Tag: Kanton Luzern

Parlamente sind in Luzern und Thurgau gegen Transparenz

Von Alexander von Däniken und Marcel Hänggi. Vertrauen in die Verwaltung, Bürgernähe: Auf diese Attribute wird im Kanton Luzern wie im Thurgau weiterhin verzichtet.

Was immer war, ist gut: Wandbild am Hirschenplatz in Luzern. Was immer war, ist gut: Wandbild am Hirschenplatz in Luzern.

Mit 87 zu 28 Stimmen hat das Luzerner Kantonsparlament am Dienstag, 3. November das Öffentlichkeitsprinzip dort versorgt, wo es alle Verwaltungsdokumente weiterhin lagern will: in der Dunkelkammer. Die Regierung hatte es mit einer Teilrevision des Organisationsgesetzes festschreiben wollen, die 2014 in die Vernehmlassung ging. Nun ist das Parlament nicht darauf eingetreten – und stellt die Luzerner Verwaltung mit diesem Entscheid ins Abseits: Der Bund und die grosse Mehrheit der Kantone machen amtliche Dokumente zugänglich, solange kein gesetzlich vorgesehener Grund dagegen spricht, ohne dafür eine Begründung zu verlangen. – Allerdings: Nur einen Tag später wollten auch die Thurgauer nichts von mehr Transparenz wissen.

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Öffentlichkeitsprinzip nur halbherzig

Lohn_GR In kleinen Gemeinden – im Bild Lohn GR, 40 Einwohner – lässt man sich nicht gern auf die Finger schauen. (Foto: Adrian Michael, Wikimedia)

Von Marcel Hänggi. Luzern und Graubünden machen vorwärts: In beiden Kantonen haben Vernehmlassungen die Regierungen darin bekräftigt, das Öffentlichkeitsprinzip einführen zu wollen. Allerdings nur ein bisschen.

Das Gute vorweg: Die Zahl der Kantone, die kein Öffentlichkeitsprinzip kennen, schrumpft weiter. Mit Luzern und Graubünden wollen jetzt die letzten grösseren Kantone, die noch nach dem Geheimhaltungsprinzip verwaltet werden, zur Transparenz wechseln. Doch in die gute Nachricht mischt sich ein Wermutstropfen: Falls die Parlamente nicht noch in zentralen Punkten nachbessern, werden das Bündner und das Luzerner Öffentlichkeitsprinzip zu den schwächsten der Schweiz gehören.

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Kommunen, Kirchen, Ämter: Akteneinsicht in den Kantonen

Das ist eine Bildlegende. In 18 Kantonen existiert heute ein Öffentlichkeitsgesetz – jedes ist etwas anders.

Von Marcel Hänggi. Schaffhausen regelt mit drei Artikeln, wofür Genf 69 Artikel braucht. In der Waadt müssen die Kirchen, in Uri die Gemeinden Akten nicht offen legen. Ausserrhoden ist Pionierkanton in Sachen Transparenz und hat doch kein wirkliches Öffentlichkeitsprinzip: Erkenntnisse aus einem Vergleich der kantonalen Öffentlichkeitsgesetze.

 

18 Kantone sowie der Bund kennen heute das Öffentlichkeitsprizip; in 12 Kantonen (nicht aber auf Bundesebene) geniesst das Prinzip Verfassungsrang. In Luzern und Graubünden läuft der Gesetzgebungsprozess; dem Geheimhaltungsprinzip treu bleiben Appenzell Inerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Thurgau. Ein Sonderfall ist Appenzell Ausserrhoden: Der Halbkanton gab sich 1996 als zweiter Kanton überhaupt ein Informationsgesetz; dieses macht das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten allerdings vom Nachweis eines Interesses abhängig, während ein echtes Öffentlichkeitsprinzip ein solches Interesse als gegeben voraussetzt. Und in SO und SZ kann die Behörde den Nachweis eines Interesses verlangen, wenn die Bearbeitung des Gesuchs einen «besonderen» respektive «ausserordentlichen Aufwand» verursacht. Was das genau bedeutet, präzisiert nur Schwyz: «Ausserordentlich» ist bereits ein Aufwand von mehr als vier Stunden. Öffentlichkeitsgesetz.ch hat die kantonalen Öffentlichkeitsgesetze analysiert und in einer Datensammlung aufbereitet. Die Zusammenfassung macht klar: Nicht alle Kantone sind der Öffentlichkeit gegenüber gleich offen. 

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Luzern auf dem Weg zum Öffentlichkeitsprinzip

Luzern

Der Nebel um den Pilatus soll weichen: Luzern will das Öffentlichkeitsprinzip einführen. (Foto: Wikimedia)

Von Marcel Hänggi. Der Kanton Luzern hat eine Vernehmlassung zur Einführung des Öffentlichkitsgesetzes durchgeführt. Die Vernehmlassungsfrist läuft Ende September 2014 aus. Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch hat sich daran beteiligt.

 

Und es werden immer weniger, die noch am alten Geheimhaltungsprinzip festhalten: Am 10. Mai ist das Zuger Öffentlichkeitsgesetz in Kraft getreten, am 15. September hat der St. Galler Kantonsrat das entsprechende Gesetz verabschiedet, das bald in Kraft treten soll. Somit halten lediglich noch sechs Kantone am Geheimnisprinzip fest: Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Luzern, Ob- und Nidwalden.* Der nächste Kanton, der zum Öffentlichkeitsprinzip wechselt, dürfte Luzern sein: Hier läuft noch bis Ende September die Vernehmlassung zu einem Gesetzesvorschlag. Und in Graubünden laufen die Vorbereitungsarbeiten, nachdem Regierung und Parlament ihren Widerstand vergangenen Juni überraschend aufgegeben haben

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