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Der Bundesrat muss seine Transparenz-Politik erklären

Von Martin Stoll. Hat die Bundesverwaltung den Paradigmenwechsel zum Öffentlichkeitsprinzip vollzogen? Die Regierung muss sich im Nationalrat kritischen Fragen stellen.

«Hat die Verwaltung den Paradigmenwechsel zum Öffentlichkeitsprinzip vollzogen?», fragt Nationalrätin Nadine Masshardt. (Foto: RDB/Philippe Rossier)

Nachdem der Bundesrat den «Single Point of Orientation» – das Projekt für einen öffentlich zugänglichen Dokumenten-Katalog der Verwaltung – im Oktober für fünf Jahre auf Eis legte und so ein Bundesratsjahresziel für 2013 kurzerhand abgeschrieb, verlangt SP-Nationalrätin Nadine Masshardt jetzt von der Regierung Auskunft über seine Transparenz-Politik. «Wie beurteilt der Bundesrat das Grundrecht auf freien Informationszugang im Lichte der BGÖ-Rechtsprechung?», will sie in einer diese Woche eingereichten Interpellation vom Bundesrat wissen. Und: «Hat die Verwaltung den Paradigmenwechsel zum Öffentlichkeitsprinzip vollzogen?»

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«Panische Angst vor Transparenz»

Von Martin Stoll. Der «Single Point of Orientation» hätte für die Verwaltung ein Quantensprung in Sachen Transparenz sein können. Jetzt hat der Bundesrat das Vorhaben sistiert. Der interne Widerstand war zu gross.

Medienverantwortliche des Bundes befürchteten, dass Journalisten bald die «Öffnung aller Dossiers» fordern: Bundesratssprecher André Simonazzi (Foto: RDB/Ex-Press)

Die Regierung hatte der Bundesverwaltung 2008 das Transparenzprojekt verordnet. Nachdem das Öffentlichkeitsprinzip in Kraft gesetzt worden war, sollte das Volk wissen dürfen, welche Dokumente in den Aktenschränken der Verwaltung lagern. Konkret – so der Auftrag – sollten die Bundesbehörden eine Lösung für einen «zentralen Nachweis von amtlichen Dokumenten» vorschlagen, «welcher in einer zweiten Phase realisiert werden kann.»

Das Bundesarchiv, das auf die Verwaltung grosser Dokumentsensammlungen und Online-Kataloge spezialisiert ist, konzipierte eine zentrale Datenbank, auf der Bundesdokumente gesucht und per Mausklick angefordert werden können. Mit der Online-Datenbank «Single Point of Orientation» (kurz: SPO) wäre die Schweiz  zu einem Transparenz-Musterknaben geworden. Doch diese Woche entschied der Bundesrat auf Antrag der GSK, das Projekt für fünf Jahre zu sistieren.

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Transparenz gegen Geld macht wenig Sinn

 

 

Wenig Ertrag und viel Diskussionen: Durchschnittlich 22 Franken Gebühren kassierten die Bundesämter zwischen 2009 und 2011 für die Bearbeitung eines Gesuchs. (Foto: Keystone)

Von Martin Stoll. Das Bundesgericht hat die Verwaltung aufgefordert, die Gebührenregelung für Einsichtsgesuche von Medienschaffenden zu überdenken. In den Departementen wird das Urteil gegenwärtig analysiert. Dabei ist bereits heute klar: Gebühren bringen kaum Geld und behindern die Umsetzung des Gesetzes massiv. Das stellt auch der Zürcher Rechtsanwalt Daniel Dedeyan in einer Fachpublikation fest.

Die Zahlen zeigen, wie marginal die Einnahmen sind. Von 2009 bis 2011 hatte die Bundesverwaltung 937 Einsichtsgesuche von Medienschaffenden oder Privatpersonen zu beantworten. Dabei nahmen  die Bundesämter insgesamt 20’450.- Franken an Gebühren ein, im Durchschnitt gerade 22 Franken pro eingereichtes Gesuch.

