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Crans-Montana: Transparenz hätte Unglück wohl verhindert

40 Tote, über hundert Verletzte: Die Bevölkerung trauert um die Opfer der Brandkatastrophe in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana. (Foto: Jean-Christophe Bott/Keystone)

Von Urs P. Gasche. Hätten die Walliser Behörden ihre Kontrollberichte online stellen müssen, wäre ans Licht gekommen, dass die Gemeinde die Unglücks-Bar nicht jährlich kontrollierte. Jeder hätte nachsehen können, ob die Kontrolleure Schallschutzdecke und  Notausgänge kontrolliert haben.

Wahrscheinlicher noch: Die Gemeinde Crans-Montana hätte die Kontrollen regelmässig und ordnungsgemäss durchgeführt – im Wissen, dass die Berichte öffentlich sind. Auch die Barbetreiber hätten sich wahrscheinlich stärker an die Vorschriften gehalten, um keine Nachlässigkeiten publik werden zu lassen. Vielleicht hätten Medien sogar Ranglisten der sichersten Lokale veröffentlicht.

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«Keine Protokolle angefertigt»: Geheimnistuerei beim Bund

Verhandlungen über Milliarden für die Axpo: «Aufgrund der gebotenen Eile» nichts protokolliert.  (Foto: Michael Buholzer/Keystone)

 

Von Daniel Bütler. Die Bundesverwaltung muss ihre Unterlagen zugänglich machen. So verlangt es das Gesetz. Doch Beamte torpedieren das Öffentlichkeitsprinzip. Sie fällen wichtige Entscheide, ohne die Sitzungen zu protokollieren.

Beamte des Bundesamts für Energie  verhandelten im September des letzten Jahres zwei Tage lang mit Axpo-­Managern über ein Darlehen. Die Axpo erreichte ihr Ziel: Der Bund garantierte, dem grössten Schweizer Stromversorger im Fall einer finanziellen Notlage mit 4 Milliarden Franken unter die Arme zu greifen.
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Der Geheimdienst plante einen Angriff auf die Transparenz

Gerne ein Platz am Schatten: Sitz des Schweizer Geheimdienstes in Bern. (Foto: Peter Klaunzer/Keystone)

Von Martin Stoll. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) wollte sich von Transparenzpflichten dispensieren lassen. Nach der Intervention des Öffentlichkeitsbeauftragten krebste der Dienst zurück.

Mit einer Revision des Nachrichtendienst-Gesetzes verlangt der Schweizer Geheimdienst mehr Kompetenzen, um gewalttätig-extremistische Aktivitäten auskundschaften zu können. Bis jetzt nicht bekannt war: Der Dienst plante auch, weitgehend vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen zu werden. 

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Bundesverwaltung im Test: Nur 4 von 53 reagierten richtig

Von Martin Stoll. Das Öffentlichkeitsgesetz ist in Schweizer Amtsstuben noch nicht angekommen. Das zeigt der Transparenztest von Öffentlichkeits­gesetz.ch und SonntagsZeitung.

«Terminkalender absolut vertraulich»: Abgewimmelt im Vorzimmer von Justizministerin Simonetta Sommaruga. (Foto: Keystone)

Im April und Mai 2011 wandte sich Hans Walter L., Präsident einer «Aktion für eine effiziente Verwaltung», an 53 Amtsstellen der Bundesverwaltung: «Wir sind engagierte Bürgerinnen und Bürger. Unser Anliegen ist es, dass unser Land mit einer effizienten Verwaltung ausgerüstet ist.»

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