Tag:Kanton Aargau

«Der Beobachter» gewinnt den Prix Transparence 2022

Ein düsteres Kapitel Schweizer Fürsorgegeschichte aufgearbeitet: Journalist Demuth.

Von Martin Stoll. Hartnäckig verlangte er Fakten zu internierten jungen Frauen – und konnte belegen, dass Schweizer Heimkinder in Fabriken öfter ausgebeutet wurden, als bisher bekannt war. Dafür wird der «Beobachter»-Journalist Yves Demuth mit dem Prix Transparence 2022 ausgezeichnet.

Gestützt auf Behördendokumente realisierten Schweizer Medienschaffende auch im letzten Jahr wichtige Recherchen: Sie zeigten auf, dass in einigen Kantonen Zivilschutzräume fehlen oder dass die Luft in Schulen teils schlecht ist. Zur besten Transparenzstory des Jahres 2022 kürte eine Fachjury und der Vorstand des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch den Beitrag des «Beobachters» zur Zwangsarbeit junger Frauen.

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Kein Bock: Behörden halten Namen von Gewählten geheim

Geheimnis um Gewählte: Die Regierungsspitze der Stadt Baden nach der Wahl. (Foto: Ennio Leanza/Keystone)

Von Marcel Hänggi. Die Informationen sind so öffentlich, wie sie in einer Demokratie nur sein können: Namen von Amtsträgern und Amtsträger­innen. Aber die Behörden in den Kantonen Thurgau und Aargau hatten keine Lust, hilfsbereit zu sein.

Die Öffentlichkeitsgesetze sind Gesetze, die man idealerweise nur selten braucht. Denn ihre Einführung sollte einen Wandel in der Haltung der Behörden mit sich bringen: dass die Behörden sich bemühen, öffentliche Dokumente so gut als möglich zugänglich zu machen. Ein Gesetz bliebe für die wenigen Fälle nötig, in denen das Öffentlichkeitsinteresse mit legitimen Geheimhaltungsinteressen in Konflikt geriete.

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Parlamentskommission will keine Gebühren-Hürden mehr

Gegen Machtspiele der Verwaltung: Parlamentarier mit Journalist in der Wandelhalle des Parlaments. (Foto: Keystone/Peter Klaunzer)

Von Martin Stoll. Mit einer klaren Mehrheit (16 zu 4 Stimmen) hat sich die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates für einen weitgehend kostenlosen Zugang zu Amtsdokumenten ausgesprochen.

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung reagiert die Kommission auf eine überbordende Gebühren-Praxis einzelner Verwaltungsstellen. Diese hatten in der Vergangenheit für den Zugang zu amtlichen Dokumenten Tausende Franken verlangt.

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Das «Haus der Kantone» denkt über mehr Transparenz nach

Keine Regeln für den Zugang zu Dokumenten: Die Konferenzen der Kantone agieren in einer Dunkelkammer. (Foto: Keystone/Lukas Lehmann)

Von Martin Stoll. Bildung, Polizei, Soziales: In interkantonalen Konferenzen werden heute wichtige Entscheide gefällt – meistens unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nachdem Öffentlichkeitsgesetz.ch die fehlende Transparenz kritisiert hat, haben die Kantone eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Eichenparkett, Stuckmarmor-Säulen, gediegene Holzfuttertüren: Das stattliche Gebäude an der Berner Speichergasse strahlt solide Werte aus. 400 Meter vom Bundeshaus entfernt, im ehemaligen Eidgenössischen Telegraphen- und Patentamt, haben die Kantone ihre Machtzentrale installiert.

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Kommunen, Kirchen, Ämter: Akteneinsicht in den Kantonen

Das ist eine Bildlegende. In 18 Kantonen existiert heute ein Öffentlichkeitsgesetz – jedes ist etwas anders.

Von Marcel Hänggi. Schaffhausen regelt mit drei Artikeln, wofür Genf 69 Artikel braucht. In der Waadt müssen die Kirchen, in Uri die Gemeinden Akten nicht offen legen. Ausserrhoden ist Pionierkanton in Sachen Transparenz und hat doch kein wirkliches Öffentlichkeitsprinzip: Erkenntnisse aus einem Vergleich der kantonalen Öffentlichkeitsgesetze.

 

18 Kantone sowie der Bund kennen heute das Öffentlichkeitsprizip; in 12 Kantonen (nicht aber auf Bundesebene) geniesst das Prinzip Verfassungsrang. In Luzern und Graubünden läuft der Gesetzgebungsprozess; dem Geheimhaltungsprinzip treu bleiben Appenzell Inerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Thurgau. Ein Sonderfall ist Appenzell Ausserrhoden: Der Halbkanton gab sich 1996 als zweiter Kanton überhaupt ein Informationsgesetz; dieses macht das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten allerdings vom Nachweis eines Interesses abhängig, während ein echtes Öffentlichkeitsprinzip ein solches Interesse als gegeben voraussetzt. Und in SO und SZ kann die Behörde den Nachweis eines Interesses verlangen, wenn die Bearbeitung des Gesuchs einen «besonderen» respektive «ausserordentlichen Aufwand» verursacht. Was das genau bedeutet, präzisiert nur Schwyz: «Ausserordentlich» ist bereits ein Aufwand von mehr als vier Stunden. Öffentlichkeitsgesetz.ch hat die kantonalen Öffentlichkeitsgesetze analysiert und in einer Datensammlung aufbereitet. Die Zusammenfassung macht klar: Nicht alle Kantone sind der Öffentlichkeit gegenüber gleich offen. 

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