Freitag, 23. Februar 2018 | 19:10 Uhr

Keine Regeln für den Zugang zu Dokumenten: Die Konferenzen der Kantone agieren in einer Dunkelkammer. (Foto: Keystone/Lukas Lehmann)
Von Martin Stoll. Bildung, Polizei, Soziales: In interkantonalen Konferenzen werden heute wichtige Entscheide gefällt – meistens unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nachdem Öffentlichkeitsgesetz.ch die fehlende Transparenz kritisiert hat, haben die Kantone eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
Eichenparkett, Stuckmarmor-Säulen, gediegene Holzfuttertüren: Das stattliche Gebäude an der Berner Speichergasse strahlt solide Werte aus. 400 Meter vom Bundeshaus entfernt, im ehemaligen Eidgenössischen Telegraphen- und Patentamt, haben die Kantone ihre Machtzentrale installiert.
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Donnerstag, 18. Januar 2018 | 06:32 Uhr

«Grosszügige Anwendung der Ausnahmebestimmung»: Die Spitze der Bundeskanzlei mit Bundeskanzler Walter Thurnherr (Mitte) bei einer Medienkonferenz zu E-Voting im April 2017. (Foto: Keystone)
Von Florian Imbach. Im Umgang mit Journalisten haben Angestellte der Verwaltung eine robuste Abwehrhaltung entwickelt. Sie setzen auf eine breite Palette an Gründen, weshalb genau dieses oder jenes Dokument nicht öffentlich sein soll. Ein Erfahrungsbericht.
Die Gründe, mit denen der Zugang zu Dokumenten abgewehrt wird, nenne ich Intransparenta. Sie sind leider so erfolgreich wie Grippeviren in einem Altersheim. Wer das Öffentlichkeitsgesetz nicht gut kennt, lässt sich durch die erste Welle niederstrecken. Und wer das Gesetz kennt, weiss, wie lange ein Intransparenta-Ausbruch dauern kann, selbst wenn man mit dem Einsichtsgesuch ein wirkungsvolles Anti-Intransparentum einsetzt.
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Freitag, 08. September 2017 | 16:38 Uhr

Das Initiativkomitee der Thurgauer Volksinitiative. Vordere Reihe, 2. von links: Ueli Fisch
Von Marcel Hänggi. Im Thurgau wollen Regierung und Parlament nichts vom Öffentlichkeitsprinzip wissen. Nun hat ein überparteiliches Komitee eine Volksinitiative lanciert. Ein Gespräch mit Initiant Ueli Fisch.
Seit in Bern 1995 das kantonale Informationsgesetz in Kraft trat, haben ein Kanton um den anderen sowie der Bund das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Heute halten nur noch sechs Kantone am Geheimhaltungsprinzip fest. Doch nun harzt es mit der Transparenz.
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Mittwoch, 04. November 2015 | 10:13 Uhr
Von Alexander von Däniken und Marcel Hänggi. Vertrauen in die Verwaltung, Bürgernähe: Auf diese Attribute wird im Kanton Luzern wie im Thurgau weiterhin verzichtet.

Was immer war, ist gut: Wandbild am Hirschenplatz in Luzern.
Mit 87 zu 28 Stimmen hat das Luzerner Kantonsparlament am Dienstag, 3. November das Öffentlichkeitsprinzip dort versorgt, wo es alle Verwaltungsdokumente weiterhin lagern will: in der Dunkelkammer. Die Regierung hatte es mit einer Teilrevision des Organisationsgesetzes festschreiben wollen, die 2014 in die Vernehmlassung ging. Nun ist das Parlament nicht darauf eingetreten – und stellt die Luzerner Verwaltung mit diesem Entscheid ins Abseits: Der Bund und die grosse Mehrheit der Kantone machen amtliche Dokumente zugänglich, solange kein gesetzlich vorgesehener Grund dagegen spricht, ohne dafür eine Begründung zu verlangen. – Allerdings: Nur einen Tag später wollten auch die Thurgauer nichts von mehr Transparenz wissen.
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Freitag, 28. August 2015 | 07:57 Uhr

Realitätsfremde Szenarien: Die Thurgauer Regierung mit ihrem Präsidenten Jakob Stark (in der Mitte).
Von Martin Stoll. Die Regierung des Kantons Thurgau sperrt sich mit aller Macht gegen die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips – und bedient sich zweifelhafter Argumente.
In einer Motion forderte der grünliberale Thurgauer Kantonsrat Ueli Fisch im September 2014 seinen Regierungsrat auf, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips zu unterbreiten. Jetzt retourniert die Kantonsspitze eine Antwort: für ein solches Gesetz gebe es kein «hinreichendes Bedürfnis».
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