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Transparenz: Jetzt stockt die Bundesverwaltung endlich auf

Kriegt zwei neue Juristen: Öffentlichkeitsbeauftragter Hanspeter Thür. (Foto:Keystone)

Von Martin Stoll. Die Verwaltung will die Mängel bei der Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes beheben und stellt zwei zusätzliche Juristen ein. 

Praktisch nie konnte der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür in der Vergangenheit die im Öffentlichkeitsgesetz vorgeschriebenen Fristen für die Behandlung von Schlichtungsgesuchen einhalten. Zwischen April 2009 und Mai 2010 wurde er deshalb drei Mal vom Bundesverwaltungsgericht wegen Rechtsverweigerung gerügt.

Der offensichtliche Vollzugsnotstand rief im vergangenen September sogar die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments (GPK) auf den Plan. Sie forderte vom Bundesrat, dass den gesetzlichen Vorgaben und «damit den Beschlüssen des Parlaments in Bezug auf die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips die nötige Nachachtung verschafft wird.»

Noch vor wenigen Wochen zeigte sich der Bundesrat davon unbeeindruckt. Er wies einen Antrag um Erhöhung des Stellenetats des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ab. Nicht zum ersten Mal.

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Von Martin Stoll. Das Öffentlichkeitsgesetz ist in Schweizer Amtsstuben noch nicht angekommen. Das zeigt der Transparenztest von Öffentlichkeits­gesetz.ch und SonntagsZeitung.

«Terminkalender absolut vertraulich»: Abgewimmelt im Vorzimmer von Justizministerin Simonetta Sommaruga. (Foto: Keystone)

Im April und Mai 2011 wandte sich Hans Walter L., Präsident einer «Aktion für eine effiziente Verwaltung», an 53 Amtsstellen der Bundesverwaltung: «Wir sind engagierte Bürgerinnen und Bürger. Unser Anliegen ist es, dass unser Land mit einer effizienten Verwaltung ausgerüstet ist.»

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