Mittwoch, 15. Februar 2023 | 15:21 Uhr

Geheimnis um Gewählte: Die Regierungsspitze der Stadt Baden nach der Wahl. (Foto: Ennio Leanza/Keystone)
Von Marcel Hänggi. Die Informationen sind so öffentlich, wie sie in einer Demokratie nur sein können: Namen von Amtsträgern und Amtsträgerinnen. Aber die Behörden in den Kantonen Thurgau und Aargau hatten keine Lust, hilfsbereit zu sein.
Die Öffentlichkeitsgesetze sind Gesetze, die man idealerweise nur selten braucht. Denn ihre Einführung sollte einen Wandel in der Haltung der Behörden mit sich bringen: dass die Behörden sich bemühen, öffentliche Dokumente so gut als möglich zugänglich zu machen. Ein Gesetz bliebe für die wenigen Fälle nötig, in denen das Öffentlichkeitsinteresse mit legitimen Geheimhaltungsinteressen in Konflikt geriete.
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Freitag, 22. März 2019 | 18:24 Uhr

Wahlen im Parlament in Sarnen (OW): Bald entscheiden die Politiker über die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips. (Foto: Keystone/Urs Flueeler)
Von Julia Rippstein. Das Öffentlichkeitsprinzip könnte bald auch in Obwalden eingeführt werden. Der CVP-Kantonsrat Mike Bacher hat eine entsprechende Motion eingereicht. Er ist optimistisch.
Obwalden ist einer der letzten Kantone, dessen Verwaltung nach dem Geheimhaltungsprinzip funktioniert. Das könnte sich ändern: Zwanzig Kantonsräte unterstützen eine Motion zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips. Unterschrieben haben nahezu die gesamte CVP-Fraktion, aber auch Parlamentarier von SP und SVP.
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Freitag, 23. Februar 2018 | 19:10 Uhr

Keine Regeln für den Zugang zu Dokumenten: Die Konferenzen der Kantone agieren in einer Dunkelkammer. (Foto: Keystone/Lukas Lehmann)
Von Martin Stoll. Bildung, Polizei, Soziales: In interkantonalen Konferenzen werden heute wichtige Entscheide gefällt – meistens unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nachdem Öffentlichkeitsgesetz.ch die fehlende Transparenz kritisiert hat, haben die Kantone eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
Eichenparkett, Stuckmarmor-Säulen, gediegene Holzfuttertüren: Das stattliche Gebäude an der Berner Speichergasse strahlt solide Werte aus. 400 Meter vom Bundeshaus entfernt, im ehemaligen Eidgenössischen Telegraphen- und Patentamt, haben die Kantone ihre Machtzentrale installiert.
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Dienstag, 02. Juni 2015 | 09:04 Uhr

In 18 Kantonen existiert heute ein Öffentlichkeitsgesetz – jedes ist etwas anders.
Von Marcel Hänggi. Schaffhausen regelt mit drei Artikeln, wofür Genf 69 Artikel braucht. In der Waadt müssen die Kirchen, in Uri die Gemeinden Akten nicht offen legen. Ausserrhoden ist Pionierkanton in Sachen Transparenz und hat doch kein wirkliches Öffentlichkeitsprinzip: Erkenntnisse aus einem Vergleich der kantonalen Öffentlichkeitsgesetze.
18 Kantone sowie der Bund kennen heute das Öffentlichkeitsprizip; in 12 Kantonen (nicht aber auf Bundesebene) geniesst das Prinzip Verfassungsrang. In Luzern und Graubünden läuft der Gesetzgebungsprozess; dem Geheimhaltungsprinzip treu bleiben Appenzell Inerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Thurgau. Ein Sonderfall ist Appenzell Ausserrhoden: Der Halbkanton gab sich 1996 als zweiter Kanton überhaupt ein Informationsgesetz; dieses macht das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten allerdings vom Nachweis eines Interesses abhängig, während ein echtes Öffentlichkeitsprinzip ein solches Interesse als gegeben voraussetzt. Und in SO und SZ kann die Behörde den Nachweis eines Interesses verlangen, wenn die Bearbeitung des Gesuchs einen «besonderen» respektive «ausserordentlichen Aufwand» verursacht. Was das genau bedeutet, präzisiert nur Schwyz: «Ausserordentlich» ist bereits ein Aufwand von mehr als vier Stunden. Öffentlichkeitsgesetz.ch hat die kantonalen Öffentlichkeitsgesetze analysiert und in einer Datensammlung aufbereitet. Die Zusammenfassung macht klar: Nicht alle Kantone sind der Öffentlichkeit gegenüber gleich offen.
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