 

Es geht also nicht ums Geld, wenn die Verwaltung von Medienschaffenden verlangt, dass sie für den Aufwand, den sie hat, entschädigt wird. Es geht ums Prinzip.    Mehr…


Im Finanzdepartement ist die Transparenzangst gross

Die Bundesverwaltung lehnt fast jedes dritte Gesuch um Einsicht in ein amtliches Dokument ab. Die grösste Ablehnungsquote haben das Finanz- und das Innendepartement.

Öffentlichkeitsgesetz.ch wertete die beim Bund eingereichten Akteneinsichtsgesuche zwischen 2006 und 2012 aus.

Insgesamt wollten Bürgerinnen und Bürger, darunter viele Journalisten, bis Ende 2012 insgesamt 2016 mal Auskunft. Im Vergleich mit dem Ausland ist das wenig. In Grossbritannien werden pro Jahr mehr als 40 000 Gesuche eingereicht. In der Schweiz waren es im Jahr 2012 insgesamt 506 Gesuche. Aufgerechnet werden in der Schweiz pro 1000 Einwohner rund zwanzig Mal weniger Gesuche eingereicht wie in Grossbritannien.

Gross sind die Unterschiede zwischen den Departementen und Ämtern. Das VBS lehnte bis Ende 2012 total 32 Prozent aller Gesuche vollständig ab. Bei der Bundeskanzlei waren es 14 Prozent. Das Schlusslicht in Sachen Transparenz bildete seit Jahren das Finanzdepartement, das bis 2012 47 Prozent der Gesuche vollständig ablehnte. 

Im VBS wurde der Umgang mit dem Öffentlichkeitsprinzip im Jahr 2012 viel restriktiver: Hatte man hier 2011 noch 56 Prozent der Gesuche vollständig gutgeheissen, war das 2012 nur noch bei 21 Prozent der Fall. Mitverantwortlich für das schlechte VBS-Resultat ist das Rüstungsamt Armasuisse, das nicht nur vier von sechs Gesuchen vollständig ablehnte, sondern sich darüber hinaus dem Mitwirkungsverfahren verweigerte.

Die Statistik zeigt auch, dass sich immer mehr Medienschaffende für ihr Recht auf Akteneinsicht wehren. 2012 gelangten 33 Schweizer Medienschaffende mit einem Schlichtungsantrag ans den EDÖB, weil ihnen die Akteneinsicht verwehrt oder nur teilweise gewährt wurde.  Im Jahr 2008 waren es erst 6 Schlichtungsverfahren von Medienschaffenden.


Die Bundespräsidenten und ihre geheimen Neujahrskarten

Alles Gute von Bundespräsidentin Leuthard: Der umstrittene Präsident Aserbaidschans Ilham Alijew mit Ehefrau. (Foto: Keystone)

Von Tina Huber.  Selbst wenn es um Neujahrswünsche an Staatspräsidenten geht, versucht die Verwaltung, dem Öffentlichkeitsgesetz auszuweichen. Die Bundeskanzlei verweigerte Informationen, obwohl der Öffentlichkeitsbeauftragte bei einem ähnlichen Gesuch klar stellte, dass diese öffentlich sein müssen.

Jedes Jahr verschickt der amtierende Schweizer Bundespräsident zum Jahresende Glückwunschkarten an Amtskollegen aus dem Ausland. Nicht immer werden dieselben Politiker mit Neujahrswünschen beehrt: Jeder Bundespräsident trifft seine persönliche Auswahl – ein spannender Hinweis auf seine diplomatischen Beziehungen ins Ausland. Fragt man jedoch bei der Bundesverwaltung nach, wer die ausländischen Staatsoberhäupter sind, die vom Bundeshaus in den letzten Jahren mit netten Worten bedacht wurden, heisst es: kein Kommentar.

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