Mittwoch, 15. Februar 2023 | 15:21 Uhr

Geheimnis um Gewählte: Die Regierungsspitze der Stadt Baden nach der Wahl. (Foto: Ennio Leanza/Keystone)
Von Marcel Hänggi. Die Informationen sind so öffentlich, wie sie in einer Demokratie nur sein können: Namen von Amtsträgern und Amtsträgerinnen. Aber die Behörden in den Kantonen Thurgau und Aargau hatten keine Lust, hilfsbereit zu sein.
Die Öffentlichkeitsgesetze sind Gesetze, die man idealerweise nur selten braucht. Denn ihre Einführung sollte einen Wandel in der Haltung der Behörden mit sich bringen: dass die Behörden sich bemühen, öffentliche Dokumente so gut als möglich zugänglich zu machen. Ein Gesetz bliebe für die wenigen Fälle nötig, in denen das Öffentlichkeitsinteresse mit legitimen Geheimhaltungsinteressen in Konflikt geriete.
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Montag, 30. Januar 2023 | 07:15 Uhr

«Das kann auch ein handschriftlicher Notizzettel sein»: Öffentlichkeitsbeauftragter Tanner über amtliche Dokumente.
Von Eva Hirschi. Seit dem 1. Juni 2022 ist im Thurgau ein kantonales Öffentlichkeitsgesetz in Kraft. Der Öffentlichkeitsbeauftragte Fritz Tanner zieht nach dem ersten halben Jahr eine erste Bilanz.
Noch nutzen Medienschaffende das neue kantonale Öffentlichkeitsgesetz selten, sagt der Transparenzbeauftragte. Gesuche kommen vor allem aus der Bevölkerung. Dabei hat das Gesetz einiges zu bieten: Zugang zu Dokumenten von Parlamentskommissionen beispielsweise. Selbst handschriftliche Notizen gelten als amtliche Dokumente.
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Montag, 08. März 2021 | 10:59 Uhr
Was hinter den Kulissen passiert, soll geheim bleiben: Kantonsspital Frauenfeld. (Foto: Keystone/Gian Ehrenzeller)
Von Martin Stoll. Die Vernehmlassung für ein Thurgauer Öffentlichkeitsgesetz zeigt unterschiedliche Vorstellungen guter Verwaltungsführung: Gemeinden verstehen Transparenz nicht, Öffentlichkeitsgesetz.ch möchte mehr davon.
Geht es nach dem Verband Thurgauer Gemeinden, könnte ein Gesuch um Zugang zu einem amtlichen Dokument in Zukunft ganz unbürokratisch erledigt werden: Medienschaffende oder Bürgerinnen und Bürger würden über den Inhalt einer Akte informiert. Dokumente würden die Gemeinden nicht herausgeben müssen.
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Montag, 10. September 2018 | 06:31 Uhr

Sich von der Öffentlichkeit nicht über die Schultern schauen lassen: Thurgauer Regierungsmitglieder nach einer Medienkonferenz zum Tierschutzfall Hefenhofen. (Foto: Keystone/Christian Merz)
Von Martin Stoll. Der Thurgauer Regierungsrat stellt sich erneut hartnäckig gegen die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips. Er bemüht längst überholte, populistische Argumente.
Die Stellungnahme beginnt mit einem langatmigen Überblick über die gegenwärtige Rechtslage. Doch dann greifen die Magistraten zum Zweihänder und wehren sich verbissen gegen die Schaffung eines Öffentlichkeitsgesetzes.
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Freitag, 25. Mai 2018 | 19:10 Uhr

Transparenzersuchen ignoriert: FHS-Rektor Sebastian Wörwag. (Foto: Gian Ehrenzeller/Keystone)
Von Marcel Hänggi. Die Fachhochschule St. Gallen (FHS) untersteht – selbstverständlich – dem sanktgallischen Öffentlichkeitsgesetz, wie die Rekurskommission der FHS feststellt. Schulleitung und Hochschulrat wollten dies anders sehen.
Die Schweiz kennt das Öffentlichkeitsprinzip auf Bundesebene. Die meisten Kantone kennen es auf kantonaler und kommunaler Ebene. Doch was ist mit interkantonalen Körperschaften – namentlich, wenn unter den Trägerkantonen solche sind, die immer noch nach dem Geheimhaltungsprinzip funktionieren?
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