Tag:Kanton Luzern

Luzern führt Transparenzrecht mit Schwächen ein

Transparenz auf dem Prüfstand: Regierungsgebäude in Luzern. (Foto: Urs Flüeler/Keystone)

Von Martin Stoll. Nach jahrelanger Diskussion tritt in Luzern das Öffentlichkeitsprinzip in Kraft. Amtliche Informationen sind damit grundsätzlich frei zugänglich. Die Neuregelung hat allerdings Schwächen.

Bis heute konnten Medienstellen im Kanton Luzern ohne Begründung eine Auskunft verweigern. Das wird in Zukunft – rein theoretisch – nicht mehr möglich sein. Die Verwaltung kann Anfragen von Medienschaffenden nur noch dann abweisen, wenn sie dies gestützt auf das Gesetz auch begründen kann.

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Transparentes Luzern: Ein Schritt vorwärts, zwei zurück?

Ängstlich und verhalten: Luzerns Regierung will keine griffigen Transparenzregeln. (Foto: janmaat)

Von Martin Stoll. Jahrelang diskutierte Luzern kontrovers über die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips. Der jetzt von der Regierung in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesentwurf weist erhebliche Mängel auf und muss dringend nachgebessert werden.

Zwar möchte Luzerns Regierung das Öffentlichkeitsprinzip offiziell einführen. Aber durch die Hintertür werden Transparenz und Offenheit gebremst und zum Teil gar verunmöglicht. Öffentlichkeitsgesetz.ch hat sich an der Vernehmlassung zur neuen Gesetzesregelung beteiligt. Wir fordern eine Nachbesserung der Vorlage.

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Kein Bock: Behörden halten Namen von Gewählten geheim

Geheimnis um Gewählte: Die Regierungsspitze der Stadt Baden nach der Wahl. (Foto: Ennio Leanza/Keystone)

Von Marcel Hänggi. Die Informationen sind so öffentlich, wie sie in einer Demokratie nur sein können: Namen von Amtsträgern und Amtsträger­innen. Aber die Behörden in den Kantonen Thurgau und Aargau hatten keine Lust, hilfsbereit zu sein.

Die Öffentlichkeitsgesetze sind Gesetze, die man idealerweise nur selten braucht. Denn ihre Einführung sollte einen Wandel in der Haltung der Behörden mit sich bringen: dass die Behörden sich bemühen, öffentliche Dokumente so gut als möglich zugänglich zu machen. Ein Gesetz bliebe für die wenigen Fälle nötig, in denen das Öffentlichkeitsinteresse mit legitimen Geheimhaltungsinteressen in Konflikt geriete.

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Luzerner Parlament will ein «Öffentlichkeitsprinzip light»

Stimmt der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips zu: Luzerner Parlament. (Foto: Alexandra Wey/Keystone)

Von Martin Stoll. In Luzern fehlt ein Gesetz, das Zugang zu Verwaltungsdokumenten ermöglicht. Jetzt hat das Parlament einer Motion zugestimmt, die das ändern könnte – wenigstens auf Kantonsebene.

Zwar wurde die Motion der Staatspolitischen Kommission (SPK) mit einer grossen Mehrheit verabschiedet (81 zu 21 Stimmen). Weil ein neues Luzerner Gesetz Gemeinden ausnimmt und der Zugang zu Verwaltungsdokumenten an Gebühren gekoppelt sein soll, lehnten Linke die Vorlage ab. Auch eine Schlichtungsstelle soll nicht möglich sein. 

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Luzern: Neuer Anlauf für ein Öffentlichkeitsprinzip

Eher skeptisch, was Informationsrechte betrifft: Kantonsrat Luzern. (Foto: Alexandra Wey/Keystone)

Von Julia Rippstein. Eine Motion bringt das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Luzern wieder aufs Tapet. Hier scheiterten mehrere Versuche im Parlament. Der Ball ist nun bei der Regierung, die grundsätzlich für einen Systemwechsel einsteht.

Zwar wollte die Regierung ein Öffentlichkeitsgesetz schon 2014 einführen, aber das Kantonsparlament trat damals darauf gar nicht ein – die bürgerliche Mehrheit sagte deutlich Nein mit 87 zu 28 Stimmen. Nun bekommt das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Luzern eine neue Chance. 

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