Das Öffentlichkeitsprinzip wirkt in der Hochschulpolitik

Unterschrieb umstrittenen Sponsorenvertrag: Patrick Aebischer, Präsident der ETH Lausanne. (Foto: RDB/SI/Kurt Reichenbach)
Von Marcel Hänggi. Für die Wissen-
schaftskommission des Nationalrats ist das Öffentlichkeitsprinzip heute «oberstes Gebot». Der freie Journalist Marcel Hänggi, der bei den Hoch-
schulen immer wieder Transparenz einforderte, schaut zurück.
Nestlé hatte bei der Besetzung zweier Lehrstühle an der ETH Lausanne (EPFL) ein Vetorecht und redet bei der Vergabe von Projektgeldern am selben Institut mit.Das steht im Vertrag zwischen der Hochschule und dem Nahrungsmittelmulti, den ich mit einem BGÖ-Gesuchs «befreit» und am 8. Mai publiziert habe. Ob ein solcher Vertrag mit akademischer Unabhängigkeit vereinbar sei, will ich hier nicht diskutieren. Sicher ist, dass er weiter geht, als die EPFL bislang zuzugeben bereit war.
Der Vertrag stammt von 2006. Damals sagte mir die EPFL, Nestlé erhalte keine Mitspracherechte, weder was die Besetzung der Lehrstühle noch was die Forschungsinhalte angeht. Die EPFL war nicht die einzige Schweizer Universität, die mich belogen hat. Ich habe mit vier Schweizer Hochschulen ausführlicher über ihren Umgang mit privat (mit-) finanzierten Lehrstühlen gesprochen. Drei sagten mir die Unwahrheit, was ich zweimal dank den Öffentlichkeitsgesetzen, einmal zufällig erfahren habe. Mehr…