Tag: Wissenschaftliche Institutionen
Freitag, 23. Januar 2015 | 09:10 Uhr

Wissenschaftliche Fachzeitschriften: Monopolmarkt mit Geheimverträgen
Von Marcel Hänggi. Zur Zeit läuft auf der Crowdfunding-Plattform wemakeit.ch eine Sammlung für Einsichtsbegehren an Schweizer Hochschulbibliotheken. Die Begehren sollen transparenter machen, wie die Schweizer Hochschulbibliotheken ihr Geld ausgeben.
Die Wissenschaftspublizistik ist ein spezielles Geschäft. Will ein Wissenschafter Karriere machen, muss er in der Lage sein, die Publikationen seiner Fachkollegen zu lesen. Eine Hochschulbibliothek kommt also gar nicht umhin, die wichtigen Zeitschriften zu abonnieren. Sie kann nicht auf eine günstigere Fachzeitschrift ausweichen, wenn ihr ein Abonnement zu teuer ist. Deshalb sind die Abonnementsgebühren keinem Wettbewerb ausgesetzt – und oftmals entsprechend horrend.
Wie viel zahlen die Schweizer Hochschulbibliotheken nun aber genau? Das wollte Christian Gutknecht als Privatperson wissen. Er fragte – und erhielt zur Antwort, dass man es ihm nicht sagen könne, denn die Verträge mit den großen Wissenschaftsverlagen enthielten Geheimhaltungsklauseln. Er stellte kantonale und eidgenössische Zugangsgesuche, gestützt auf die jeweiligen Öffentlichkeitsgesetze – und erhielt lauter Absagen. Einzig die Bibliothek der Università della Svizzera Italiana gewährte, was die anderen verweigerten: hier sind die Zahlen aus der Südschweiz. Mehr…
Dienstag, 13. Januar 2015 | 20:26 Uhr

Für sie gilt, trotz massiver Unterstützung mit öffentlichen Geldern, das Öffentlichkeitsprinzip nur bedingt: Wissenschaftler der Nationalen Forschungsprogramme. (Foto: Christoph Ort/Eawag)
Von Marcel Hänggi. Das BGÖ gilt für die Bundesverwaltung – aber wer genau gehört dazu? Diese Frage zu entscheiden, bedarf mitunter höchst spitzfindiger Argumentation, wie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt.
Im Grunde sagt schon der Titel des BGÖ – «Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung» –, an wen es sich richtet. Und so steht es auch im Gesetz, Art. 2, Abs. 1, Buchstabe a: «Dieses Gesetz gilt für die Bundesverwaltung.» Buchstaben b und c erweitern den Geltungsbereich dann noch auf verwaltungsexterne Einheiten, die Verwaltungsaufgaben wahrnehmen («soweit sie Erlasse oder erstinstanzlich Verfügungen (…) erlassen») sowie auf die Parlamentsdienste.
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Freitag, 05. September 2014 | 16:00 Uhr
Von Iwan Städler. Die Uni Zürich hat viel Steuergeld investiert, um im Fall Mörgeli den Bericht zu den Dissertationen nicht herausgeben zu müssen. Sie spannte selbst Staatsrechtler Rainer Schweizer ein. Doch die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen liess sich nicht beirren.

Im April 2013 verteidigt sich Christoph Mörgeli öffentlich in der Kontroverse um Dissertationen. (Foto: RDB/Sobli/Toni Lindroos)
Es war grobes Geschütz, das die «Rundschau» des Schweizer Fernsehens im März 2013 gegen Christoph Mörgeli auffuhr. Der einstige Konservator des medizinhistorischen Museums soll diverse Doktorarbeiten einfach durchgewinkt haben. Darauf liess die Uni Zürich den Vorwurf durch eine internationale Expertenkommission prüfen. Diese lieferte ihren Bericht am 5. Juli 2013 ab. Drei Monate lang hielt die Uni das Papier ganz unter dem Deckel. Dann veröffentlichte sie eine anderthalbseitige Medienmitteilung, in der sie ihre Interpretation des Berichts wiedergab. Das Papier selbst sowie die Namen der Gutachter hielt die Uni dagegen unter Verschluss.
Dagegen haben Marc Meschenmoser von der «Rundschau» und ich Beschwerde erhoben. Wir beriefen uns dabei aufs Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG), das kantonalzürcherische Pendant zum nationalen Öffentlichkeitsgesetz. Zu Recht, wie die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen nun entschieden hat. Es lägen «keine derart gewichtigen Interessen vor, welche die Herausgabe des Berichts Dissertationen verhindern könnten». Mehr…
Montag, 19. Mai 2014 | 20:09 Uhr

Unterschrieb umstrittenen Sponsorenvertrag: Patrick Aebischer, Präsident der ETH Lausanne. (Foto: RDB/SI/Kurt Reichenbach)
Von Marcel Hänggi. Für die Wissen-
schaftskommission des Nationalrats ist das Öffentlichkeitsprinzip heute «oberstes Gebot». Der freie Journalist Marcel Hänggi, der bei den Hoch-
schulen immer wieder Transparenz einforderte, schaut zurück.
Nestlé hatte bei der Besetzung zweier Lehrstühle an der ETH Lausanne (EPFL) ein Vetorecht und redet bei der Vergabe von Projektgeldern am selben Institut mit.Das steht im Vertrag zwischen der Hochschule und dem Nahrungsmittelmulti, den ich mit einem BGÖ-Gesuchs «befreit» und am 8. Mai publiziert habe. Ob ein solcher Vertrag mit akademischer Unabhängigkeit vereinbar sei, will ich hier nicht diskutieren. Sicher ist, dass er weiter geht, als die EPFL bislang zuzugeben bereit war.
Der Vertrag stammt von 2006. Damals sagte mir die EPFL, Nestlé erhalte keine Mitspracherechte, weder was die Besetzung der Lehrstühle noch was die Forschungsinhalte angeht. Die EPFL war nicht die einzige Schweizer Universität, die mich belogen hat. Ich habe mit vier Schweizer Hochschulen ausführlicher über ihren Umgang mit privat (mit-) finanzierten Lehrstühlen gesprochen. Drei sagten mir die Unwahrheit, was ich zweimal dank den Öffentlichkeitsgesetzen, einmal zufällig erfahren habe. Mehr…
Montag, 03. März 2014 | 19:00 Uhr

Auskunft über die Nebenjobs der Professoren: ETH Zürich (oben), ETH Lausanne (unten)
Von Marcel Hänggi. Zwei Monate, nachdem die Universität Zürich ihren Vertrag mit der UBS Foundation aufgrund des öffentlichen Drucks publiziert hat, hat der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) entschieden: Auch die beiden ETH müssen Verträge über Lehrstuhlsponsorings offen legen. Und sie müssen bekannt geben, welchen Nebenbeschäftigten ihre Professorinnen und Professoren nachgehen.
Wie viel Transparenz braucht Forschung – und wie viel verträgt sie?
In einer Empfehlung kam der EDÖB kürzlich zum Schluss, dass das BGÖ auch Forschungsgeheimnisse – konkret: Skizzen von Forschungsvorhaben und Namen von Reviewern – schütze, obwohl der Begriff «Forschungsgeheimnis» im Gesetz nicht vorkommt. Aber ist es auch legitim, geheim zu halten, wer die Forschung an öffentlichen Institutionen finanziert und was für Interessenbindungen Forscherinnen und Forscher dieser Institutionen haben? Nein, sagen zwei Empfehlungen des EDÖB vom 26. und 27. Februar 2014.
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