Mittwoch, 27. Januar 2016 |
10:43 Uhr

Keine Lust auf die Öffentlichkeit: Inspektor des Bazl bei einer Kontrolle auf dem Flughafen Zürich-Kloten. (Foto: RDB/Blick/Werner Bucher)
Von Marcel Hänggi. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat nicht nur seine Mitwirkungspflicht verletzt. In den Augen des Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) hat es auch ein merkwürdiges Verständnis seiner Rolle als Aufsichtsbehörde.
Wer ein Gesuch um Einsicht in amtliche Dokumente stellt und einen negativen Bescheid erhält, kann beim Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) eine Schlichtung verlangen. Der Gesetzgeber hat diesen Weg vorgesehen, damit nicht jede Streitigkeit um die Auslegung des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) gleich zu einem Gerichtsverfahren führen muss. Damit der EDÖB seine Arbeit machen kann, sind die Behörden zur Zusammenarbeit verpflichtet. Namentlich müssen sie ihm, wenn er es verlangt, die strittigen Dokumente zustellen, damit er prüfen kann, ob Inhalte eine Verweigerung des Zugangs rechtfertigen (Art. 12b Abs. 1 Bst. b der Öffentlichkeitsverordnung).
Nicht alle Behörden halten sich an diese Pflicht, und es kommt vor, dass der EDÖB in einer Empfehlung einem Amt die Leviten liest. Besonders deutlich gerügt hat er in einer am 14. Dezember erlassenen Empfehlung das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Mehr…
Montag, 29. Juni 2015 |
18:07 Uhr

Hofft, dass das Öffentlichkeitsgesetz noch besser genutzt wird und sich die Verwaltung zur Transparenz bekennt: Der im Herbst abtretende Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür. (Foto: Keystone)
Von Martin Stoll. Noch nie verlangten Medienschaffende und Bürger so oft Zugang zu amtlichen Dokumenten wie letztes Jahr. Auf das anhaltende Interesse an ihren Akten regiert die Verwaltung teils ängstlich und mutlos.
Die vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) publizierte Statistik zu den Zugangsgesuchen zeigt für 2014 einen Rekordwert: 582 Zugangsgesuche reichten Medienschaffende und Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr bei der Bundesverwaltung ein. Das sind über 100 Gesuche mehr als im Vorjahr, eine satte Zunahme um 20 Prozent.
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Montag, 23. Juni 2014 |
21:08 Uhr
Von Martin Stoll. Der neue Direktor der Finanzkontrolle des Bundes stellt sich hinter das Öffentlichkeitsgesetz. Mit einer überraschenden Kehrtwende sendet er wichtige Signale an Verwaltungseinheiten, die sich vom Transparenzgesetz verabschieden möchten.

Wird in Zukunft systematisch alle Berichte publizieren, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind: EFK-Direktor Michel Huissoud.
Die Wogen gingen hoch, nachdem im vergangenen Herbst ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) publik geworden war. Die Finanzprüfer des Bundes hatten festgestellt, dass das Bundesamt für Strassen mit der Entwicklung des Informatiksystem MISTRA Millionen Steuergelder in den Sand gesetzt hatte. Öffentlich kritisierte Nationalrat und IT-Unternehmer Ruedi Noser das Debakel: «Wer in der Privatwirtschaft solche Fehler macht, geht in Konkurs».
Kurios mutete danach an, dass sich die Finanzdelegation des Parlaments, welche für die Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes des Bundes verantwortlich ist, einzig daran störte, dass der Befund der EFK öffentlich diskutiert wurde. «Dem offenen, vertrauensvollen Verhältnis zwischen Prüfer und Geprüftem kommt im Interesse einer wirkungsvollen Finanzaufsicht grosse Bedeutung zu», lamentierten die Parlamentarier im April in ihrem Jahresbericht. Ausdrücklich begrüssten sie, dass das Öffentlichkeitsgesetz einer Überprüfung unterzogen wird und plädierten für eine Kontrolle unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Doch inzwischen hat ein grundlegender Meinungsumschwung stattgefunden. Mehr…
Donnerstag, 17. Januar 2013 |
12:20 Uhr

EasyJet wollte nicht zahlen, Bazl wollte nicht sprechen. (Foto: Keystone)
Von Gery Schwager, K-Tipp. Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes weist die Luftfahrtbehörde an, dem K-Tipp Akteneinsicht zu gewähren.
Der Fall datiert vom 22. Januar 2011: Der Easyjet-Flug EZY 1570 hätte am Abend von Hurghada (Ägypten) nach Genf fliegen sollen. Wegen technischer Probleme startete die Maschine erst am nächsten Tag.
Rechtlich ein klarer Fall, glaubte Passagier Mark Beller (Name geändert) – und forderte von Easyjet 400 Euro Entschädigung. Er stützte sich auf die auch in der Schweiz geltende EU-Verordnung über Fluggastrechte bei Verspätung, Annullierung und Überbuchung. Und auf mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.
Doch Easyjet wollte nicht zahlen. Also wandte sich Beller ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), das Airlines bei Verstössen gegen Passagierrechte büssen kann. Es nützte nichts. Das Bazl verzichtete auf Sanktionen gegen Easyjet, ohne die Begründung offenzulegen, und stellte das Verfahren ein. Mehr…
Sonntag, 19. Juni 2011 |
22:10 Uhr
Von Martin Stoll. Das Öffentlichkeitsgesetz ist in Schweizer Amtsstuben noch nicht angekommen. Das zeigt der Transparenztest von Öffentlichkeitsgesetz.ch und SonntagsZeitung.

«Terminkalender absolut vertraulich»: Abgewimmelt im Vorzimmer von Justizministerin Simonetta Sommaruga. (Foto: Keystone)
Im April und Mai 2011 wandte sich Hans Walter L., Präsident einer «Aktion für eine effiziente Verwaltung», an 53 Amtsstellen der Bundesverwaltung: «Wir sind engagierte Bürgerinnen und Bürger. Unser Anliegen ist es, dass unser Land mit einer effizienten Verwaltung ausgerüstet ist.»
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