt den Prix Transparence 2021

Für die Meinungsbildung wichtige Informationen»: Tech-Journalistin Fichter.

Von Martin Stoll. Mit amtlichen Dokumenten rekonstruierte sie bundesinterne Diskussionen über eine Privatisierung der elektronischen Identität und deckte Strippenzieher auf. Dafür wird die Journalistin Adrienne Fichter mit dem Prix Transparence 2021 ausgezeichnet.

Schweizer Medienschaffende realisierten auch im letzten Jahr gestützt auf Behördendokumente wichtige Recherchen: Sie benannten Sportvereine, die übermässig von Corona-Hilfe profitierten oder enthüllten, dass der Bund für Hunderte Millionen ein mangelhaftes Funknetz beschaffte. Zur besten Transparenzstory des Jahres 2021 kürte eine Fachjury den Beitrag der «Republik» zur elektronischen Identität (E-ID).

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Jetzt versucht es die ETH mit überrissenen Gebühren

Trotz klaren Signalen des Öffentlichkeitsbeauftragten aus der Politik und des Bildungssteuerungs-Organ des Bundes sträubt sich die ETH-Bibliothek gegen Transparen (Foto: ETHZ) Trotz klaren Signalen aus der Politik sträubt sich die ETH-Bibliothek gegen Transparenz. (Foto: ETHZ)

Von Christian Gutknecht. Obwohl Bildungs-Staatssekretär Mauro Dell’Ambrogio Kostentransparenz bei Wissenschaftspublikationen verlangt, behindert die ETH-Bibliothek die angestrebte Transparenz mit hohen Gebührenforderungen. Für den Zugang zu den Rechnungen von Grossverlagen verlangt sie 4000 Franken.

Nach fünf gewonnen Rekursen (ETH-Bereich, Uni Bern, Uni Genf, ZHAWZB Zürich) ist klar: Vertraulichkeitsklauseln zwischen Behörden und Wissenschaftsverlagen können das Öffentlichkeitsprinzip nicht absolut aushebeln. Zudem gelten Ausgaben einer Behörde nicht als Geschäftsgeheimnisse der Anbieter.

Trotzdem dauert mein vor zwei Jahren gestarteter Versuch noch immer an. Es ist nicht einfach, die Zahlungen von Schweizer Hochschulbibliotheken an die grössten Wissenschaftsverlage in Erfahrung zu bringen.

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Wer sich für Transparenz wehrt, bekommt oft Recht

Von Martin StollIn Streitfällen korrigierte der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes im letzten Jahr sehr oft die zurückhaltende Zugangspraxis der Verwaltung: In drei Vierteln der Fälle bekamen Medienschaffende und andere Gesuchsteller ganz oder teilweise Recht, wenn sie sich gegen einen abschlägigen Verwaltungsentscheid wehrten.

 (Foto: RDB/Daniel Ammann) Nur wer bellt, kommt zu seinem Recht: Die Verwaltung entscheidet oft gegen Transparenz und wendet das Öffentlichkeitsprinzip fahrig an. (Foto: RDB/Daniel Ammann)

Eine Auswertung aller vom Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) 2015 abgeschlossenen Schlichtungsfälle zeigt ein deutliches Bild. Von 55 abgegebenen Empfehlungen gab der EDÖB 41 Medienschaffenden, Privatpersonen oder Interessenvertretern ganz oder teilweise Recht. Dabei behandelte die Transparenz-Schlichtungsstelle des Bundes im letzten Jahr so viele Fälle wie noch nie.

Dauerkunden bei der Schlichtungsstelle waren 2015 das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die drei Ämter machten fast einen Drittel der behandelten Dossiers aus.

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Das Öffentlichkeitsprinzip wirkt in der Hochschulpolitik

Unterschrieb umstrittenen Sponsorenvertrag: Patrick Aebischer, Präsident der ETH Lausanne. (Foto: RDB/SI/Kurt Reichenbach)

Von Marcel Hänggi. Für die Wissen-
schaftskommission des Nationalrats ist das Öffentlichkeitsprinzip heute «oberstes Gebot». Der freie Journalist Marcel Hänggi, der bei den Hoch-
schulen immer wieder Transparenz einforderte, schaut zurück. 

 

Nestlé hatte bei der Besetzung zweier Lehrstühle an der ETH Lausanne (EPFL) ein Vetorecht und redet bei der Vergabe von Projektgeldern am selben Institut mit.Das steht im Vertrag zwischen der Hochschule und dem Nahrungsmittelmulti, den ich mit einem BGÖ-Gesuchs «befreit» und am 8. Mai publiziert habe. Ob ein solcher Vertrag mit akademischer Unabhängigkeit vereinbar sei, will ich hier nicht diskutieren. Sicher ist, dass er weiter geht, als die EPFL bislang zuzugeben bereit war.

Der Vertrag stammt von 2006. Damals sagte mir die EPFL, Nestlé erhalte keine Mitspracherechte, weder was die Besetzung der Lehrstühle noch was die Forschungsinhalte angeht. Die EPFL war nicht die einzige Schweizer Universität, die mich belogen hat. Ich habe mit vier Schweizer Hochschulen ausführlicher über ihren Umgang mit privat (mit-) finanzierten Lehrstühlen gesprochen. Drei sagten mir die Unwahrheit, was ich zweimal dank den Öffentlichkeitsgesetzen, einmal zufällig erfahren habe.  Mehr…


Transparenz und ihre Grenzen im Wissenschaftsbetrieb

Auskunft über die Nebenjobs der Professoren: ETH Zürich (oben), ETH Lausanne (unten)

Von Marcel Hänggi. Zwei Monate, nachdem die Universität Zürich ihren Vertrag mit der UBS Foundation aufgrund des öffentlichen Drucks publiziert hat, hat der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) entschieden: Auch die beiden ETH müssen Verträge über Lehrstuhlsponsorings offen legen. Und sie müssen bekannt geben, welchen Nebenbeschäftigten ihre Professorinnen und Professoren nachgehen.

Wie viel Transparenz braucht Forschung – und wie viel verträgt sie?

In einer Empfehlung kam der EDÖB kürzlich zum Schluss, dass das BGÖ auch Forschungsgeheimnisse – konkret: Skizzen von Forschungsvorhaben und Namen von Reviewern – schütze, obwohl der Begriff «Forschungsgeheimnis» im Gesetz nicht vorkommt. Aber ist es auch legitim, geheim zu halten, wer die Forschung an öffentlichen Institutionen finanziert und was für Interessenbindungen Forscherinnen und Forscher dieser Institutionen haben? Nein, sagen zwei Empfehlungen des EDÖB vom 26. und 27. Februar 2014.

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