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Wenig genutztes BGÖ: Das sind die Gründe

Transparenz in der Verwaltung: Laut der Studie erhielt das Thema während der Gesetzgebung nie ausreichend Medienaufmerksamkeit. (Foto: Keystone)

Von Marcel Hänggi. Gemessen an der Einwohnerzahl werden in der Schweiz 36-mal weniger Akteneinsichtsgesuche unter dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) gestellt als in Mexiko unter dem analogen Gesetz. Sarah Holsen und Martial Pasquier vom Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung (IDHEAP) in Lausanne haben die Gründe dafür untersucht.

Über achtzig Staaten kennen heute Informations-Freiheitsgesetze, analog zum schweizerischen BGÖ. Während Schweden seinen Bürgern bereits 1766 das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen garantierte, folgten die USA 200 Jahre später, eine grössere Anzahl Staaten in den 1970er und 1980er Jahren, die meisten aber erst im 21. Jahrhundert. Die Schweiz gehörte zu den letzten Staaten Europas, die das Öffentlichkeitsprinzip gesetzlich verankert haben.

Die verschiedenen Öffentlichkeitsgesetze ähneln sich im Grundsatz, ihre Nutzung aber unterscheidet sich von Land zu Land enorm. So gingen in Mexiko im Jahr 2010 1100 Akteneinsichtsgesuche pro Million Einwohner ein, in Kanada 1050 und in Grossbritannien 720, in der Schweiz dagegen nur 30 pro Million Einwohner [2011 und 2012 waren es rund 60 pro Million Einwohner/innen], in Deutschland gar nur 20. Woran liegt das?

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Schleier um die Beschaffungs- zahlen des Bundes lüftet sich

Von Christian Brönnimann. Die Fragestellung: Wie viel Geld geben die Departemente für kommerzielle Güter und Dienstleistungen aus, ohne die Aufträge öffentlich auszuschreiben? Der Hintergrund: Fälle wie die Affäre Ursprung oder die Reorganisation des Migrationsamts zeigen immer wieder, dass das Beschaffungsrecht leicht umgangen werden kann. Das Problem: Die Bundesverwaltung behandelt Beschaffungszahlen wie ein Staatsgeheimnis.

BGÖ-Anfrage brachte Klarheit: Das Finanzdepartement vergibt am häufigsten freihändig. (Foto: Keystone)

Mit schöner Regelmässigkeit prangern die Aufsichtsorgane die Beschaffungspraxis der Bundesverwaltung an. Einer der häufigsten Vorwürfe: Die Beamten vergeben zu viele Aufträge freihändig, obwohl ihr Umfang über dem zulässigen Schwellenwert liegt. Dass dabei das Beschaffungsrecht nicht immer eingehalten wird, hat die Finanzdelegation in ihrem letzten Tätigkeitsbericht festgehalten. Umso erstaunlicher ist es, dass die Behörden bislang darum herum kamen, ihre Beschaffungspraxis transparenter zu machen.

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Ein Drittel der Gesuche wurden bis jetzt abgelehnt

Die Zahl der Akteneinsichtsgesuche nach dem BGÖ lag 2011 so hoch wie noch nie. Die Mehrjahresstatistik zeigt, dass seit Bestehen des Informationsfreiheitsgesetzes fast ein Drittel (30 Prozent) der Gesuche abgelehnt wurde.

 

Öffentlichkeitsgesetz.ch wertete die beim Bund eingereichten Akteneinsichtsgesuche zwischen 2006 und 2011 aus.

Insgesamt wollten Bürgerinnen und Bürger, darunter viele Journalisten, bis Ende 2011 insgesamt 1502 mal Auskunft. Im Vergleich mit dem Ausland ist das immer noch wenig, auch wenn die Zahl der Gesuche 2011 mit 466 so hoch lag wie noch nie zuvor: In Grossbritannien werden pro Jahr über 40 000 Gesuche eingereicht.

Die Quote der abgelehnten Gesuche lag 2011 bei 27 Prozent, seit Inkrafttreten des BGÖ vor fünfeinhalb Jahren wurden 30 Prozent aller Gesuche abgelehnt.

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Keine Transparenz über Sicherheit im E-Voting

Vertreter der Publikation «Direkte Demokratie» wollten bei der Schweizerischen Bundeskanzlei Einblick in Dokumente über die Sicherheit von E-Voting. Das Anliegen wurde abgelehnt.

Keine Einsicht in Projektunterlagen: E-Voting Premiere 2004 in Genf. (Foto: Keystone)

Keine Einsicht in Projektunterlagen: E-Voting Premiere 2004 in Genf. (Foto: Keystone)

In der Folge ersuchten die Antragsteller beim zuständigen Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) um Schlichtung, wie dies das Öffentlichkeitsgesetz vorsieht. Kürzlich  fand die Schlichtungsverhandlung statt. Auch im Schlichtungsverfahren war die Bundeskanzlei nicht bereit, die gewünschte Transparenz beim E-Voting in der Schweiz zu schaffen.

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Der Bund probt die gläserne Verwaltung

Zugang zu den Informationen der Verwaltung: Bürger im Bundesarchiv in Bern. (Foto: Keystone)

Von Martin Stoll. Die Bundesverwaltung testet eine Informatik-Plattform, mit der – theoretisch – ein tiefer Blick in deren Akten möglich ist.

Das Projekt «Single Point of Orientation» (kurz: SPO) wurde im Auftrag des Bunderates von Andreas Kellerhals, dem Direktor des Bundesarchivs, entwickelt. Der Plan tönt spannend: In einer Datenbank sollen Hunderttausende Verwaltungsdokumente erfasst werden. Bürgerinnen und Bürger – so die schöne Idee – können das Verzeichnis online durchsuchen. Haben sie Interesse an einem Dokument oder Dossier, fordern sie es unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz direkt an. Die Amtsstelle prüft die Herausgabe des Dokuments dann im Detail.

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