Der Bund probt die gläserne Verwaltung

Zugang zu den Informationen der Verwaltung: Bürger im Bundesarchiv in Bern. (Foto: Keystone)
Von Martin Stoll. Die Bundesverwaltung testet eine Informatik-Plattform, mit der – theoretisch – ein tiefer Blick in deren Akten möglich ist.
Das Projekt «Single Point of Orientation» (kurz: SPO) wurde im Auftrag des Bunderates von Andreas Kellerhals, dem Direktor des Bundesarchivs, entwickelt. Der Plan tönt spannend: In einer Datenbank sollen Hunderttausende Verwaltungsdokumente erfasst werden. Bürgerinnen und Bürger – so die schöne Idee – können das Verzeichnis online durchsuchen. Haben sie Interesse an einem Dokument oder Dossier, fordern sie es unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz direkt an. Die Amtsstelle prüft die Herausgabe des Dokuments dann im Detail.
Ein ähnliches System besteht bereits für die Bestände des Bundesarchivs. Das reizvolle am geplanten Tool: Jetzt geht es nicht um ältere Dokumentenbestände, sondern um aktuellen Stoff.
Gegenwärtig ist die Computerplattform im Test. Erfahrungen sollen gesammelt werden. Für den verwaltungsinternen Versuchsbestrieb hat unter anderem das Departement für Verteidigung und Sport (VBS) Dokumentenbestände zur Verfügung gestellt.
Schon heute ist klar, dass etliche Ämter dem Projekt gegenüber grosse Skepsis hegen. Viele sind nicht bereit, ihre Aktenschränke zu öffnen.
Allerdings werden bereits heute Informationen zu den Aktenbeständen der Verwaltung systematisch erfasst. Die Ämter sind sogar verpflichtet, so genannte Registratur-oder Ordnungspläne zu erstellen. Das ist die Struktur der Geschäftsverwaltungssysteme, in denen der ganze E-Mail oder -Briefverkehr, Berichte, Aktennotizen und vieles mehr zu einem Geschäft abgelegt werden.
Wie detailliert diese Informationen ins Netz gestellt werden sollen, ist eine verwaltungsintern heiss diskutierte Frage. Klar ist: Nutzen bringt der Katalog erst, wenn daraus ersichtlich wird, was an Dokumenten in der Verwaltung vorhanden ist. Das heisst, es müssen detaillierte Angaben über die Dokumentenbestände gemacht werden.
Heute krankt das Öffentlichkeitsprinzip daran, dass Bürgerinnen und Bürger diese Informationen vorenthalten werden. Sie haben keine Ahnung, welche Akten die Verwaltung anlegt.
Die Gretchenfrage ist, ob die Ämter bereit sind, diese Daten offen zu legen – und so das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung umzusetzen.